Onlinebewerbung über TUMonline: Status der Bewerbung
In dieser Ansicht in TUMonline finden Sie alle Informationen zum Status einer Bewerbung für einen Studiengang.
In TUMonline finden Sie detaillierte Informationen zum Stand jeder Bewerbung. Zur jeweiligen Statusansicht gelangen Sie über das „Lupen-Symbol“ auf der Seite „Meine Bewerbungen“. Sie wird verfügbar, sobald Sie eine Bewerbung online abgeschickt haben.
Die Statusansicht gliedert sich in vier Abschnitte, die im Folgenden näher beschrieben werden. Um den Überblick zu erleichtern haben wir die Abschnitte in diesem Dokument nummeriert:
- Bewerbungsabgabe
- Zulassung
- Studienplatz
- Einschreibung
Unter Status (1.1) erhalten Sie zwei Informationen:
Die erste Angabe unter „Status“ bezieht sich auf Ihre elektronische Bewerbung.
Das zweite Icon zeigt den Status Ihrer zulassungsrelevanten Bewerbungsdokumente. Direkt darunter werden alle für die Zulassung benötigten Dokumente angezeigt. Diese Anzeige springt auf „ok“, sobald alle einzureichenden Dokumente (siehe 1.2) auf „ok“ stehen.
Unter Einzureichende Dokumente (1.2) finden Sie eine individuell erstellte Liste mit Dokumenten, die Sie für die Zulassung einreichen müssen oder optional einreichen können.
Die Liste der angeforderten Dokumente kann je Studiengang unterschiedlich sein.
Nach Abgabe Ihrer Bewerbung können Sie hier sehen, ob Ihre Dokumente fristgerecht hochgeladen sind, oder ob Sie noch etwas hochladen müssen.
Wenn Sie eine Anmeldebestätigung zur Vorlage bei Behörden benötigen, können Sie diese unter Anmeldebestätigung (1.3) herunterladen.
Mit einem Klick auf ein Dokument erhalten Sie weitere Informationen.
Wenn ein Dokument als „nicht ok“ verbucht wurde, dann finden Sie unter „Status“ in roter Schrift den Grund dafür.
Folgende Dokumentstatus gibt es für zulassungsrelevante Dokumente:
Unter dem Punkt Details zum Zulassungsverfahren (2.1) erfahren Sie unter dem Punkt „Status“, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllen.
Die formalen Zulassungsvoraussetzungen werden anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Sie sind erfüllt, wenn
- ein Schulabschluss (bei postgradualen Studiengängen ein Hochschulabschluss) vorliegt, der zum Studium an einer deutschen Universität berechtigt,
- ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen wurden,
- alle zulassungsrelevanten Dokumente frist- und formgerecht vorliegen
Bei Masterstudiengängen werden die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zudem in einem Eignungsverfahren separat festgestellt.
Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren oder Eignungsverfahren erfahren Sie unter „Details“ zusätzlich Ihre Punktzahl.
Nach einer Zulassung oder einer Ablehnung können Sie unter Ergebnis des Zulassungsverfahrens (2.2) den Bescheid herunterladen.
Wenn Sie sich für ein Masterstudium bewerben und einzelne fachliche Voraussetzungen aus dem Erststudium nicht nachweisen können, wird Ihnen die Fakultät unter Umständen Grundlagenprüfungen auferlegen, die dann unter Auflagen (2.3) aufgelistet werden.
Sobald Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie unter Nächste Schritte (3.1) Ihren Studienplatz annehmen, indem Sie auf den Button “Studienplatzangebot annehmen” klicken. Erst danach kann die Einschreibung vorgenommen werden.
Bitte nehmen Sie den Studienplatz möglichst früh an, idealerweise bis zum Semesterbeginn, damit Sie Ihre Einschreibung fristgerecht und ohne Schwierigkeiten beginnen können. Die Annahme des Studienplatzes ist möglich bis zur Einschreibungsfrist, wir empfehlen jedoch den Studienplatz so früh wie möglich anzunehmen.
Wenn Sie Ihr Studium in diesem Semester noch nicht antreten möchten, dann lehnen Sie Ihren Studienplatz ab und bewerben sich erneut für Ihr gewünschtes Semester. Weitere Informationen zu einer Wiederbewerbung finden Sie unter “Rückstellung eines Studienplatzes oder späterer Antritt des Studiums”.
Sie werden an der TUM immatrikuliert,
- wenn Sie Ihre Zulassung erhalten haben,
- Sie den Studienplatz angenommen haben,
- alle Dokumente, die wir für die Einschreibung benötigen (siehe Dokumentenliste, (4.4)), vollständig verbucht und als korrekt gekennzeichnet sind, und
- Sie Ihre Studienbeiträge bezahlt haben.
Sie haben die Möglichkeit, einschreibungsrelevante Dokumente, die uns noch nicht vorliegen und die wir nicht als authentische Dokumente benötigen (z.B. das aktuelle Passbild oder die Bescheinigung über eine studentische Krankenversicherung), in der Restdatenerfassung (4.5) hochzuladen. Klicken Sie dazu unter Nächste Schritte auf den Button Daten ergänzen (4.1). Nach dem Fertigstellen der Restdatenerfassung können Sie keine Daten mehr ergänzen.
Den Antrag auf Einschreibung (4.2) können Sie ausdrucken, nachdem Sie Ihre Daten ergänzt haben.
Diesen Antrag müssen Sie unterschreiben und zusammen mit den noch fehlenden Dokumenten (siehe Dokumentenliste, (4.4)) hochladen.
Unter Status (4.3) können Sie sehen, ob der Studienbeitrag korrekt eingegangen ist und Sie eingeschrieben (immatrikuliert) wurden.
Nach der Immatrikulation werden Sie eine entsprechende Mitteilung per E-Mail erhalten.
Achtung: Die Immatrikulationsphase beginnt erst Ende Juli (Wintersemester) bzw. Ende Januar (Sommersemester). Vorher werden Sie nicht immatrikuliert, auch wenn schon alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Folgende Dokumentstatus gibt es für einschreibungsrelevante Dokumente: