Verifikationen von Abschlüssen und Bestätigungen
Sie möchten Ihren Studienabschluss für einen Arbeitgeber verifizieren lassen oder benötigen eine Bestätigung Ihrer Studiendaten? Das müssen Sie dazu wissen.
In TUMonline werden bereits einige Dokumente automatisiert mit dem fortgeschrittenen elektronischen Siegel (FES) nach EU-VO 910/2014 versehen. Bereits angewendet wird dies beispielsweise bei Immatrikulationsbescheinigungen, Leistungsnachweisen, Kontoauszügen und weiteren Dokumenten. An der Ausweitung der elektronischen Siegelung wird gearbeitet.
Ob ein PDF-Dokument elektronisch gesiegelt ist, können Sie in einem PDF Reader wie z.B. dem Adobe Acrobat Reader im Überprüfungsstatus einsehen (meist durch Klick auf das Signatur-Symbol). In der Browser-Ansicht kann ein elektronisches Siegel meist nicht überprüft werden. Weitere Informationen zur elektronischen Siegelung von Dokumenten finden Sie in unserem Handout (PDF Download, 750kb).
Verifikation eines TUM-Abschlusses
Wenn Sie Ihr Studium an der TUM erfolgreich absolviert haben, dann können Sie Ihren Abschluss verifizieren lassen. Das bedeutet, dass zum Beispiel für potenzielle Arbeitgeber die Echtheit des Abschlusses überprüft und bestätigt wird.
Wir benötigen dafür eine handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der Person, die den Abschluss erworben hat – andernfalls können wir keine Auskunft an Dritte erteilen, und damit auch keine Verifikation durchführen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Abschlüsse verifizieren können, die an der TUM erlangt wurden.
Bitte schicken Sie Verifikationsanfragen (inkl. des ausgefüllten Formulars „Vollmacht zur Erteilung von Informationen an Dritte“) ausschließlich an studium. @tum.de
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, geben Sie als E-Mail-Betreff bitte „Verifikationsanfrage / Verification Request“ an. Wir leiten Ihre Anfrage umgehend an die zuständige Stelle weiter. Sie erhalten eine Ticketnummer; bitte antworten Sie für Rückfragen immer unter dieser Ticketnummer.
Bestätigung von Studiendaten
Alle relevanten Studiendaten inklusive der Regelstudienzeit finden Sie auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung. Diese können Sie sich in Ihrem TUMonline-Account in der Applikation „Dokumente“ herunterladen.
Auf der Immatrikulationsbescheinigung ist ein Verifikationscode zu finden, mit dem die Echtheit überprüft werden kann.
Bitte beachten Sie: Über die auf der Immatrikulationsbescheinigung angegebenen Daten hinausgehende Informationen, etwa zu Anwesenheit oder Studiendauer, können nicht bestätigt werden. Formulare anderer Behörden können nicht ausgefüllt oder unterschrieben werden (eine Ausnahme besteht bei Formularen deutscher Behörden, die im Rahmen der Amtshilfe ausgefüllt werden, z.B. für die Beantragung von Waisen- oder Halbwaisenrente).
+49 89 289 22245
studium @tum.de
Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.
Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung
Campus München
Arcisstraße 21, Raum 0144
80333 München
Montag, 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
Mittwoch, 9:00 – 12:00 Uhr
Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr