Ethikkommission
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler benötigen das Votum einer Ethikkommission, um medizinische Forschungsvorhaben oder Studien mit Probandinnen und Probanden in anderen Fächern durchzuführen.
Medizinische Forschungsprojekte müssen gemäß verschiedenen gesetzlichen Vorgaben beraten oder genehmigt werden. Diese Aufgabe übernimmt die medizinische Fachgruppe der Ethikkommission, eingerichtet vor über 40 Jahren. Sie handelt auf Grundlage der Deklaration von Helsinki des Weltärztebunds und anderer Regularien sowie des anwendbaren Rechts. Sie berücksichtigt wissenschaftliche Standards und einschlägige nationale und internationale Empfehlungen. Die medizinische Fachgruppe der Ethikkommission setzt sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus Ärztinnen und Ärzten, Fachärztinnen und Fachärzten für Pharmakologie, Personen mit Erfahrung auf dem Gebiet der Versuchsplanung und Statistik sowie der Informatik, Personen mit Erfahrung auf dem Gebiet der Ethik, Laien sowie Juristinnen und Juristen mit Befähigung zum Richteramt zusammen.
Als erste Universität in Deutschland hat die TUM im Jahr 2023 zusätzlich eine nicht-medizinische Fachgruppe der Ethikkommission etabliert, da für nicht-medizinische Forschungsprojekte zunehmend der Bedarf für ein Votum einer Ethikkommission besteht. Die nicht-medizinische Fachgruppe prüft die Forschungsvorhaben vor allem im Hinblick auf Methodik und mögliche Folgen des Projekts für Menschen, Tiere und Umwelt. Sie ist mit erfahrenen Forschenden aus allen Schools der TUM besetzt, um die verschiedenen Forschungsvorhaben fachlich adäquat zu beurteilen.
Antrag online stellen
Stellen Sie Ihren Antrag über das Antragsportal der Ethikkommission. Der Antrag wird dann der jeweils zuständigen Fachgruppe zugewiesen. Wichtige Fragen: Medizin und nicht-medizinische Projekte.
Geschäftsstelle
Aktuelle Termine und wichtige Grundlagen
Aktuelle Sitzungstermine der Ethikkommission, wichtige Informationen zur Antragsstellung für verschiedene Arten von Studien insbesondere aus dem medizinischen Bereich sowie Links zu rechtlichen und ethischen Grundlagen stellt die Geschäftsstelle auf der Website der Ethikkommission zur Verfügung.
Medizinische Fachgruppe
Die Ethikkommission der Medizin ist für medizinische Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der TUM und des Klinikums zuständig, darunter z.B. für Anträge nach Arzneimittelgesetz (AMG) oder wenn eine Beurteilung durch Medizinerinnen und Mediziner gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vorsitzender
Prof. Dr.
Georg Schmidt
Oberarzt, Klinik und Poliklinik für Innere Medizin I, Kardiologie; Leiter des Zentrums für Nichtlineare Dynamik
Klinikum rechts der Isar
Stellvertreter
Prof. em. Dr.
Kurt Ulm
Ehemaliger Leiter der Biometrie am Institut für Medizinische Statistik und Epidemiologie
Klinikum rechts der Isar
Stellvertreter
Prof. em. Dr.
Christian Peschel
Ehemaliger Direktor der III. Medizinischen Klinik a.D.
Klinikum rechts der Isar
Alle Mitglieder
Wichtige Fragen zum Antrag: Medizin
Informationen zur Antragsstellung für verschiedene Arten von Studien, etwa Studien nach Arzneinmittelgesetz (AMG) / Clinical Trial Regulation (CTR) oder auch Medical Device Regulation (MDR) und In-vitro-Diagnostics-Regulation (IVDR).
Nicht-medizinische Fachgruppe
Auch für nicht-medizinische Forschungsaktivitäten, Umfragen und Studien, an denen Probandinnen und Probanden beteiligt sind, ist ein Ethikvotum erforderlich. Zur Frage der Zuordnung der Anträge (medizinisch vs. nicht-medizinisch) gibt das Portal der Ethikkommission klare Hinweise.
Vorsitzender
Prof. Dr.
Klaus Bengler
Ergonomie
TUM School of Engineering and Design
Ständige Stellvertretung
Prof. Dr.
Alwine Mohnen
Unternehmensführung
TUM School of Management
Alle Mitglieder nach Schools
Computation, Information and Technology
Prof. Dr.-Ing. Jörg Ott
Connected Mobility
Prof. Dr.-Ing. Dr. Klaus Diepold
Datenverarbeitung
Stellvertretendes Mitglied
Engineering and Design
Prof. Dr. Klaus Bengler
Ergonomie
Prof. Dr.-Ing. Klaus Bogenberger
Verkehrstechnik
Stellvertretendes Mitglied
Natural Sciences
Prof. em. Dr. Wolfgang Domcke
Theoretische Chemie
Prof. Dr. Friedrich Simmel
Physik Synthetischer Biosysteme
Stellvertretendes Mitglied
Life Sciences
Prof. Dr. Brigitte Poppenberger
Biotechnologie gartenbaulicher Kulturen
Prof. Dr. Heinz Bernhardt
Agrarsystemtechnik
Stellvertretendes Mitglied
Medicine and Health
Prof. Dr. Orkan Okan
Health Literacy
Dr. Fabian Stöcker
Präventionszentrum
Stellvertretendes Mitglied
Management
Prof. Dr. Alwine Mohnen
Unternehmensführung
Prof. em. Dr. Robert K. Frhr. von Weizsäcker
Volkswirtschaftslehre, Finanzwissenschaft und Industrieökonomik
Stellvertretendes Mitglied
Social Sciences and Technology
Prof. Dr. Janina Steinert
Global Health
Dr. Jennifer Diedrich
Zentrum für Internationale Bildungsvergleichsstudien
Stellvertretendes Mitglied
Prof. Dr. Jörg Niewöhner
Anthropology of Science and Technology
Stellvertretendes Mitglied
Wichtige Fragen zum Antrag: nicht-medizinische Projekte
- Der Antrag ist vollständig in elektronischer Form bei der Geschäftsstelle einzureichen. Hier Antrag online einreichen (Ethikpool)
- Anträge können grundsätzlich nur vor Beginn von wissenschaftlichen Vorhaben eingereicht werden.
- Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Evaluation nach Beginn des Forschungsvorhabens erfolgen, insbesondere wenn Förderbedingungen nach Beginn eines wissenschaftlichen Vorhabens geändert wurden, oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine erneute Begutachtung nahelegen.
- Sofern die Publikation der Ergebnisse des Vorhabens von der Stellungnahme abhängt, kann die nicht-medizinische Fachgruppe längstes bis zur Annahme der Publikation eine nachträgliche Stellungnahme abgeben, die jedoch auf die beabsichtigte Publikation beschränkt ist. Diese Stellungnahme drückt allenfalls aus, dass keine Einwände gegen die Publikation bestehen und ersetzt kein Ethikvotum.
- Antragsbefugt sind alle hauptberuflich Beschäftigten der TUM, zu deren Dienstaufgaben die selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre gehört.
- Forschende können nur Forschungs- und Lehrvorhaben zur Begutachtung einreichen, für die sie die Projektverantwortung tragen.
- Bei Promotionsvorhaben oder Bachelor- und Masterarbeiten ist nur die/der verantwortliche, an der TUM hauptberuflich beschäftigte Betreuerin oder Betreuer bzw. die erstbetreuende Person antragsbefugt. Studierende sind nicht antragsberechtigt.
- Die ethische Begutachtung erfolgt vor allem im Hinblick auf die vorgesehene methodische Umsetzung sowie die Folgenabschätzung insbesondere für Mensch, Natur und Umwelt.
- Die nicht-medizinische Fachgruppe begutachtet insbesondere, ob nach dem Verlaufsplan des wissenschaftlichen Vorhabens und den weiteren dem Antrag beizufügenden Informationen
- alle angemessenen Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken für die Studienteilnehmenden, für Tiere und die Umwelt getroffen wurden
- das Vorhaben dafür konzipiert ist, zuverlässige und belastbare Daten und Ergebnisse zu liefern
- ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht
- ein geeignetes Formular für die Information und Einwilligungserklärung der Studienteilnehmenden bzw. ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter vorliegt
- die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen Stellungnahmen nach §1 Abs. 3 der Satzung der nicht-medizinischen Fachgruppe (PDF 460 KB) Rechnung trägt
- die Durchführung des Vorhabens den gesetzlichen Bestimmunen entspricht.
- Dem Antrag sind alle für die Begutachtung dieser Fragen notwendigen Angaben beizufügen. Entnehmen Sie detaillierte Informationen zur Antragsstellung bitte der Satzung der nicht-medizinischen Fachgruppe (PDF 460 KB).
- Die nicht-medizinische Fachgruppe arbeitet und entscheidet auf der Grundlage des geltenden Rechts, insbesondere des Grundgesetzes mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1 Abs 1 GG), des einschlägigen Datenschutzrechts sowie des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes.
- Die Kommission berücksichtigt antragsbezogen die einschlägigen Empfehlungen in jeweils geltender Fassung des Landes, des Bundes und der Europäischen Union sowie insbesondere der „Deutschen Forschungsgemeinschaft“, der „Deutschen Akademie der Naturforscher und Leopoldina“, der „Deutschen Gesellschaft für Psychologie“ und der „Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften“.
- Die Tätigkeit der nicht-medizinischen Fachgruppe erfolgt vor dem Hintergrund der ethischen Verantwortung der einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie unter Achtung von deren grundrechtlich geschützter Wissenschaftsfreiheit.
- Die Mitglieder der nicht-medizinischen Fachgruppe sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig, und an Weisungen nicht gebunden. Sie üben ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen aus.