Erlass-Stipendien, Befreiungen und Erlasse für internationale Studierende
An der TUM gibt es für Personen, die unter die Gebührenpflicht für internationale Studierende fallen, die Möglichkeit von Erlass-Stipendien, Erlassen und Befreiungen.
Ab dem Wintersemester 2024/25 erhebt die Technische Universität München Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten, die sich neu in einen Bachelor- oder Masterstudiengang einschreiben.
Das Studium an der TUM bleibt weiterhin gebührenfrei für Studierende aus Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder gleichgestellten Staaten sowie aus Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen, ebenso für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder einen grundständigen Studienabschluss im deutschen Bildungssystem erworben haben. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Personengruppen gebührenpflichtig sind und welche nicht.
Gebührenpflichtige Bewerber:innen und Studierende können Erlass-Stipendien, Erlasse und Befreiungen beantragen. Diese entsprechen immer der Höhe der Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten des jeweiligen Studiengangs. Es findet keine Auszahlung statt.
Für unterschiedliche Arten von Stipendien, Befreiungen und Erlassen gelten unterschiedliche Fristen zur Bewerbung bzw. Beantragung. Diese finden Sie unten bei den Informationen zu den jeweiligen Erlass-Stipendien, Befreiungen und Erlassen. Bewerbungen bzw. Anträge sind nur während dieser Fristen möglich.
Für die Beantragung jeder Art von Stipendien, Befreiungen und Erlassen benötigen Sie eine Antragsnummer aus TUMonline. Die Antragsnummer wird dort generiert, wenn Sie eine Bewerbung für einen Studienplatz abschicken. Alle Infos dazu finden Sie unseren Anleitungen zur Onlinebewerbung.
Wenn Sie bereits eine Zulassung erhalten haben, können Sie auch Ihre TUM-Matrikelnummer angeben. Sie finden diese Nummern in Ihrem TUMOnline-Account unter „Bewerbungen“.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Antrag auf ein Stipendium, eine Befreiung oder einen Erlass bewilligt wurde, müssen Sie die Annahme im Bewerbungsportal bestätigen. Sie erhalten alle notwendigen Informationen per E-Mail.
Welche Erlass-Stipendien, Befreiungen und Erlasse gibt es?
Erlass-Stipendien für gebührenpflichtige internationale Studierende
Leistungsstarke Studierende, die sich neu in einen Masterstudiengang an der TUM einschreiben möchten, können sich für dieses Erlass-Stipendium bewerben.
Entscheidend für die Vergabe des Erlass-Stipendiums sind die besten Leistungen an der Hochschule, an der die Masterzugangsberechtigung erworben wurde. Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt.
Umfang des Erlass-Stipendiums
Erfolgreichen Bewerber:innen werden die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten für zwei Semester erlassen. Eine Wiederbewerbung ist möglich. Bitte beachten Sie: Es findet keine Auszahlung statt.
Antragsfristen
Bewerbungen können jeweils
- zwischen dem 1. Januar und 31. Mai für das nachfolgende Wintersemester,
- zwischen dem 1. November und 15. Januar für das nachfolgende Sommeresemester eingereicht werden.
Bewerbung
Die Bewerbung kann während der jeweiligen Bewerbungsfristen online eingereicht werden.
Bewerbungen für das Sommersemester 2025 sind derzeit unter https://tum.aptecloud.valucon.de/datenabfrage/NonEU25SMasterLeistung möglich.
Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind derzeit unter https://tum.aptecloud.valucon.de/datenabfrage/NonEU25WMasterLeistung möglich.
Die benötigten Unterlagen müssen Sie zusätzlich auch im Original, ggf. mit Übersetzung, postalisch an
TUM Center for Study and Teaching
Beiträge und Stipendien
Leistungsstipendien Drittstaaten
Arcisstraße 21
80333 München
Benötigte Unterlagen
Mit der Bewerbung müssen Sie eine Rankingbescheinigung einreichen, die von der Hochschule bestätigt wurde, an der Sie Ihre Masterzugangsberechtigung erworben haben. Diese Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
- Den Namen der ausstellenden Hochschule
- Die Anschrift der Hochschule
- Die Kontaktdaten der bestätigenden Stelle
- Den Stempel der Hochschule
- Den Namen der zuständigen Person an der ausstellenden Hochschule
- Die Unterschrift der zuständigen Person der ausstellenden Hochschule
- Den Namen der gerankten Person
- Die Rankingplatzierung in Prozent innerhalb der Kohorte sowie die Definition der Kohorte (auf welchen Studiengang/welche Studienrichtung bezieht sich das Ranking)
- Das Datum der Ausstellung
Bitte beachten Sie: Fremdsprachige Nachweise müssen in deutsche oder englische Sprache übersetzt sein. Die Übersetzung muss durch eine:n beeidigte:n oder ermächtigte:n bzw. öffentlich bestellte:n Übersetzer:in ausgeführt werden. Das Dokument muss den Originalstempel und die Unterschrift des:der Übersetzer:in aufweisen sowie deren:dessen Name und Form der Beeidigung/Ermächtigung in Klartext.
Bedürftige Studierende können sich für ein Erlass-Stipendium ab dem 1. Semester bewerben.
Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums ist der Nachweis, dass die notwendigen finanziellen Mittel fehlen, um die Studiengebühren bezahlen zu können. Maßgeblich sind dabei die eigenen Einkünfte und Vermögen sowie die Einkünfte und Vermögen von Eltern und Ehegatt:innen. Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt.
Umfang des Erlass-Stipendiums
Erfolgreichen Bewerber:innen werden die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten für die Dauer der Regelstudienzeit erlassen. Bitte beachten Sie: Es findet keine Auszahlung statt.
Antragsfristen
Bachelorstudierende können ihre Bewerbung jeweils
- zwischen dem 15. Mai und 15. Juli für das nachfolgende Wintersemester,
- zwischen dem 1. November und 15. Januar für das nachfolgende Sommersemester einreichen.
Masterstudierende können ihre Bewerbung jeweils
- zwischen dem 1. Januar und 31. Mai für das nachfolgende Wintersemester,
- zwischen dem 1. November und 15. Januar für das nachfolgende Sommersemester einreichen.
Bewerbung
Die Bewerbung kann während der jeweiligen Bewerbungsfrist online eingereicht werden:
Bachelorstudierende
Für ein Erlasstipendium ab dem Sommersemester 2025 können sich Bachelorstudierende zwischen dem 01.11.2024 und 15.01.2025 unter https://tum.aptecloud.valucon.de/datenabfrage/NonEU25SBachelorBeduerftigkeitbewerben.
Den Link zum Formular für die Bewerbung für ein Erlassstipendium ab dem Wintersemester 2025/26 finden Sie rechtzeitig hier.
Masterstudierende
Für ein Erlasstipendium ab dem Sommersemester 2025 können sich Masterstudierende zwischen dem 01.11.2024 und 15.01.2025 unter https://tum.aptecloud.valucon.de/datenabfrage/NonEU25SMasterBeduerftigkeit bewerben.
Für ein Erlasstipendium ab dem Wintersemester 2025/26 können sich Masterstudierende zwischen dem 01.01.2025 und 31.05.2025 unter https://tum.aptecloud.valucon.de/datenabfrage/NonEU25WMasterBeduerftigkeit bewerben.
Benötigte Unterlagen
Bei der Bewerbung müssen Sie folgende Angaben über Ihre familiären Verhältnisse sowie die finanzielle Situation von Ihnen, Ihren Eltern und ggf. Ehegatt:innen machen und entsprechende Nachweise hochladen:
- Bankauszüge aller Konten der letzten 18 Monate
- Erklärung zu Kontobewegungen
- Lohnsteuerbescheide oder Äquivalente der letzten 18 Monate
- Rentenbescheide oder Äquivalente der letzten 18 Monate
- Ggf. Eheurkunde
- Ggf. Sterbeurkunden von Eltern/Ehegatt:innen
- Ggf. Meldebescheinigungen
- Ggf. Geburtsurkunden
- Vollständige Nachweise zu liquiden Mitteln (z.B. Girokonten, Sparkonten, Sperrkonten, PayPal, Wertpapiere , Kryptowährung)
- Lebenslauf
Studierende, die in ihrem Studium an der TUM herausragende Leistungen erbringen, können sich für ein Erlass-Stipendium ab dem 3. Semester bewerben.
Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt.
Umfang des Erlass-Stipendiums
Erfolgreichen Bewerber:innen werden die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten für zwei Semester erlassen. Eine Wiederbewerbung ist möglich. Bitte beachten Sie: Es findet keine Auszahlung statt.
Antragsfristen
Bewerbungen können jeweils
- zwischen dem 31. Mai und 30. Juni für das nachfolgende Wintersemester,
- zwischen dem 30. November und dem 31. Dezember für das nachfolgende Sommeresemester eingereicht werden.
Bewerbung
Die Bewerbung kann zwischen 31.05.2025 und 30.06.2025 online eingereicht werden. Den Link zum entsprechenden Formular finden Sie rechtzeitig hier.
Benötigte Unterlagen
Bei der Bewerbung müssen Sie Ihren aktuellen Transcript of Records der TUM hochladen. Diesen können Sie in Ihrem TUMonline-Account in der Applikation „Studienerfolgsnachweis“ im Bereich „Prüfungen“ erstellen lassen.