Bewerbung in ein höheres Fachsemester
Wenn Sie bereits relevante Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erworben haben, können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Sie benötigen dafür eine Bescheinigung zur Semestereinstufung.
Sprechen Sie vor einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester auf jeden Fall Ihre Studienfachberaterin oder Ihren Studienfachberater an. Die jeweilige Ansprechperson finden Sie über das Suchfeld unten auf dieser Seite.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester an der TUM hängt zunächst davon ab, ob Sie bereits Leistungen in einem identischen bzw. verwandten oder in einem fachfremden Studiengang erbracht haben:
Sofern Sie sich für einen Studiengang an der TUM bewerben und bereits im gleichen oder einem verwandten Studiengang immatrikuliert waren, werden Ihre Studienzeiten von Amts wegen anerkannt und Sie werden automatisch in das entsprechende Fachsemester immatrikuliert. Nach Ihrer Immatrikulation ist ein offizieller Antrag auf Anerkennung der erbrachten Leistungen notwendig.
Sofern Sie sich für einen Studiengang an der TUM bewerben und bereits Leistungen in einem anderen, fachfremden Studiengang erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung passender Leistungen stellen. Wenn diese Leistungen in ausreichendem Umfang anerkannt werden, werden Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft.
Die Anerkennung von Leistungen wird grundsätzlich im Bayerischen Hochschulgesetz sowie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TUM geregelt.
Studienzeiten aus gleichen oder verwandten Studiengängen werden von Amts wegen anerkannt. Das bedeutet, dass Sie entsprechend Ihrer bereits absolvierten Studienzeiten in das jeweilige Fachsemester immatrikuliert werden. Nach Aufnahme des Studiums an der TUM stellen Sie dann einen Antrag auf Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen an der School.
Leistungen aus fachfremden Studiengängen können nur dann anerkannt werden, wenn kein wesentlicher Unterschied zwischen den erzielten Lernergebnissen und den im TUM-Studiengang geforderten besteht. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag und wird im Einzelfall durch die School geprüft.
Die Anerkennung von Studienzeiten, die in einem gleichen oder verwandten Studiengang erbracht wurden, erfolgt automatisch. Sie werden im TUM-Studiengang direkt in das Ihren bisherigen Studienzeiten entsprechende Fachsemester immatrikuliert. Nach Aufnahme des Studiums an der TUM müssen Sie dann einen offiziellen Antrag auf Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen an der jeweiligen School stellen. Setzen Sie sich hierfür bitte frühzeitig mit Ihrer Studienfachberaterin beziehungsweise Ihrem Studienfachberater in Verbindung! Den entsprechenden Kontakt können Sie in der rechten Randspalte unter „Studienfachberatung“ suchen.
Bewerben Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem fachfremden Studiengang, kann die Einstufung auf zwei Arten durchgeführt werden – je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich bewerben. Welche Variante für Sie gilt, entnehmen Sie der Tabelle im Anschluss.
Es gibt einen vorgelagerten und einen nachgelagerten Prozess.
Beim vorgelagerten Prozess findet bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester vor der Onlinebewerbung ein verpflichtendes Beratungsgespräch in der School statt. Dort wird besprochen, welche bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden können und in welches Fachsemester Sie voraussichtlich eingestuft werden. In diesem Gespräch füllen Sie gemeinsam mit der School den Antrag auf Semestereinstufung aus. Durch die Unterschrift der School wird dieser zur Bescheinigung zur Semestereinstufung. Danach können Sie sich online für das empfohlene Fachsemester bewerben und die Bescheinigung zur Semestereinstufung zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen.
Beim nachgelagerten Prozess bewerben Sie sich direkt in ein höheres Fachsemester. Sie füllen den Antrag auf Semestereinstufung selbst aus und laden ihn gemeinsam mit den Modulbeschreibungen und der verwendeten Notenskala als ein PDF-Dokument bei der Onlinebewerbung hoch. Wenn alle Module nach dem deutschen Notensystem bewertet wurden, müssen Sie keine Notenskala einreichen. Die School prüft dann im Rahmen des Auswahlprozesses, ob ausreichend Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester anerkannt werden können. Bitte wenden Sie sich vorab an die zuständige Studienfachberatung, die Ihnen auch die Bewerbungsfristen nennen kann.
Bitte beachten Sie: Die Bescheinigung zur Semestereinstufung ist immer vorläufig! Das offizielle Anerkennungsverfahren wird erst nach Ihrer Immatrikulation durchgeführt. Die Semestereinstufung kann je nach Ergebnis des Verfahrens geändert werden. Nur bei Studiengängen mit Numerus Clausus ist das Ergebnis verbindlich.
Mehr Informationen zum Anerkennungsverfahren
Bitte beachten Sie: Wenn Sie für Ihre Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist benötigen, beantragen Sie diese bitte dennoch für das erste Fachsemester.
Hier sehen Sie, ob in Ihrer School der vorgelagerte oder der nachgelagerte Prozess zur Einstufung in ein höheres Fachsemester gilt. Sprechen Sie auf jeden Fall die Studienfachberaterin oder den Studienfachberater des entsprechenden Studiengangs für weitere Informationen an.
Frühere Fakultät für Medizin | Bitte kontaktieren Sie direkt die Ansprechpartner für M.Sc. Radiation Biology oder M.Sc. Biomedical Neuroscience. Studierende der Medizin finden alle Informationen zur Bewerbung unter www.tum.de/studium/bewerbung/medizin/bewerbung-medizin-klinisch/. | |
Frühere Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften | vorgelagert | Weitere Informationen |
TUM Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit | nachgelagert | Weitere Informationen |
TUM School of Computation, Information and Technology | variiert | Bitte kontaktieren Sie Ihre Studienfachberatung. |
TUM School of Engineering and Design | variiert | Bitte kontaktieren Sie Ihre Studienfachberatung. |
TUM School of Life Sciences | nachgelagert | Weitere Informationen |
TUM School of Management | nachgelagert | Weitere Informationen |
TUM School of Natural Sciences | vorgelagert | Weitere Informationen |
TUM School of Social Sciences and Technology | variiert |
Wir benötigen
- die Bescheinigung über die Semestereinstufung (im vorgelagerten Prozess) oder den Antrag auf Semestereinstufung (im nachgelagerten Prozess)
- die Modulbeschreibungen der Module, die anerkannt werden sollen
- Notenskala des verwendeten Notensystems bei Leistungen, die außerhalb Deutschlands erbracht wurden.
Alle Unterlagen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist für den Studiengang bei der Abteilung für Bewerbung und Immatrikulation eingegangen sein. Das bedeutet, dass die School den Antrag auf Semestereinstufung bis zum Ende der Bewerbungsfrist bereits geprüft haben muss. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Studienfachberatung, die Ihnen auch die Bewerbungsfristen nennen kann.
Bitte beachten Sie: Ohne die Bescheinigung über die Semestereinstufung ist eine Immatrikulation an der TUM in ein höheres Fachsemester nicht möglich!
Bei Studiengängen mit Numerus Clausus muss die Bescheinigung über die Semestereinstufung auf jeden Fall bis Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Das gilt auch, wenn es sich um einen nachgelagerten Prozess handelt. Das bedeutet, dass die School den Antrag auf Semestereinstufung bis zum Ende der Bewerbungsfrist bereits geprüft haben muss. Bitte wenden Sie sich daher frühzeitig an Ihre School. Bei Studiengängen mit Numerus Clausus ist das Ergebnis der Semestereinstufung verbindlich.
Eine Bewerbung aus dem ersten Fachsemester in das zweite Fachsemester ist nicht an allen Schools möglich. Bitte kontaktieren Sie daher direkt Ihre zuständige Studienfachberatung in Ihrer School – dort erfahren Sie, ob ein Wechsel vom ersten in das zweite Fachsemester grundsätzlich möglich ist, und wenn ja, welche Unterlagen Sie dafür benötigen.