Prozesse, Wegweiser und Vorlagen
Handbuch Qualitätsmanagement im Studiengangslebenszyklus
Das Qualitätsmanagement (QM) von Studium und Lehre der Technischen Universität München (TUM) umfasst alle hochschulweit eingesetzten Managementinstrumente zur Steuerung aller für die Qualität von Studium und Lehre relevanter Aspekte. Es bezieht sich auf den gesamten Lebenszyklus der Studiengänge und die damit zusammenhängenden Prozesse: von der Entwicklung neuer Studiengänge über deren Betrieb bis hin zu ihrer Evaluation und Weiterentwicklung.
Das Qualitätsmanagement-Handbuch (QM-Handbuch) für Studium und Lehre wird ständig überarbeitet und dient allen Mitgliedern unserer Hochschule als Nachschlagewerk mit präzisen Beschreibungen der Kern- und Teilprozesse.
1. Studienprogramme (weiter-)entwickeln
Der Prozess zur Entwicklung von Studiengängen (PDF, 0.3 MB) strukturiert und beschreibt die Verfahrensschritte bei der Neuentwicklung von Studienangeboten. Zusammen mit der „Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung“ bilden diese Schritte den Orientierungsrahmen für die formale Gestaltung von Studiengängen. Die Erstellung einer Konzeptskizze (PDF, 0.1 MB) soll die Vorstrukturierung der Idee in der School bzw. in den beteiligten Schools oder Integrative Research Institutes (ehmals Integrative Research Centers, IRC) gewährleisten (Anmerkung: Im Folgenden umfasst der Begriff „Fakultäten“ bzw. „Schools“ auch jeweils Studienfakultäten, Integrativ Research Institutes, soweit sie Studiengänge verantworten (bspw. Munich Institute of Integrated Materials, Energy and Process Engineering), sowie die Hochschule für Politik und den TUM Campus Straubing). Den entwickelten Studiengang beschreibt die School in einer Studiengangsdokumentation.
Verantwortlich: TUM Center for Study and Teaching – Qualitätsmanagement
Für jeden neuen oder bestehenden Studiengang werden eine Studiengangsdokumentation, Modulbeschreibungen und eine Fachprüfungs- und Studienordnung erstellt. Die Studiengangsdokumentation umfasst Zielsetzung, strategische und organisatorische Ausrichtung, Struktur und Aufbau sowie Rahmenbedingungen zur Realisierung des Studiengangs. Der Wegweiser Studiengangsdokumentation (PDF, 0.3 MB) dient als Hilfestellung bei der Erstellung der Studiengangsdokumentation.
Ergänzend stehen Vorlagen und Muster zur Verfügung: Eine Gliederungsvorlage (PDF, 0.07 MB) / Englische Version (PDF, 0.07 MB), eine Formatvorlage Studiengangsdokumentation Teil A (DOCX, 0.05 MB) / Englische Version (DOCX, 0.05 MB) und die Formatvorlage Studiengangsdokumentation Teil B (DOCX, 0.04 MB) / Englische Version (DOCX, 0.04 MB).
Werden im Studiengang Lehrimporte geplant, sind diese in einem Letter of Intent (PDF, 0.1 MB) darzulegen. Die Dokumentationen weiterbildender Studiengänge müssen darüber hinaus zusätzlich eine Kostenkalkulation enthalten. Für mehr Informationen zur Kostenkalkulation wenden Sie sich bitte an das Team des TUM Center for Study and Teaching – Qualitätsmanagement.
Verantwortlich: TUM Center for Study and Teaching – Qualitätsmanagement
Für die Entwicklung von neuen Studiengängen stellt das TUM Center for Study and Teaching – Recht eine Muster-Vorlage für die Fachprüfungs- und Studienordnung eines Bachelorstudiengangs (deutsch und englisch) sowie die Fachprüfungs- und Studienordnung eines Masterstudiengangs (deutsch und englisch) zur Verfügung. Das TUM Center for Study and Teaching – Recht stellt außerdem die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung der TUM bereit.
Bei Änderungen an einem Studiengang (PDF, 0.8 MB) wird in bestimmten Fällen eine Überarbeitung der Fachprüfungs- und Studienordnungen notwendig. Dies erfolgt durch so genannte Änderungssatzungen.
Verantwortlich: TUM Center for Study and Teaching – Recht
Der Prozess Satzungserlass (PDF, 0.2 MB) legt alle wesentlichen Akteure, Prozessschritte sowie Einreichungszeitpunkte dar.
Verantwortlich: TUM Center for Study and Teaching – Recht
Modularisierung bedeutet gemäß der Definition der Kultusministerkonferenz (Beschluss vom 15.09.2000 i. d. F. vom 22.10.2004) „die Zusammenfassung von Stoffgebieten [eines Studiengangs] zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbare Einheiten“, den Modulen. Die Prozesse des Modulmanagements – Einführung eines neuen Moduls, Änderung eines bestehenden Moduls, Wegfall eines bestehenden Moduls, Import und Export von Modulen sowie der Gremiendurchlauf – sind im Handbuch Modulmanagement (PDF, 0.4 MB) einzusehen. Weiterhin sind dort die relevanten generellen Fristen aufgeführt.
Zur Unterstützung der Erstellung der Modulbeschreibungen steht ein Wegweiser Modulbeschreibungen (PDF, 1 MB) / How to Write a Module Description (PDF, 0.5 MB) zur Verfügung. Die Vorgaben zur Angabe der Metrik in der Beschreibung der Studien- und Prüfungsleistungen sind im Wegweiser Modulbeschreibungen, gemeinsam mit einer Übersicht der Lehrveranstaltungsarten, aufgeführt.
Bezüglich der Prüfungsarten an der TUM sei auch auf die Mustersatzungen des TUM Center for Study and Teaching – Recht verwiesen.
In der Modulbeschreibung ist der studentische Arbeitsaufwand (Workload) in Stunden anzugeben. Dieser teilt sich auf in Präsenzzeit während der Lehrveranstaltungen und Eigenstudium inklusive der Vor- und Nachbereitung, Näheres ist im Wegweiser zur Berechnung des studentischen Arbeitsaufwands (Workload, PDF, 0.4 MB) geregelt. An der TUM werden 30 Stunden je Credit berechnet. Eine weitere Hilfestellung gibt der Workloadrechner (XLS, 0.4 MB).
Als generelle Information steht auch eine Liste der Lehrveranstaltungsarten (PDF, 0.1 MB) / Overview: Types of Courses (PDF, 0,1 MB) mit einer Orientierungshilfe zur Einordnung der Veranstaltungen nach der Lehrverpflichtungsverordnung zur Verfügung. Um die interne Abstimmung zu erleichtern, pflegt das TUM Center for Study and Teaching – Qualitätsmanagement eine Übersicht der Ansprechpartner für Modulbeschreibungen der Schools (PDF, 0.1 MB).
Verantwortlich: TUM Center for Study and Teaching – Qualitätsmanagement
Für den Studiengangslebenszyklus sind Dekan:in und Studiendekan:in prozessverantwortlich und der Fachbereichsrat entscheidet über den Antrag zur Aufhebung. Die School begründet die Einstellung kurz und formlos und das Hochschulpräsidium befindet über die Weitergabe der Vorlage zur Einstellung an den Hochschulrat.
Der Hochschulrat entscheidet über die Aufhebung des Studiengangs.
Verantwortlich: TUM Center for Study and Teaching – Recht
Als systemakkreditierte Hochschule kann die TUM ihre Studiengänge selbst akkreditieren und das Siegel des Akkreditierungsrates vergeben. Dies geschieht i.d.R. mit der Einrichtung des Studiengangs, sofern nicht im Einzelfall eine andere Lösung erforderlich ist. Die Akkreditierungsinstanz an der TUM ist der akademische Senat.
Die Studiengänge an der TUM unterliegen einer fortlaufenden Weiterentwicklung. Diese findet ihren rechtlichen Ausdruck in den Änderungen der Fachprüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge, die wiederum im Senat behandelt werden (siehe 1.4). Da die Studiengänge anhand der Studiengangsdokumentationen und Modulbeschreibungen vor jedem Gremiendurchlauf auf Konformität mit den aktuellen Anforderungen geprüft werden, kann die Akkreditierung mit jeder Befassung eines Studiengangs im Senat verlängert werden. Um sicherzustellen, dass alle Studiengänge vom Monitoring erfasst werden, hat der Senat beschlossen, die Akkreditierung mit einer internen Befristung (PDF, 1 MB) von fünf Jahren zu versehen. Das bedeutet, dass jeder Studiengang nach spätestens fünf Jahren überprüft wird.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell akkreditierten Studiengänge und ihrer Akkreditierungsdauer.
Verantwortlich: TUM Center for Study and Teaching – Qualitätsmanagement