Immatrikulation (Einschreibung) über TUMonline
Sie haben eine Zulassung zum Studium an der TUM erhalten, und möchten sich nun an der Universität immatrikulieren (einschreiben)? Hier erfahren Sie, welche Schritte dazu nötig sind. Die Immatrikulation erfolgt über das Portal TUMonline. Dort erhalten Sie eine Liste an Dokumenten, die Sie mit dem Antrag auf Einschreibung hochladen müssen.
Um an der TUM immatrikuliert zu werden, müssen Sie zunächst eine Zulassung für den Studiengang erhalten, für den Sie sich beworben haben. Ob Sie zugelassen wurden, erfahren Sie in Ihrem TUMonline-Account bei Meine Bewerbungen unter dem Menüpunkt Zulassung. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der wir Sie über die Zulassung sowie über weitere Schritte informieren, die für die Immatrikulation an der TUM erforderlich sind.
Unter dem Menüpunkt Zulassung können Sie Ihren Zulassungsbescheid herunterladen.
Eine weitere Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Annahme des Studienplatzes. Um Ihren Studienplatz anzunehmen, klicken Sie in TUMonline unter dem Menüpunkt Studienplatz auf den Button Studienplatzangebot annehmen.
Bitte nehmen Sie den Studienplatz möglichst früh an, idealerweise bis zum Semesterbeginn, damit Sie Ihre Einschreibung fristgerecht und ohne Schwierigkeiten beginnen können. Die Annahme des Studienplatzes ist möglich bis zur Einschreibungsfrist, wir empfehlen jedoch den Studienplatz so früh wie möglich anzunehmen.
Wenn Sie Ihr Studium in diesem Semester noch nicht antreten möchten, dann lehnen Sie Ihren Studienplatz ab und bewerben sich erneut für Ihr gewünschtes Semester. Weitere Informationen zu einer Wiederbewerbung finden Sie unter „Rückstellung eines Studienplatzes oder späterer Antritt des Studiums“.
Nachdem Sie den Studienplatz angenommen haben, klicken Sie unter dem Menüpunkt Einschreibung auf den Button Daten ergänzen.
Füllen Sie dann das Formular für die Restdatenerfassung aus und laden Sie die notwendigen Dokumente hoch, sofern Ihnen diese vorliegen. Sie können die Dokumente auch zu einem späteren Zeitpunkt hochladen. In diesem Fall überspringen Sie die Maske zum Upload der Dokumente und stellen die Datenergänzung fertig. Die Frist, bis wann Sie die Dokumente hochladen müssen, finden Sie in den Details zum jeweiligen Dokument.
Nachdem Sie die Datenergänzung fertig gestellt haben, wird der Link zum Antrag auf Einschreibung aktiviert. Wenn Sie den Antrag auf Einschreibung nicht sehen können, haben Sie die Datenergänzung noch nicht fertiggestellt.
Nachdem Sie die Datenergänzung fertig gestellt haben, wird der Link zum Antrag auf Einschreibung aktiviert.
Unterzeichnen Sie nun den Antrag auf Einschreibung händisch oder digital und laden Sie diesen zusammen mit den noch fehlenden Dokumenten für die Einschreibung hoch. Bewerberinnen und Bewerber, die für die Zulassung eine VPD eingereicht haben, müssen zur Einschreibung an der TUM alle Dokumente hochladen, die sie auch bei uni-assist für die Beantragung der VPD hochgeladen haben.
Bitte laden Sie alle Bildungsnachweise, Zeugnisse und Zertifikate und ggf. sonstigen benötigten Nachweise als authentische Dokumente hoch. Diese Dokumente müssen Unterschrift und Siegel der ausstellenden offiziellen Stelle, alternativ ein digitales Siegel, einen Verifizierungscode oder einen QR-Code zur Online-Verifizierung tragen.
Es werden nur Bildungsnachweise verlangt (z.B. Schulzeugnisse, Transkripte, Prüfungsergebnisse). Bitte laden Sie keine Lebensläufe, Motivationsschreiben oder Sprachnachweise hoch.
Vor der Immatrikulation muss Ihr Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK etc.) digital an die TUM gemeldet werden.
Vor der Immatrikulation an der TUM müssen Sie sich deshalb mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen – unabhängig davon, aus welchem Land Sie kommen. Dies gilt auch für in Deutschland privat Versicherte.
Die gesetzliche Krankenkasse bestätigt, ob Sie bereits gesetzlich versichert oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
Sobald die gesetzliche Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus bestätigen kann, wird dieser digital an die TUM gemeldet (die Nummer der TUM lautet H0001558). Ohne diese Meldung der Krankenkasse werden Sie nicht immatrikuliert.
Bis zum Erhalt der digitalen Meldung von Ihrer Krankenkasse wird in Ihrem TUMonline-Konto eine Rückmeldesperre hinterlegt, die eine Immatrikulation verhindert. Nach Erhalt der digitalen Meldung wird die Rückmeldesperre automatisch aufgehoben.
Hier finden Sie alle Informationen zur Krankenversicherungspflicht sowie zur Datenübermittlung.

Bitte überweisen Sie rechtzeitig den Semesterbeitrag und, falls Sie betroffen sind, die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten.
Die Zahlungsfrist und Details zur Beitragshöhe finden Sie in Ihrem TUMonline-Account.
Sie werden an der TUM immatrikuliert (als Studierender eingeschrieben), wenn
- Sie Ihre Zulassung erhalten haben,
- Sie den Studienplatz angenommen haben,
- alle Dokumente (siehe Dokumentenliste) bei uns fristgerecht eingegangen sind, vollständig verbucht sind und in Ihrem TUMonline-Account als korrekt gekennzeichnet sind,
- Sie Ihren Semesterbeitrag und ggf. die Studiengebühren für internationale Studierende fristgerecht überwiesen haben,
- die digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihre studentische Krankenversicherung eingegangen ist.
Bitte beachten Sie:
- Die Immatrikulation ist nur bis zur Immatrikulationsfrist möglich. Die Fristen für die kommenden Semester finden Sie auf der Webseite zu Terminen und Fristen.
- Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist erst nach vollständiger Einschreibung möglich.
- Auch die Angebote für Studierende (z.B. Universitätsbibliothek, Mensa, Semesterticket, usw.) können erst genutzt werden, wenn die Einschreibung bereits erfolgt ist.
Anforderungen an Abschlussdokumente
Für die Einschreibung an der TUM laden Sie Ihre Abschlussdokumente in TUMonline hoch.
Diese Dokumente müssen
- Siegel und Unterschrift der offiziellen Stelle Ihrer Schule oder Universität (z.B. Prüfungsverwaltung, Prüfungsamt)
ODER
- ein digitales Siegel, einen Verifizierungslink oder einen QR-Code zur Onlineverifizierung tragen
Ein Dokument ohne Siegel und Unterschrift und ohne digitales Siegel oder eine Möglichkeit zur Online-Verifizierung ist nicht ausreichend. Webseiten zur Onlineverifizierung müssen auf Deutsch oder Englisch aufrufbar sein.
Bitte beachten Sie: Für Abschlussdokumente zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, die von Schulen aus China, Georgien oder Iran ausgestellt worden sind, gelten besondere Anforderungen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Übersicht über Sonderregeln für einzelne Länder.
Eine Beglaubigung ist im Regelfall nicht notwendig. Die Abschlussdokumente müssen aber offizielle Dokumente mit Siegel und Unterschrift der ausstellenden Schule oder Universität sein.
Alternativ können die Dokumente auch ein digitales Siegel, einen Verifizierungslink oder einen QR-Code zur Onlineverifizierung enthalten.
Bitte beachten Sie: Für Abschlussdokumente zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, die von Schulen aus China, Georgien oder Iran ausgestellt worden sind, gelten besondere Anforderungen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Übersicht über Sonderregeln für einzelne Länder.
Wenn Sie sich mit einem internationalen Schulabschluss für ein Bachelorstudium an der TUM bewerben, müssen Sie alle Dokumente hochladen, die Ihren Schulabschluss nachweisen. Das umfasst Ihr finales Schulzeugnis und gegebenenfalls zusätzliche Nachweise, die Sie in Ihrem Heimatland erhalten haben. Alle Dokumente, die Sie für die Beantragung Ihrer Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist hochladen mussten, müssen Sie auch in TUMonline hochladen.
Wenn Ihre Abschlussdokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen Sie zusätzlich eine Übersetzung vorlegen.
Bitte laden Sie pro Dokument nur eine PDF-Datei hoch. Diese PDF-Datei muss
- das Dokument in der Originalsprache
- und die Übersetzung durch einen vereidigten offiziellen Übersetzer enthalten
Die Übersetzung muss das Siegel und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers tragen.
Bitte laden Sie die Dokumente so früh wie möglich hoch. Idealerweise laden Sie die Dokumente nach der Studienplatzannahme und vor Semesterbeginn hoch.
Wenn Sie die Dokumente nach Semesterbeginn hochladen, ist die letzte Frist die Einschreibungsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsbeginn). Für das Sommersemester 2025 ist das der 27.05.2025.
Ihre Abschlussdokumente werden abgelehnt, wenn begründeter Zweifel daran besteht, dass die hochgeladenen Dokumente echt sind.
In diesem Fall werden Sie per E-Mail informiert und müssen mit den Originaldokumenten persönlich zum Service Desk der TUM kommen. Sie können dafür auch einer anderen Person eine Vollmacht erteilen.
Die postalische Einreichung der Dokumente ist nicht möglich.
Sie müssen die Dokumente bis zur Einschreibungsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsbeginn) vorlegen. Für das Sommersemester 2025 ist das der 27.05.2025.
Für Abschlussdokumente aus manchen Ländern gelten besondere Anforderungen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Sonderregeln für einzelne Länder.
+49 89 289 22245
studium @tum.de
Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.
Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung
Campus München, Arcisstraße 21, Raum 0144, 80333 München
Montag, 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
Mittwoch, 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr