Anerkennung von Leistungen
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Anerkennung von Leistungen an der TUM.
Sie können die Anerkennung von Leistungen beantragen,
- die Sie in einem anderen Studiengang an der TUM,
- die Sie an einer anderen Hochschule,
- oder während eines Auslandsaufenthalts im Rahmen Ihres Studiums
erbracht haben.
Bei einem Doppelstudium können andere Regelungen greifen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihre Studienfachberatung.
Voraussetzung für die Anerkennung von extern erbrachten Leistungen ist, dass zwischen den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten und den im TUM-Studiengang zu erzielenden Lernergebnissen kein wesentlicher Unterschied besteht. Die Anerkennung von Leistungen wird grundsätzlich im Bayerischen Hochschulgesetz sowie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TUM geregelt.
Sie haben bereits vor Ihrem Studium an der TUM Leistungen in relevantem Umfang erbracht, und möchten sich nun in ein höheres Fachsemester bewerben? Informieren Sie sich über die Bewerbung in ein höheres Fachsemester.
- Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit der Studienfachberatung für Ihren Studiengang. Die Kontaktdaten finden Sie in im Suchfeld in der rechten Randspalte.
- Nach dem Gespräch füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus, und stellen die relevanten Unterlagen zusammen. Alle Informationen dazu erhalten Sie im Beratungsgespräch.
- Sie reichen den Antrag und alle notwendigen Dokumente innerhalb des ersten Studienjahrs bei Ihrer Fakultät oder School ein.
- Ihr Antrag wird formell geprüft – wenn alle Informationen und Unterlagen vorhanden sind, wird er zur inhaltlichen Prüfung weitergeleitet.
- Ihre Fakultät oder School prüft inhaltlich, ob die von Ihnen erbrachten Leistungen anerkannt werden können. Dies dauert in der Regel 4 – 6 Wochen.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihre Leistungen anerkannt werden können. Anerkannte Leistungen werden in TUMonline verbucht.
Folgende Unterlagen bzw. Informationen müssen Sie einreichen:
- Anerkennungsantrag
- Leistungs- und Prüfungsnachweise, Transcript of Records (ToR)
- Modulbeschreibung mit Lernergebnissen
- Informationen zum Notensystem, sofern es nicht dem der TUM entspricht
- Learning Agreement, sofern Sie am Programm Erasmus+ teilnehmen
Sollten diese Informationen nicht oder nur teilweise verfügbar sein, können Sie weiterführende Informationen beibringen: Dokumentieren Sie für diesen Fall auch Lehrpläne (Arbeitsaufwand), Lernmaterialien, Prüfungsaufgaben und -materialien sowie die Darstellung des externen Studienangebots im Internet oder in Broschüren.
- Informieren Sie sich so früh wie möglich bei Ihrer Studienfachberatung über Ihre Ansprechpartner und den konkreten Ablauf des Anerkennungsverfahrens, inklusive Fristen.
- Die Bearbeitung Ihres Anerkennungsantrags ist erst möglich, wenn Sie an der TUM immatrikuliert sind.
- Sofern Sie einen Auslandsaufenthalt über das Programm Erasmus+ planen, informieren Sie sich bitte über die für die Anerkennung obligatorischen Schritte vor Ihrer Ausreise.