Anforderungen an Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM
Für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM müssen Sie authentische Dokumente in TUMonline hochladen, mit denen Sie Ihre Schulbildung oder Ihren akademischen Werdegang nachweisen können.
Für einen Bachelorstudiengang sind dies üblicherweise die Hochschulzugangsberechtigung (HZB), für einen Masterstudiengang die Abschlussdokumente beziehungsweise das Transkript Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiengangs. Eine genaue Liste der Dokumente, die Sie hochladen müssen, erhalten Sie in Ihrem TUMonline-Account im Bewerbungsstatus. Bei Unklarheiten zu einzelnen Dokumenten, besuchen Sie bitte unser Dokumentenglossar.
Als authentisch gelten in der Regel Dokumente, die Unterschrift und Siegel der ausstellenden offiziellen Stelle (Schulleitung, Prüfungsverwaltung o.ä.), alternativ ein digitales Siegel, einen Verifizierungscode oder einen QR-Code zur Online-Verifizierung tragen.
Maschinell erstellte Dokumente ohne Unterschrift, Siegel oder digitales Siegel/Verifizierungscode sind nicht ausreichend.
Bitte laden Sie immer alle Seiten eines Dokuments hoch, auch die Rückseiten, wenn diese Informationen enthalten (Siegel, Vermerke etc.).
Die für Bewerbung und Einschreibung benötigten Dokumente müssen Sie nicht amtlich beglaubigen lassen. Es genügt, dass die Dokumente als authentische Dokumente vorliegen, das heißt Unterschrift und Siegel der ausstellenden offiziellen Stelle, alternativ ein digitales Siegel, einen Verifizierungscode oder einen QR-Code zur Online-Verifizierung tragen.
Sie können also die Originale Ihrer Urkunden und Zeugnisse hochladen, so lange diese diesen Anforderungen genügen.
Alle Dokumente, die für die Bewerbung und Einschreibung hochgladen werden müssen, müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen. Dokumente, die im Original in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen nicht übersetzt werden.
Dokumente, die in einer anderen Sprache ausgestellt wurden, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und mit Dienstsiegel authentifiziert werden.
Wenn das Dokument in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch vorliegt, laden Sie bitte das authentisches Dokument in der Originalsprache und die Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer als ein gemeinsames PDF hoch.
Damit Dokumente verifiziert werden können, müssen sie einen Verifizierungscode beziehungsweise eine PIN und einen Link zur Verifizierungs-Webseite enthalten. Diese muss eine offizielle Webseite der ausstellenden Institution sein, die auf Deutsch oder Englisch aufgerufen werden kann.
Auf der Webseite muss der gesamte Inhalt des Dokuments muss online verifizierbar (nachprüfbar) sein.
Bitte überprüfen Sie vorab, ob die Verifizierungs-Webseite funktioniert und der gesamte Inhalt des Dokuments wiedergegeben wird. Wenn etwa nur eine Bestätigung des Ausstellungsdatums angezeigt wird, ist das nicht ausreichend.
Für manche Dokumente müssen Sie die zuständige Institution (den Testanbieter, die Universität etc.) kontaktieren, um die TUM für die Verifizierung freischalten zu lassen.
Wenn die digitale Verifizierung nicht funktioniert, muss das Dokument mit einer Unterschrift und einem Siegel der ausstellenden Institution hochgeladen werden.
Ein digitales Siegel ist ein von der ausstellenden Behörde oder Institution angebrachter elektronischer Nachweis über die Echtheit eines Dokuments.
Das digitale Siegel muss online nachprüfbar sein und eindeutig die ausstellende Behörde benennen. Die Informationen zum Siegel müssen online auf Deutsch oder Englisch aufrufbar sein.
Wenn das digitale Siegel nicht nachprüfbar ist, muss das Dokument mit einer Unterschrift und einem Siegel der ausstellenden Institution hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie: Digitale Siegel sind oft mit dem PDF verknüpft und werden ungültig, wenn die Datei verändert wird. Bitte laden Sie die PDF-Datei unverändert hoch.
Wenn Sie für die Zulassung notwendige authentische Dokumente bis zur Bewerbungsfrist nicht hochladen können, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden und muss aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Wenn Sie für die Einschreibung notwendige authentische Dokumente nicht hochladen können, werden Sie per E-Mail aufgefordert, persönlich zum Service Desk der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation zu kommen und die Originaldokumente vorzulegen. Bitte erscheinen Sie nur, wenn Sie per E-Mail dazu aufgefordert werden.
Wenn bis zur Einschreibungsfrist keine authentischen Dokumente eingereicht werden, muss die Einschreibung für das jeweilige Semester abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie: Die Dokumente müssen in diesem Fall persönlich vorgelegt werden, ein postalisches Einsenden ist nicht möglich. Unaufgefordert eingesandte Dokumente können nicht angenommen oder gelagert werden. Falls Sie nicht selbst anreisen können, kann eine von Ihnen bevollmächtigte Person (mit schriftlicher Vollmacht) die Dokumente persönlich vorlegen.
Bitte beachten Sie die folgenden Sonderregeln für Dokumente aus China, Georgien oder Iran:
- Beglaubigte Dokumente aus China müssen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der Universität bzw. des Notars versehen sein.
- Beglaubigte Dokumente aus Georgien müssen mit einer Apostille versehen sein. Auch beglaubigte Übersetzungen georgischsprachiger Dokumente benötigen eine Apostille.
- Dokumente aus dem Iran müssen von der Deutschen Botschaft in Teheran legalisiert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Botschaft.