Immatrikulation (Einschreibung) über TUMonline
Sie haben eine Zulassung zum Studium an der TUM erhalten, und möchten sich nun an der Universität immatrikulieren (einschreiben)? Hier erfahren Sie, welche Schritte dazu nötig sind. Die Immatrikulation erfolgt über das Portal TUMonline. Dort erhalten Sie eine Liste an Dokumenten, die Sie mit dem Antrag auf Einschreibung postalisch einsenden.
Um an der TUM immatrikuliert zu werden, müssen Sie zunächst eine Zulassung für den Studiengang erhalten, für den Sie sich beworben haben. Ob Sie zugelassen wurden, erfahren Sie in Ihrem TUMonline-Account bei Meine Bewerbungen unter dem Menüpunkt Zulassung. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der wir Sie über die Zulassung sowie über weitere Schritte informieren, die für die Immatrikulation an der TUM erforderlich sind.
Unter dem Menüpunkt Zulassung können Sie Ihren Zulassungsbescheid herunterladen.
Eine weitere Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Annahme des Studienplatzes. Um Ihren Studienplatz anzunehmen, klicken Sie in TUMonline unter dem Menüpunkt Studienplatz auf den Button Studienplatzangebot annehmen.
Bitte nehmen Sie den Studienplatz möglichst früh an, idealerweise bis zum Semesterbeginn, damit Sie Ihre Einschreibung fristgerecht und ohne Schwierigkeiten beginnen können. Die Annahme des Studienplatzes ist möglich bis zur Einschreibungsfrist, wir empfehlen jedoch den Studienplatz so früh wie möglich anzunehmen.
Wenn Sie Ihr Studium in diesem Semester noch nicht antreten möchten, dann lehnen Sie Ihren Studienplatz ab und bewerben sich erneut für Ihr gewünschtes Semester. Weitere Informationen zu einer Wiederbewerbung finden Sie unter „Rückstellung eines Studienplatzes oder späterer Antritt des Studiums“.
Nachdem Sie den Studienplatz angenommen haben, klicken Sie unter dem Menüpunkt Einschreibung auf den Button Daten ergänzen.
Füllen Sie dann das Formular für die Restdatenerfassung aus und laden Sie die notwendigen Dokumente hoch, sofern Ihnen diese vorliegen. Sie können die Dokumente auch zu einem späteren Zeitpunkt hochladen. In diesem Fall überspringen Sie die Maske zum Upload der Dokumente und stellen die Datenergänzung fertig. Die Frist, bis wann Sie die Dokumente hochladen müssen, finden Sie in den Details zum jeweiligen Dokument.
Bitte beachten Sie: nicht alle Dokumente, die für die Einschreibung relevant sind, können hier über TUMonline hochgeladen werden! Einige Dokumente (wie z.B. Abschlusszeugnisse) benötigen wir in beglaubigter Kopie, diese müssen Sie uns postalisch zusenden. Informationen zu einer korrekten Beglaubigung finden Sie hier: Beglaubigung von Dokumenten
Nachdem Sie die Datenergänzung fertig gestellt haben, wird der Link zum Antrag auf Einschreibung aktiviert. Wenn Sie den Antrag auf Einschreibung nicht sehen können, haben Sie die Datenergänzung noch nicht fertiggestellt.
Nachdem Sie die Datenergänzung fertig gestellt haben, wird der Link zum Antrag auf Einschreibung aktiviert.
Laden Sie nun den Antrag auf Einschreibung herunter, unterschreiben Sie den Antrag und reichen Sie diesen zusammen mit den noch fehlenden Dokumenten für die Einschreibung ein. Bewerber:innen, die für die Zulassung eine VPD eingereicht haben, müssen zur Einschreibung an der TUM alle Dokumente einreichen, die sie bei uni-assist für die Beantragung der VPD hochgeladen haben.
Bitte schicken Sie alle Bildungsnachweise, Zeugnisse und Zertifikate und ggf. sonstigen benötigten Dokumente in beglaubigter Kopie postalisch an
Technische Universität München
TUM Center for Study and Teaching
Abteilung Bewerbung und Immatrikulation
Arcisstraße 21
80333 München
Es werden nur Bildungsnachweise verlangt (z.B. Schulzeugnisse, Transkripte, Prüfungsergebnisse). Bitte schicken Sie keine Lebensläufe, Motivationsschreiben oder Sprachnachweise ein.
Wir empfehlen, die Dokumente mit Sendungsverfolgung zu versenden, da wir leider keine Auskunft über den Eingang Ihrer Dokumente geben können.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung nach dem Posteingang in der Regel 14 Tage dauert.
Vor der Immatrikulation muss Ihr Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK etc.) digital an die TUM gemeldet werden.
Vor der Immatrikulation an der TUM müssen Sie sich deshalb mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen – unabhängig davon, aus welchem Land Sie kommen. Dies gilt auch für in Deutschland privat Versicherte.
Die gesetzliche Krankenkasse bestätigt, ob Sie bereits gesetzlich versichert oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
Sobald die gesetzliche Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus bestätigen kann, wird dieser digital an die TUM gemeldet (die Nummer der TUM lautet H0001558). Ohne diese Meldung der Krankenkasse werden Sie nicht immatrikuliert.
Bis zum Erhalt der digitalen Meldung von Ihrer Krankenkasse wird in Ihrem TUMonline-Konto eine Rückmeldesperre hinterlegt, die eine Immatrikulation verhindert. Nach Erhalt der digitalen Meldung wird die Rückmeldesperre automatisch aufgehoben.
Hier finden Sie alle Informationen zur Krankenversicherungspflicht sowie zur Datenübermittlung.
Bitte überweisen Sie rechtzeitig den Semesterbeitrag und, falls Sie betroffen sind, die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten.
Die Zahlungsfrist und Details zur Beitragshöhe finden Sie in Ihrem TUMonline-Account.
Sie werden an der TUM immatrikuliert (als Studierender eingeschrieben), wenn
- Sie Ihre Zulassung erhalten haben,
- Sie den Studienplatz angenommen haben,
- alle Dokumente (siehe Dokumentenliste) bei uns fristgerecht eingegangen sind, vollständig verbucht sind und in Ihrem TUMonline-Account als korrekt gekennzeichnet sind,
- Sie Ihren Semesterbeitrag und ggf. die Studiengebühren für internationale Studierende fristgerecht überwiesen haben,
- die digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihre studentische Krankenversicherung eingegangen ist.
Bitte beachten Sie:
- Die Immatrikulation ist nur bis zur Immatrikulationsfrist möglich. Die Fristen für die kommenden Semester finden Sie auf der Webseite zu Terminen und Fristen.
- Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist erst nach vollständiger Einschreibung möglich.
- Auch die Angebote für Studierende (z.B. Universitätsbibliothek, Mensa, Semesterticket, usw.) können erst genutzt werden, wenn die Einschreibung bereits erfolgt ist.