APS – Zertifikat der Akademischen Prüfstelle
Die Akademische Prüfstelle (APS) prüft die Dokumente von Bewerber:innen, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium in Deutschland bewerben möchten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer ein APS-Zertifikat benötigt, wie Sie es beantragen, und wie und wann Sie es bei der TUM einreichen müssen.
Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Serviceeinrichtung der Kulturabteilungen der deutschen Botschaften in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie prüft die Unterlagen von Bewerber:innen, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium in Deutschland bewerben wollen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Bewerber ein Zertifikat. Dieses Zertifikat bestätigt, dass die eingereichten Unterlagen echt sind und die Studienleistungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichen.
Alle Bewerberi:nnen, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium an einer deutschen Hochschule bewerben möchten. Dies gilt für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für weitere Studienangebote wie zum Beispiel das Studienkolleg. Nur bei einer Bewerbung für ein Promotionsstudium ist kein APS-Zertifikat notwendig.
Ausnahme: Bewerber:innen mit einem indischen Schulabschluss, die eine Feststellungsprüfung beim Studienkolleg bestanden haben, benötigen kein APS-Zertifikat.
Bei Bewerbungen für Bachelorstudiengänge oder das Studienkolleg ist ein APS-Zertifikat nicht notwendig, wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht in China, Vietnam oder Indien erworben wurde.
Bei Bewerbungen für Masterstudiengänge ist ein APS-Zertifikat nicht notwendig, wenn die Masterzugangsberechtigung nicht in China, Vietnam oder Indien erworben wurde. Die Masterzugangsberechtigung ist ein abgeschlossener, grundständiger Studiengang (meist ein Bachelorstudiengang). Eine Bewerbung ohne ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle ist bei Masterstudiengängen aber nur möglich, wenn der Bachelorstudiengang bereits abgeschlossen ist, und die endgültigen Abschlussdokumente vorliegen. Wenn der Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist, muss ein APS-Zertifikat eingereicht werden.
Bewerber:innen mit Dokumenten aus Hongkong, Macao und Taiwan benötigen kein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle.
Das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle wird in China vom Kulturreferat der Deutschen Botschaft in Peking und Shanghai ausgestellt. Für Bewerber:innen aus Vietnam ist die APS in Hanoi zuständig, für solche aus Indien die in Neu-Delhi.
So beantragen Sie das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle:
- Sie registrieren sich online auf der Website der APS in Peking, Shanghai, Hanoi oder Neu-Delhi.
- Sie überweisen die Bearbeitungsgebühr. Informationen zur Höhe der Bearbeitungsgebühr finden Sie auf den Seiten der für Sie zuständigen Akademischen Prüfstelle.
- Sie reichen die ausgedruckte Anmeldebestätigung zusammen mit einem Passbild und den geforderten Dokumenten per Post oder persönlich bei der APS ein.
- Die APS prüft Ihre Dokumente. Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen für eine deutsche Hochschule erfüllen, werden Sie zu einem Interview eingeladen.
- Nach einem erfolgreichen Interview erhalten ein digital signiertes Zertifikat („DigiZert“).
Weitere Informationen zum Ablauf und zu den notwendigen Dokumenten finden Sie im Merkblatt der APS Peking (PDF), im Merkblatt der APS Hanoi sowie auf der Website der APS Neu-Delhi.
Die APS-Stellen stellen ein digital signiertes Prüfzertifikat („DigZert“) aus, das zur Einschreibung eingereicht werden muss. Ohne dieses Dokument ist eine Einschreibung nicht möglich.
- Bei Bewerbungen für Bachelor- und Masterstudiengänge:
Wenn Sie sich für die Zulassung bewerben:
Reichen Sie Ihr APS-Zertifikat als Upload gemeinsam mit den benötigten Unterlagen bei uni-assist e.V. ein, nachdem Sie online eine Vorprüfungsdokumentation beantragt haben. Hier finden Sie weitere Informationen zur Vorprüfungsdokumentation von uni-assist e.V.
Wenn Sie bereits eine Zulassung erhalten haben:
Reichen Sie für die Einschreibung an der TUM das digital signierte Prüfzertifikat („DigZert“) gemeinsam mit dem Antrag auf Einschreibung und den weiteren Dokumenten für die Einschreibung direkt bei der TUM ein. Wir empfehlen, alle Dokumente für die Einschreibung so bald wie möglich einzureichen, nachdem Sie eine Zulassung zu einem Studiengang erhalten, und Ihren Studienplatz in TUMonline angenommen haben. Falls das APS-Zertifikat zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt, können Sie es bis zu 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn nachreichen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie erst eingeschrieben werden, wenn alle Dokumente vollständig eingegangen sind.
Das APS-Zertifikat muss auch dann zur Einschreibung eingereicht werden, wenn Sie Ihr Studienfach an der TUM wechseln oder sich nach einer Unterbrechung Ihres Studiums erneut an der TUM bewerben.
Aus technischen Gründen wird in TUMonline bei Bewerber:innen aus China, Vietnam und Indien ein APS-Zertifikat gefordert, auch wenn sie ihren Bachelorabschluss nicht in China, Vietnam oder Indien gemacht haben. Diese Anforderung wird entfernt, sobald Sie die Abschlussdokumente Ihres Bachelorstudiengangs einreichen.
- Bei Bewerbung für das Studienkolleg:
Wenn Sie sich für das Studienkolleg bewerben, dann laden Sie Ihr APS-Zertifikat bei der Onlinebewerbung vor dem Ende der Bewerbungsfrist für das Studienkolleg hoch.
Reichen Sie für die Einschreibung an der TUM das digital signierte Prüfzertifikat („DigZert“) gemeinsam mit dem Antrag auf Einschreibung und den weiteren Dokumenten für die Einschreibung direkt bei der TUM ein. Wir empfehlen, alle Dokumente für die Einschreibung so bald wie möglich einzureichen, nachdem Sie eine Zulassung zu einem Studiengang erhalten und Ihren Studienplatz in TUMonline angenommen haben. Sie werden erst eingeschrieben, wenn alle Dokumente vollständig eingegangen sind.