Leitbild und Lehrverfassung
Die TUM Lehrverfassung dokumentiert das Selbstbild der Universität als Lehrinstitution. Sie beschreibt hochschulweite Grundsätze für die Lehre und dient als Grundlage für die Formulierung konkreter Ziele zur Weiterentwicklung der Lehre. Sie wird ergänzt durch das Leitbild Gutes Lehren und Lernen, in dem sich das Selbstverständnis einer positiven Lern- und Lehrkultur ausdrückt.
Lehrverfassung der Technischen Universität München
Die Technische Universität München (TUM) hat sich der Verknüpfung von exzellenter Forschung und Lehre verpflichtet: Lehre am Puls der Wissenschaft.
Ausweislich der exzellenten Reputation unserer Absolventinnen und Absolventen gelingt es uns, eine berufsbefähigende Ausbildung mit Spitzenforschung in Einklang zu bringen. So listet uns das aktuelle „Global University Employability Ranking“ des britischen Magazins „Times Higher Education“ (THE) auf Platz 6 weltweit – eingerahmt von Stanford und Princeton. Im „Academic Ranking of World Universities“ (ARWU, Shanghai-Ranking) gehören wir seit Jahren zum deutschen Spitzentrio.
Mit der vorliegenden TUM Lehrverfassung folgen wir der Empfehlung des Wissenschaftsrats (2017), indem wir unser Selbstverständnis als Lehrinstitution dokumentieren. Dabei knüpfen wir an unser Leitbild Lehre von 2011 an und präzisieren es über fächerübergreifende didaktische Leitlinien und Grundsätze. Diese haben wir aus aktuellen wissenschaftlichen, technologischen, gesellschaftlichen und didaktischen Entwicklungen und Erkenntnissen gewonnen. Wir beziehen insbesondere neue Optionen und Herausforderungen ein, die sich sowohl hinsichtlich Lehrinhalt als auch Lehrformat aus der Digitalisierung ergeben und die das Spektrum der heutigen Lehre mit ihren vielfältigen Lehrformen ergänzen.
Das vorliegende Dokument ist Grundlage für konkrete und verbindliche Ziele für die Weiterentwicklung unserer Lehre. Diese werden mit den Fakultäten und den Integrative Research Centers festgelegt. Die TUM AGENDA 2030 hat sich auf den massiven Ausbau der Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften verpflichtet, um den künftigen Absolventinnen und Absolventen während des Studiums den gesellschaftlichen Horizont ihrer Disziplin zu eröffnen. Ein „Human-Centric Engineering and Future Design“ löst die klassischen, auf das Fach beschränkten Ausbildungsinhalte und -strukturen zugunsten eines interdisziplinären Bildungsanspruchs ab (Scientiis et Artibus). So sind wir für die Zukunft gerüstet.
München, 10. Dezember 2018
Wolfgang A. Herrmann
Präsident