Unfälle

Sollte es im Zusammenhang mit studienbezogenen Tätigkeiten, die im Verantwortungsbereich der Universität liegen, zu einem Unfall kommen, besteht gesetzlicher Versicherungsschutz. Hier erfahren Sie alles Wichtige über den Versicherungsschutz und das Procedere bei der Meldung von Unfällen.

Erste Hilfe bei Unfällen

Sie werden Zeuge eines Unfalls, oder kommen selbst in eine Notfallsituation? 

In Deutschland ist es nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht, Menschen in Not zu helfen. In solchen Situationen ist es am wichtigsten, Ruhe zu bewahren – leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und rufen Sie im Zweifel über die Notrufnummer 112 Hilfe. 

Allgemeine Informationen zum Thema Erste Hilfe und zum Verhalten am Unfallort finden Sie zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz.

Wenn Ihr letzter Erste Hilfe-Kurs bereits etwas länger zurückliegt, dann können Sie Ihr Wissen jederzeit auffrischen – zum Beispiel in einem der Erste Hilfe-Kurse von Deutschem Roten Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser oder Johanniter.

Unfallversicherung

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für immatrikulierte Studierende der TUM bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen, d.h. auf die die TUM zeitliche, örtliche, inhaltliche und organisatorische Einwirkungsmöglichkeiten hat (offizielle Hochschulveranstaltungen der TUM). Dazu gehören nicht nur der studienbezogene Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen an der TUM, sondern auch die Beteiligung an der studentischen Selbstverwaltung, der Besuch der TUM-Universitätsbibliothek oder auch die Teilnahme im studentischen Verbund an hochschulseitig angebotenen und geleiteten Exkursionen im Rahmen des Studienzwecks/Exkursionszwecks.

Auch auf den direkten Wegen zu und von solchen Hochschulveranstaltungen, mit Ausnahme der Beteiligung an studentischer Selbstverwaltung, sind immatrikulierte Studierende der TUM in der Regel gesetzlich unfallversichert.

Nicht versichert dagegen sind Studierende im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeiten an der TUM (z.B. Mensa-Besuch) und ihrer studienbezogen selbstbestimmten Tätigkeiten außerhalb der TUM, wie z.B. die Anfertigung einer Abschlussarbeit, das Nachbereiten einer Vorlesung in den eigenen vier Wänden oder private Studienfahrten.

Die Bayerische Landesunfallkasse (BayerLUK) ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Freistaates Bayern. Der Versicherungsschutz ist für Studierende, Diplomanden und Promovierende beitragsfrei.

Im Rahmen des Hochschulsports sind immatrikulierte Studierende während des hochschulseitig organisierten Übungsbetriebs in der Regel gesetzlich unfallversichert; während des freien Übungsbetriebs/Trainings besteht hingegen kein Versicherungsschutz. Verbindliche Informationen dazu finden Sie in den jeweils aktuellen Programmheften des Zentralen Hochschulsports.

Meldung eines Unfalls

Bei einem Unfall ist es wichtig, diesen so bald wie möglich zu melden. Nur dann kann die Landesunfallkasse Bayern (LUK) den Fall direkt bearbeiten, und alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten.

Melden Sie also alle Unfälle, die sich

  • im organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität oder
  • auf dem direkten Hin- oder Rückweg unmittelbar vor oder nach der Teilnahme an studiumsbezogenen Veranstaltungen ereignen,

unverzüglich der zuständigen Ansprechperson:

Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?

Übermitteln Sie bei Erstkontakt – wenn möglich – folgende Angaben und Unterlagen:

  • Unfallanzeige, für das Stammgelände und Garching unterschrieben durch die jeweilige Fakultät oder Abteilung
  • Wegeunfallbogen bei Unfällen auf dem Weg von/zur TUM, eigenhändig unterschrieben.
  • Eine zum Zeitpunkt des Unfalls gültige Immatrikulationsbescheinigung
  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Details zur Unfallversicherung

Weiterführende Angaben zum Unfallschutz finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort Unfallversicherung.

HSTS