Sonderregeln für einzelne Länder
Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung oder Masterzugangsberechtigung aus folgenden Ländern gelten Sonderregeln:
Für einige Masterstudiengänge der TUM School of Management müssen Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss aus Ägypten einen GMAT mit einem Score von mindestens 640 Punkten nachweisen. Genaue Informationen dazu finden Sie auf der Website der TUM School of Management.
Bei der Bewerbung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang benötigen Sie eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist.
Für bestimmte Studiengänge benötigen Sie zusätzlich einen aktuellen GRE (Graduate Record Examination). Der GRE ist ein international anerkannter, standardisierter Test zur Aufnahme in weiterführende Studiengänge. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Fachprüfungsordnungen oder auf den Seiten Ihrer School.
Bitte beachten Sie: Für eine Bewerbung benötigen Sie den General Test, der Subject Test reicht nicht aus. Bei einer Bewerbung für das Studienkolleg müssen Sie keinen GRE einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht mit Studienangeboten, für die Sie einen GRE oder GATE benötigen.
Für einige Masterstudiengänge der TUM School of Management müssen Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss aus Bangladesch einen GMAT mit einem Score von mindestens 640 Punkten nachweisen. Genaue Informationen dazu finden Sie auf der Website der TUM School of Management.
- Studienkolleg-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte laden Sie Ihr APS-Zertifikat (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle) in der Onlinebewerbung hoch.
- Bachelor-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte laden Sie folgende Dokumente bei uni-assist hoch, um eine Vorprüfungsdokumentation zu erhalten:
- Schulzeugnis (Bestätigung über 11 oder 12 Jahre Schulbildung)
- Hochschulaufnahmeprüfung
- Zeugnis über Leistungen aus dem Studium
- APS-Zertifikat (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle)
- Master-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte laden Sie folgende Dokumente bei uni-assist hoch, um eine Vorprüfungsdokumentation zu erhalten:
- Studienabschlussurkunde
- Transcript of Records
- APS (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle)
Wenn Sie Ihr grundständiges Studium (Bachelor) nicht in China absolviert haben, dann wird im Rahmen der Onlinebewerbung über TUMonline ebenfalls das APS-Zertifikat als notwendiges Dokument für die Zulassung gefordert. Laden Sie in diesem Fall Ihre endgültigen Studienabschlussdokumente als authentische Dokumente bis zum Ende der Einschreibungsfrist in TUMonline hoch. Vorläufige Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen über das Bestehen etc. sind nicht ausreichend. Erst wenn die endgültigen Abschlussdokumente vorliegen, kann auf das APS-Zertifikat verzichetet werden, eine Immatrikulation in den gewünschten Studiengang erfolgen.
- Promotions-Bewerberinnen und -bewerber: Kein APS-Zertifikat nötig
Bitte beachten Sie: Von chinesischen Schulen oder Universitäten ausgestellte Abschlussdokumente müssen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der Universität bzw. des Notars versehen sein, um als authentische Dokumente anerkannt werden zu können.
- Für bestimmte Studiengänge benötigen Sie zudem einen aktuellen GRE (Graduate Record Examination). Der GRE ist ein international anerkannter, standardisierter Test zur Aufnahme in weiterführende Studiengänge. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Fachprüfungsordnungen oder auf den Seiten Ihrer School.
Bitte beachten Sie: Für eine Bewerbung benötigen Sie den General Test, der Subject Test reicht nicht aus. Bei einer Bewerbung für das Studienkolleg müssen Sie keinen GRE einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht mit Studienangeboten, für die Sie einen GRE oder GATE benötigen.
Für einige Masterstudiengänge der TUM School of Management müssen Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss aus China einen GMAT mit einem Score von mindestens 640 Punkten nachweisen. Genaue Informationen dazu finden Sie auf der Website der TUM School of Management.
Bei der Bewerbung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang benötigen Sie eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Zeugnisse im Falle einer Zulassung bei der Einschreibung in (notariell) beglaubigter Kopie, versehen mit einer Apostille, vorlegen müssen. Die Apostille muss sowohl auf dem georgischsprachigen Dokument sowie auf der Übersetzung aufgebracht sein.
Bei der Bewerbung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang benötigen Sie eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist.
- Studienkolleg-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte laden Sie Ihr APS-Zertifikat (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle) in der Onlinebewerbung hoch.
- Bachelor-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte laden Sie folgende Dokumente bei uni-assist hoch, um eine Vorprüfungsdokumentation zu erhalten:
- Schulzeugnis (Bestätigung über 11 oder 12 Jahre Schulbildung)
- Hochschulaufnahmeprüfung
- Zeugnis über Leistungen aus dem Studium
- APS-Zertifikat (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle) (nicht nötig nach erfolgreicher Feststellungsprüfung am Studienkolleg)
- Master-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte laden Sie folgende Dokumente bei uni-assist hoch, um eine Vorprüfungsdokumentation zu erhalten:
- Studienabschlussurkunde
- Transcript of Records
- APS-Zertifikat (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle) (nicht nötig nach erfolgreicher Feststellungsprüfung am Studienkolleg)
Wenn Sie Ihr grundständiges Studium (Bachelor) nicht in Indien absolviert haben, dann wird im Rahmen der Onlinebewerbung über TUMonline ebenfalls das APS-Zertifikat als notwendiges Dokument für die Zulassung gefordert. Reichen Sie in diesem Fall Ihre endgültigen Studienabschlussdokumente in beglaubigter Kopie bis zum Ende der Einschreibungsfrist an der TUM ein. Vorläufige Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen über das Bestehen etc. sind nicht ausreichend. Erst wenn die endgültigen Abschlussdokumente vorliegen, kann auf das APS-Dokument verzichetet werden und eine Immatrikulation in den gewünschten Studiengang erfolgen.
- Promotions-Bewerberinnen und -bewerber: Kein APS-Zertifikat nötig
Für bestimmte Studiengänge benötigen Sie zusätzlich einen aktuellen GRE (Graduate Record Examination) oder einen aktuellen GATE (Graduate Aptitude Test in Engineering).
Der GRE ist ein international anerkannter, standardisierter Test zur Aufnahme in weiterführende Studiengänge. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Fachprüfungsordnungen oder auf den Seiten Ihrer School. Bitte beachten Sie: Für eine Bewerbung benötigen Sie den General Test, der Subject Test reicht nicht aus.
Der GATE ist ein standardisierter Test für die Aufnahme in weiterführende Studiengänge, der vom Indian Institute of Science und den Indian Institutes of Technology durchgeführt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Fachprüfungsordnungen oder auf den Seiten Ihrer School. Absolventen eines Indian Institutes of Technology benötigen für die Bewerbung keinen Nachweis über den GATE.
Bitte laden Sie statt des GATE/GRE-Dokuments ihr Transkript vom Indian Institute of Technology hoch, das Feld darf nicht leer bleiben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht mit Studienangeboten, für die Sie einen GRE oder GATE benötigen.
Für einige Masterstudiengänge der TUM School of Management müssen Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss aus Indien einen GMAT mit einem Score von mindestens 640 Punkten nachweisen. Genaue Informationen dazu finden Sie auf der Website der TUM School of Management.
- Bei der Bewerbung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang benötigen Sie eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist.
- Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Zeugnisse im Falle einer Zulassung bei der Einschreibung in legalisierter Form vorlegen müssen. Informationen zur Legalisation finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft in Teheran.
- Für bestimmte Studiengänge benötigen Sie zudem einen aktuellen GRE (Graduate Record Examination). Der GRE ist ein international anerkannter, standardisierter Test zur Aufnahme in weiterführende Studiengänge. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Fachprüfungsordnungen oder auf den Seiten Ihrer School.
Bitte beachten Sie: Für eine Bewerbung benötigen Sie den General Test, der Subject Test reicht nicht aus. Bei einer Bewerbung für das Studienkolleg müssen Sie keinen GRE einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht mit Studienangeboten, für die Sie einen GRE oder GATE benötigen.
Bachelor-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte schicken Sie folgende Dokumente an uni-assist:
- Diploma
- Jahreszeugnis des letzten Schuljahres
Wenn Sie Ihre Hochschulzulassung in Jordanien erworben haben, müssen Sie bei Ihrer Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist einreichen, die frühestens am 01.12.2020 ausgestellt wurde. Zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellte VPDs können leider nicht anerkannt werden.
Bachelor-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte schicken Sie folgende Dokumente an uni-assist:
- Reifeprüfungszeugnis
- Jahreszeugnis des letzten Schuljahres
- Stundentafel
Bei der Bewerbung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang benötigen Sie eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist.
Für bestimmte Studiengänge benötigen Sie zusätzlich einen aktuellen GRE (Graduate Record Examination). Der GRE ist ein international anerkannter, standardisierter Test zur Aufnahme in weiterführende Studiengänge. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Fachprüfungsordnungen oder auf den Seiten Ihrer School.
Bitte beachten Sie: Für eine Bewerbung benötigen Sie den General Test, der Subject Test reicht nicht aus. Bei einer Bewerbung für das Studienkolleg müssen Sie keinen GRE einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht mit Studienangeboten, für die Sie einen GRE oder GATE benötigen.
Für einige Masterstudiengänge der TUM School of Management müssen Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss aus Pakistan einen GMAT mit einem Score von mindestens 640 Punkten nachweisen. Genaue Informationen dazu finden Sie auf der Website der TUM School of Management.
Hinsichtlich der Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten gilt für Studierende aus der Schweiz folgende Sonderregelung:
Studierende mit schweizer Staatsangehörigkeit sind von den Gebühren für internationale Studierende befreit, wenn sie über ein sonstiges Aufenthaltsrecht verfügen – etwa als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Selbstständige bzw. als deren Familienangehörige. In diesem Fall greift eine Befreiung aufgrund des gefestigten Inlandsbezugs.
Andernfalls ist das Studium für Personen aus der Schweiz gebührenpflichtig.
Für die Einschreibung bzw. Immatrikulation muss die Urkunde über den Hochschulabschluss (zum Beispiel „Ingeniero Tecnico“) einschließlich des vollständigen Notentranskripts in amtlich beglaubigter Form (Original und Übersetzung) eingereicht werden. Stellt Ihre Hochschule diese Dokumente mit Verifizierungscode aus, müssen diese nicht zusätzlich beglaubigt werden.
Alternativ ist es möglich, ein Diploma Supplement in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.
Bitte beachten Sie: Der Zahlungsnachweis für die Ausstellung der Urkunde wird als Ersatzdokument nicht akzeptiert.
Bewerberinnen und Bewerber für einen Bachelor-Studiengang senden bitte folgende Dokumente an uni-assist:
- Hochschulaufnahmeprüfung („Evaluación de Bachillerato para el Acceso a la Universidad“ oder „Pruebas de Acceso a la Universidad“)
-
Fächer- und Notenübersicht der letzten zwei Schuljahre des „Bachillerato“ (Klassen 11 und 12)
-
Urkunde zum Schulabschluss („Título de Bachiller“)
Hinsichtlich der Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten gilt für Studierende aus der Türkei folgende Sonderregelung:
Studierende mit türkischer Staatsangehörigkeit sind von den Gebühren befreit, wenn
- mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Bewerbung in Deutschland wohnt und
- das in Deutschland wohnhafte Elternteil aktuell seit mindestens einem Jahr oder in der Vergangenheit mindestens ein Jahr ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland beschäftigt ist oder war (Selbständige Tätigkeit gilt in diesem Fall nicht als Beschäftigung) und
- die oder Bewerberin/der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei dem Elternteil wohnt, das oben genannte Kriterien erfüllt.
Andernfalls ist das Studium für Personen aus der Türkei gebührenpflichtig.
Hinsichtlich der Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten gilt für Studierende aus dem Vereinigten Königreich folgende Sonderregelung:
Studierende mit Staatsangehörigkeit aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind von den Gebühren für internationale Studierende befreit, wenn sie bereits vor dem 31.12.2020 („Brexit“) ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
Andernfalls ist das Studium für Personen aus dem Vereinigten Königreich gebührenpflichtig.
- Studienkolleg-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte laden Sie Ihr APS (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle) während der Onlinebewerbung hoch. Die APS-Stelle Vietnam erstellt ein digital signiertes Prüfzertifikat („DigZert“), das Sie einreichen müssen.
- Bachelor-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte laden Sie Ihr APS (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle) bei uni-assist hoch und beantragen Sie eine Vorprüfungsdokumentation.
- Master-Bewerberinnen und -bewerber: Bitte laden Sie Ihr APS (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle) bei uni-assist hoch und beantragen Sie eine Vorprüfungsdokumentation
- Promotions-Bewerberinnen und -bewerber: Kein APS-Zertifikat nötig