Finanzierung
Inzwischen gibt es für Gründerinnen und Gründer eine große Bandbreite an unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten. Allerdings passt nicht jedes Modell zu jedem Gründungsvorhaben. Daher sollten Sie vorab sorgfältig die Chancen und Risiken einer jeden Finanzierungsart abwägen.
Staatliche Förderprogramme
Um Gründungsvorhaben in der schwierigen Anfangsphase zu unterstützen, gibt es staatliche Förderprogramme für technologieorientierte Gründungsprojekte. Die TUM Gründungsberatung evaluiert gemeinsam mit Ihnen, ob die Bewerbungsvoraussetzungen für verschiedene Förderprogramme gegeben sind und unterstützt Sie bei Ihrer Antragsstellung.
Einen Überblick über staatliche Förderprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Mit EXIST-Women unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gründungsinteressierte Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor der Unternehmensgründung, insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee.
An wen richtet sich EXIST-Women?
An Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen (Bachelorabschluss oder ≥ Hälfte der Studienleistungen erbracht) und an Frauen mit Berufsausbildung und Bezug zur Hochschule, die sich für das Thema Gründung interessieren und an einem 10-monatigen Qualifizierungsprogramm teilnehmen wollen.
Die Teilnahme ist auch studien- oder berufsbegleitend möglich.
Gefördert werden auch Ideen, die nicht wissens- oder forschungsbasiert sind, aber auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet sind.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Frauen, die zuvor schon eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben.
Was bietet EXIST-Women?
- Teilnahme an einem Qualifizierungsprogramm zur Unternehmensgründung
- individuelles Coaching durch das Gründungsnetzwerk der TUM
- unternehmerische Unterstützung durch eine Mentorin
- bundesweites Gründerinnen-Netzwerk
- einmalig Sachmittel in Höhe von 2.000 € (z.B. für weiteres Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee)
- optional ein 3-monatiges Stipendium, falls Teilnehmerin kein Einkommen hat oder max. 20 h/Woche arbeitet 1.000 – 3.000 €/Monat (je nach Qualifikation) + Kinderzuschlag (Abschluss Stipendienvertrag zwischen Teilnehmerin und TUM)
Teilnahmeverpflichtung der TUM-Stipendiatin
- am Seminar „Gründerin“ und Netzwerkveranstaltungen (Veranstalter Projektträger Jülich)
- an Veranstaltungen des TUM-Gründungsnetzwerks vor Ort
- an individuellen Beratungsterminen des TUM-Gründungsnetzwerks
- an Austauschterminen mit einer Mentorin
EXIST-Women ist eine Maßnahme zur Gründungssensibilisierung und -qualifizierung. Eine Verpflichtung zur Unternehmensgründung besteht nicht. Am Ende der Förderung stellt die Teilnehmerin ihre Gründungsidee und die von ihr erarbeiteten Ergebnisse in einem One-Pager kurz und prägnant dar.
Wo steht die Teilnehmerin am Ende des Qualifizierungsprogramms?
Durch die Angebote des TUM-Ökosystems und der vom Projektträger Jülich zentral angebotenen Veranstaltungen weiß sie, worauf es bei einer Unternehmensgründung ankommt und wie das geht. Sie hat andere Gründerinnen kennengelernt, die ihre Erfahrungen rund ums Gründen mit ihr teilen. Sie konnte ihre Idee weiterentwickeln und das Geschäftsmodell validieren. Sie kennt die nächsten Schritte für die eigene Gründung und hat vielleicht sogar schon Mitgründerinnen und Mitgründer gefunden oder eine Folgefinanzierung eingeworben.
Wo findet das Programm statt?
Das Programm findet an verschiedenen Standorten des TUM-Ökosystems statt.
Außerdem am vom Projektträger zentral angebotenen EXIST-Women Veranstaltungen, um dort angehende Gründerinnen aus ganz Deutschland zu treffen.
Wie läuft der Auswahlprozess ab?
- Ausfüllen des Formulars Anfrage auf Erstberatung mit Hinweis „Interesse an Teilnahme EXIST-Women“ (falls noch nicht bei TUM Gründungsberatung)
- Austausch mit TUM Gründungsberatung, Information zu Bewerbungsunterlagen (pdf)
- Bewerbungsfrist: 29. Januar 2024 (23:59 CET)
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen und Rückmeldung erfolgt in KW 5/2024
- Bei Eignung folgt ein Pitch in Präsenz vor Expertenrunde: Jurytermin am 06. Februar 2024
- Erst möglicher Starttermin: 1. März 2024
EXIST-Gründungsstipendium ist ein bundesweites Förderprogramm, das innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Frühphase unterstützt. Mit EXISTGründungsstipendium werden die Entwicklung einer Produkt- oder Dienstleistungsidee und die Ausarbeitung eines Businessplans bis zur Unternehmensgründung unterstützt.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulabsolventinnen und -absolventen oder ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
- Studierende als Teil eines Gründungsteams, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- Gründungsteams bis maximal drei Personen. Dabei kann eines der Teammitglieder über einen qualifizierten Berufsabschluss verfügen oder über einen Hochschulabschluss, der länger als fünf Jahre zurückliegt
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben
- Innovative Produkte mit hohem Kundennutzen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen.
Wie wird gefördert?
- Maximale Förderdauer ein Jahr.
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium je nach Graduierung: promovierte Gründerinnen und Gründer 3.000 Euro/Monat
- Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat – Teammitglieder mit anerkanntem Berufsabschluss 2.000 Euro/Monat – Studierende 1.000 Euro/Monat – Kinderzuschlag 150 Euro/Monat pro in Deutschland unterhaltspflichtigem Kind – Sachausgaben bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams maximal 30.000 Euro)
- Gründungsbezogenes Coaching in Höhe von 5.000 Euro.
Wann kann die Förderung beantragt werden?
- Projektskizzen können monatlich bei dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
- Die Einreichung der Projektskizzen und -anträge erfolgt über die TUM-Gründungsberatung. Ideenpapiere müssen mindestens 6 Wochen vor Abgabe bei der zuständigen Person in der Gründungsberatung eingegangen sein.
EXIST-Forschungstransfer ist ein bundesweites Förderprogramm mit dem Ziel, die Zahl besonders anspruchsvoller technologieorientierter Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu steigern. EXIST-Forschungstransfer ergänzt das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für Hightech-Gründungen.
Wer wird gefördert?
Förderphase I:
- Für Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, davon kann eine Person Technikerin bzw. Techniker oder Laborassistentin bzw. Laborassistent sein).
- Zusätzlich eine weitere Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Die Antragstellung für die Förderphase I erfolgt über die jeweilige Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung, an der die Forschungsteams angesiedelt sind.
Förderphase II:
- Für technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden.
- Die Antragstellung für die Förderphase II erfolgt durch das in Förderphase I gegründete oder in Gründung befindliche Unternehmen.
Was wird gefördert?
Förderphase I:
- Für technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben mit langen Entwicklungszeiten zum Nachweis der prinzipiellen technischen Machbarkeit.
- Die Ausarbeitung eines Businessplans für die Umsetzung der Geschäftsidee und die Vorbereitung der Unternehmensgründung.
Förderphase II:
- Für Entwicklungsarbeiten zur Umsetzung der Geschäftsidee in ein vermarktungsfähiges Produkt und Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Wie wird gefördert?
Die Förderdauer beträgt in den Förderphasen I und II regulär jeweils 18 Monate. Bei hochinnovativen Vorhaben kann die Phase I auf bis zu 36 Monate verlängert werden.
Förderphase I:
- Personalausgaben
- Sachausgaben bis zu 250.000 Euro für Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen
Förderphase II:
- Gründungszuschuss von maximal 180.000 Euro, höchstens jedoch 75 Prozent der vorhabenspezifischen Kosten
Wann kann die Förderung beantragt werden?
- Projektskizzen können jeweils im Zeitraum vom 1. bis 31. März, 1. bis 31. August, sowie vom 1. bis 30. November eines Kalenderjahres bei dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
- Die Einreichung der Projektskizzen und -anträge erfolgt über die TUM-Gründungsberatung. Bitte beachten Sie die Abgabefrist für den 1. Antragsentwurf: 15. Januar, 15. Juni oder 15. September.
Mit FLÜGGE fördert das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Absolventinnen und Absolventen sowie Hochschulmitarbeitende mit innovativen Gründungsideen für maximal 12 Monate. Die Förderung umfasst ein Stipendium (bei TUM-Mitarbeitenden zusätzlich eine Weiterbeschäftigung im Umfang einer halben Stelle an der Universität) und die Mitbenutzung von Ressourcen der Universität (z.B. Büros, Labore) sowie Sachmittel. Einreichungen werden einmal jährlich angenommen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite von Flügge Bayern über den genauen Einreichungszeitraum.
Was kann gefördert werden?
Die Phase vor und zu Beginn einer innovativen Existenzgründung, insbesondere die Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie die Gründungsreifmachung.
Konkret beinhaltet dies die Unterstützung der Gründungswilligen,
- bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte
- die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der Exist-Förderung aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten
- deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „Exist-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde
Berücksichtigt werden können Vorhaben, die
- über den Stand der Technik hinausgehen bzw. im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sind,
- deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen,
- über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.
Wie wird gefördert?
- Stipendium für Gründungswillige: 2.500 € je Monat zzgl. 150 € je unterhaltspflichtigem Kind
- Übernahme von Sachausgaben der Hochschule: bis zu 50 % der ausgereichten Stipendien des jeweiligen Vorhabens
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Hochschule:
- Muss in ein gründungsunterstützendes Netzwerk eingebunden sein
- Benennt eine Mentorin oder einen Mentor
- Stellt den Gründungswilligen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren sowie weitere Infrastruktur) zur Verfügung.
- Verwaltet die Fördermittel
Gründungswillige:
- Müssen der antragstellenden Hochschule angehören
- Sind sie bei der Hochschule beschäftigt, darf diese Beschäftigung einen Zeitanteil von höchstens 50 % betragen
- Falls sie noch dem Kreis der Studierenden zuzuordnen sind und noch keinen Bachelorabschluss haben, muss mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit und ggf. das verpflichtende Praxis-/Auslandssemester abgeleistet sein
- Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden ohne Bachelorabschuss zusammensetzen, können nur im Ausnahmefall unterstützt werden
- Mindestens ein Gründungswilliger muss Nutzungs-/Schutzrechtsinhaber bzw. -mitinhaber sein
- Sind für ihre Sozialversicherungs- und sonstigen Abgaben selbst verantwortlich
Nicht unterstützt werden Vorhaben, die
- vor der Entscheidung über den Antrag der Hochschule bereits begonnen wurden
- im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden
Wer kann einen Antrag stellen?
Bayerische staatliche Hochschulen in Bayern. Die Einreichung erfolgt über die Technologietransferstellen oder die Technologietransferbeauftragten.
Die BMBF-Fördermaßnahme GO-Bio unterstützt gründungswillige Forschende mit innovativen Ideen aus den Lebenswissenschaften. Sie schafft beste Bedingungen für den erfolgreichen Schritt vom Labor in die Wirtschaft.
Viele gute Ideen entstehen während der wissenschaftlichen Forschungsarbeit, doch bis aus einer Idee ein marktreifes Produkt wird, ist es oft ein langer und kostenintensiver Weg. Mit der Gründungsoffensive Biotechnologie, kurz: GO-Bio, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gründungswillige Forscherteams in den Lebenswissenschaften (Life Sciences).
Wer wird gefördert?
Die Förderinitiative GO-Bio richtet sich an gründungswillige Forscherteams mit:
- jüngeren, aber in der Forschung bereits erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Personen mit mehrjähriger Erfahrung in der Forschung und Entwicklung von Unternehmen
- Medizinerinnen und Mediziner mit mehrjähriger Klinikerfahrung
Was wird gefördert?
- Die Projektideen sollen Forschungsansätze aus den Lebenswissenschaften mit hohem kommerziellem oder klinischem Innovationspotenzial beinhalten und auf eine wirtschaftliche Nutzung ausgerichtet sein. Das Themenspektrum ist bewusst breit gefasst (weitere Informationen dazu unter „aktuelle Ausschreibung“).
- Zur Erstellung von Projektskizzen und Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. In einem zweistufigen Auswahlverfahren bewertet anschließend eine Fachjury die eingereichten Projektideen.
Zwei Förderphasen
Die GO-Bio-Förderung erfolgt in zwei Phasen über eine Dauer von jeweils maximal drei Jahren:
- In der ersten Förderphase wird von den Teams das Anwendungspotenzial herausgearbeitet und bewertet. Diese Phase ist im akademischen Bereich angesiedelt, aber es finden bereits vorbereitende Maßnahmen für eine Unternehmensgründung statt. Begleitend sind konkrete Kommerzialisierungsstrategien für die weitere Umsetzung auf Basis der wissenschaftlichen Ergebnisse zu entwickeln.
- In der zweiten Förderphase, über die nach einer Zwischenevaluation entschieden wird, erfolgt die Überführung dieser Strategien in die wirtschaftliche Verwertung. Fördergeld-Empfänger sind die gegründeten Unternehmen, die als wichtige Fördervoraussetzung eine privatwirtschaftliche Co-Finanzierung aufbringen müssen.
Fördervolumen
Für jede Förderrunde stellt das BMBF im Regelfall zwischen 15 und 30 Mio. Euro zur Verfügung. Die Höhe der Fördersumme pro Projekt ist dabei individuell von den Projektinhalten abhängig. Darüber hinaus können die ausgründenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 350.000 Euro für Maßnahmen zur Stärkung des Technologietransfers erhalten, wenn ein GO-Bio-Projekt erfolgreich in die zweite Förderphase überführt wurde.
Mit der Fördermaßnahme GO-Bio initial unterstützt das BMBF die Identifizierung und Entwicklung früher lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotential. Im Rahmen der Projektbearbeitung soll ein Reifegrad der Forschungsresultate erzielt werden, der eine Weiterführung in anderen etablierten Förderprogrammen der Validierungs-, Gründungs- und Firmenkooperationsförderung, wie z.B. VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU-innovativ oder GO-Bio, ermöglicht. Übergeordnetes Ziel ist somit der lückenlose Transfer vielversprechender Ideen in die Anwendung.
Projektskizzen können einmal jährlich, jeweils zum 15. Februar, eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
Als Einreicher, Leiter oder Teammitglieder der geförderten Forschungsprojekte kommen insbesondere Personen infrage, die sich in einer beruflichen Orientierungs- oder Umorientierungsphase befinden, d.h. einerseits Masteranden, Doktoranden oder Postdoktoranden, die sich eine Karriere abseits des klassischen Wissenschaftssystems vorstellen können (z.B. in einer Ausgründung oder der Industrie), und andererseits Berufserfahrene, die noch einmal etwas Neues wagen wollen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen.
Wie wird gefördert?
Die GO-Bio-initial-Förderung erfolgt in zwei Phasen.
In der Sondierungsphase sollen aufbauend auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine potentielle Verwertungsidee ausgearbeitet, eine Umsetzungsstrategie entwickelt und notwendige Partner identifiziert werden. In dieser primär konzeptionell ausgerichteten Phase werden ausschließlich Einzelprojekte an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten gefördert.
In der sich anschließenden Machbarkeitsphase sollen dann die Entwicklungsarbeiten bis zum „Proof of Principle“ durchgeführt werden. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Unternehmen können als assoziierte Partner in die Machbarkeitsprojekte eingebunden werden.