Wirtschaftliche Unterstützung
Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, stellen sich neben Fragen zur Studienorganisation und Prüfungen häufig auch finanzielle Fragen, etwa hinsichtlich Mehrbedarfen und zusätzliche Kosten für den Lebensunterhalt oder das Studium, oder weil Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht oder nur wenig jobben können, Ihr Studium unterbrechen, länger studieren oder später beginnen. Diese Fragen können Sie gerne bei uns oder anderen Stellen ansprechen! Auch hier gilt, dass über Fragen und Gedanken sprechen und nachfragen hilfreich ist.
Hilfsmittel
Alle Studierenden haben individuelle Bedarfe, je nach Situation und Beeinträchtigung. Dazu können unter anderem Orientierungshilfen, Induktionsschleifen oder Rampen gehören. Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, die Sie nicht von Ihrer Krankenkasse oder anderen Institutionen gefördert bekommen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Die Studienberatung für das Studium mit Beeinträchtigung verfügt über ein begrenztes Sachmittelbudget zur Förderung der Barrierefreiheit an der TUM. Betroffene Studierende beziehungsweise die jeweiligen Ansprechpersonen an den Fakultäten und Schools können einen Antrag auf Förderung bei der Servicestelle stellen. Wir können Ihnen allerdings keine Genehmigung des Antrages auf Sachmittel garantieren.
Beantragte Sachmittel sollen nicht nur die Barrierefreiheit fördern, sondern auch als Nachteilsausgleich gelten. Die Berechtigten stellen den Antrag beim TUM Center for Study and Teaching (TUM CST), Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung und erhalten, wenn alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, in der Regel nach spätestens 4 Wochen ein Feedback.
- Download: Antragsformular (PDF, 192 KB)
Sollte positiv über den Antrag entschieden werden, wird ein Vertrag zwischen dem TUM CST und der oder dem Betroffenen geschlossen, sodass das Sachmittel der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zur Verfügung gestellt wird. Nach Beendigung des Studiums ist dieses Sachmittel beim TUM CST abzugeben.
Über den Antrag kann beispielsweise negativ entschieden werden,
- wenn das Budget aufgebraucht ist,
- wenn die Kosten des beantragten Sachmittels durch die Krankenkasse, das Versorgungsamt oder andere Institutionen gewährleistet werden kann und somit nicht die Abteilung das TUM CST für die Genehmigung zuständig ist.
Bitte fügen Sie dem Antrag drei Vergleichsangebote für die gewünschte Maßnahme beziehungsweise das Sachmittel bei.
- Download: Ablauf der Antragstellung (PDF, 84 KB)
Schicken Sie den Antrag mit entsprechenden Nachweisen an die Beratungsstelle: Studium und Beeinträchtigung: Handicap @zv.tum.de
Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite zur Barrierefreiheit.
Externe Anlaufstellen
Schwerbehinderte und chronisch kranke Studierende können genauso wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen einen Antrag auf Erhalt des Deutschlandstipendiums stellen. Dies zählt unter anderem zur Förderung der Barrierefreiheit an der TUM.
Verschiedene Stipendien unterstützen Studierende und Promovierende in unterschiedlichen Lebens- und Studienlagen. Lassen Sie sich an der TUM oder beim Studierendenwerk beraten.
Beim Bezug von BAföG werden Behinderungen und chronische Erkrankungen auf verschiedene Art und Weise berücksichtigt. Daher gibt es bei der Studienfinanzierung verschiedene Ausnahmeregelungen, etwa bezüglich der Dauer des Studiums oder eines eventuell nötigen Fachrichtungswechsels. Ergänzend kann ein Anspruch auf Mehrbedarfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII bestehen. Lassen Sie sich daher beim Studierendenwerk dazu beraten.
Die Abteilung Studentisches Wohnen des Studierendenwerks München Oberbayern bietet in zahlreichen Wohnanlagen bereits behindertengerechte Wohnplätze an. Doch auch in den Wohnanlagen, die noch nicht speziell über eine behindertengerechte Einrichtung verfügen, sind wir stets bemüht, im Einzelfall nach individuellen, hilfreichen Lösungen, wie z.B. der Anbringung einer Rollstuhlrampe, zu suchen.
Die TUM selbt betreibt keine studentischen Wohnanlagen, kontaktieren Sie daher bitte direkt das Studierendenwerk München Oberbayern!
- Der Bezirk Oberbayern übernimmt mit den Hochschulhilfen für Studierende mit Behinderung, die in Oberbayern leben, Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule aufgrund der Behinderung entstehen. Dazu gehören Kosten für Lernmittel und Studienhelfer, Vorlesekräfte oder auch Fahrtkosten.
- Studierende in finanziellen Notsituationen können sich an die Studentenhilfe München e.V. wenden. Behinderungen oder chronische Erkrankungen werden besonders berücksichtigt.
- Eine Suchmaschine zur gezielten Suche nach Fördermöglichkeiten bietet das Portal barrierefrei-studieren.de.