Stipendium für internationale Studierende der TUM

Gerne möchten wir Sie über das Stipendium für internationale Studierende informieren.

Ergebnisse:

Die Ergebnisse für die Bewerbungsrunde SoSe werden spätestens Mitte Juli kommuniziert.

Die Ergebnisse für die Bewerbungsrunde WiSe werden spätestens Mitte Dezember kommuniziert.

Allgemeines

Der Freistaat Bayern vertreten durch die TUM vergibt Stipendien für internationale Studierende aus Haushaltsmitteln.

Es handelt sich um eine einmalige Studienbeihilfe im Semester von 500 € – 1800 €, welche jedes Semester erneut beantragt werden kann.

Voraussetzungen

  • die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht BAföG-berechtigt sind (gem. §8 BAföG
  • ab dem 3. Semester im Bachelor
  • ab dem 2. Semester im Master (bzw. 1. Semester im Master, falls der Bachelor bereits an der TUM absolviert wurde)
  • Abgabe der Bachelor-/Master-Thesis nicht vor dem 30.06. (SoSe) und 31.12. (WiSe)
  • Würdigkeit: gute Studienleistungen
  • Bedürftigkeit:
    Keine Bedürftigkeit liegt vor, wenn der Bewerber/die Bewerberin über monatliche Mittel von mehr als den Bedarf für Studierende nach 13 i.V.m §13a BAföGin der jeweils geltenden Fassung verfügt sowie
  • geringes Einkommen der Eltern

Bitte beachten Sie, dass während der Beurlaubung aufgrund Schwangerschaft oder Geburt keine Auszahlung möglich ist.
Gerne können Sie sich über ein Stipendium für ein Studium mit Kind bei der Studentenhilfe München informieren.

Bewerbungszeitraum Sommersemester 2025
wird in Kürze bekannt gegeben

 

Unterlagen für die Bewerbung

Bitte bereiten Sie für die Bewerbung folgende Unterlagen als pdf-Dateien vor:

  • Motivationsschreiben
    Bitte gehen Sie kurz auf Ihre finanzielle Situation ein (100–200 Wörter auf deutsch oder englisch)
  • aktueller Lebenslauf
  • Transcript of Records (aus TUMonline)
  • Zwei Dozentengutachten
    • nicht älter als ein Semester 
  • Einkommensnachweise des Antragstellers
    • Bankauszüge aller Konten der letzten 6 Monate. Falls ausländische Kontoauszüge vorhanden sind, müssen diese auf deutsch oder englisch von einem offiziell vereidigten Übersetzer übersetzt sein.
      (WiSe: 01.04.–30.09. und SoSe: 01.10.–31.03.).
      Bitte begründen Sie direkt auf den Bankauszügen alle Geldeingänge
      (Bsp.: Gehalt, Elternunterstützung, Stipendium, Kredit etc.)
    • und ggf. weitere Nachweise (Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag, Stipendienbescheid, Darlehensvertrag, BAföG-Bescheid, etc.)
  • Einkommensnachweise der Eltern bzw. des Ehegatten
    • auf deutsch oder englisch von einem offiziell vereidigten Übersetzer
    • nicht älter als ein Jahr

Hinweise zur Online-Bewerbung:

  • Nur vollständige Bewerbungen können bearbeitet werden.
  • Falls Sie oder Ihr/e Dozent/-in das Gutachten nachreichen, muss die Frist (15.11./15.05.) eingehalten werden.

Haben Sie noch Fragen?

Wenden Sie sich gerne an stipendien.zv@tum.de   
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Erlass-Stipendien, Befreiungen und Erlasse für gebührenpflichtige internationale Studierende

Internationalen Studierenden aus Nicht-EWG-Staaten, für die ein Studium an der TUM gebührenpflichitg wäre, können die Studiengebühren in bestimmten Fällen zeitweilig oder vollständig erlassen werden.

Hier finden Sie alle Informationen zu Erlass-Stipendien, Befreiungen und Erlassen für gebührenpflichtige internationale Studierende.

Kontakt Stipendien

TUM Center for Study and Teaching
Stipendienstelle

 stipendien.zvspam prevention@tum.de
 +49 89 289 28067

Bei Fragen zu Stipendien für Auslandsaufenthalte wenden Sie sich an das TUM Global & Alumni Office

HSTS