Krankenversicherungspflicht

Allgemein gilt:

Alle Studierenden sind in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie ohne den Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht immatrikuliert werden können.

Für die Zulassung benötigen Sie keinen Nachweis Ihrer Krankenversicherung. Vor der Immatrikulation aber muss Ihr Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK etc.) digital an die TUM gemeldet werden. Die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende bewegen sich in der Regel zwischen 120 und 150 Euro pro Monat.

Alle Bewerber:innen müssen sich deshalb vor einer Immatrikulation an der TUM mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen – unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen. Dies gilt auch für in Deutschland privat Versicherte.

Digitale Meldung des Versichertenstatus

Die gesetzliche Krankenkasse bestätigt, ob Sie

  • bereits gesetzlich versichert 
  • oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Eine Befreiung kann vorliegen, wenn Sie privat oder im Ausland versichert sind.

Diese Prüfung Ihres Versicherungsstatus ist für Sie kostenlos. Wenn Ihr Versicherungsschutz nicht ausreicht, dann müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen.

Sobald die gesetzliche Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus bestätigen kann, wird dieser digital an die TUM gemeldet (die Nummer der TUM lautet H0001558). Ohne diese Meldung der Krankenkasse werden Sie nicht immatrikuliert.

Bis zum Erhalt der digitalen Meldung von Ihrer Krankenkasse wird in Ihrem TUMonline-Konto eine Rückmeldesperre hinterlegt, die eine Immatrikulation verhindert. Nach Erhalt der digitalen Meldung wird die Rückmeldesperre automatisch aufgehoben.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Krankenversicherung wechseln, muss Ihre neue Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus gegenüber der TUM erneut bestätigen.

Die Verarbeitung der digitalen Meldung an die TUM dauert in der Regel 2 Werktage. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.

Sollte die Rückmeldesperre nach dieser Zeit nicht aufgehoben sein, kontaktieren Sie bitte erneut Ihre Krankenkasse, damit die Meldung erneut korrekt geschickt wird.

Ausnahmen und Merkblatt

Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht gelten für Studierende ab dem vollendeten 30. Lebensjahr, für Promotionsstudierende sowie für Teilnehmer:innen des Studienkollegs. Sie müssen keinen Nachweis ihrer Krankenversicherung einreichen.

Wenn Sie als internationale Studierende an die TUM kommen, besteht in der Regel immer eine Versicherungspflicht. Es gibt Sonderregelungen für einzelne Länder. Bitte wenden Sie sich im Zweifel zur Klärung Ihrer Versicherungspflicht an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick finden Sie auch in unserem Merkblatt zur Krankenversicherung.

Merkblatt zur Krankenversicherung

Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

Studienberatung und -information

 +49 89 289 22245
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