Weitere Gremien der HfP nehmen Arbeit auf
Hochschule für Politik München: neuer Senat und Hochschulbeirat
Nachdem das Gesetz über die Hochschule für Politik München (HfP) und die Grundordnung der HfP zum 1. Dezember 2014 bzw. 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, konnten jetzt auch der Senat und der Hochschulbeirat neu besetzt bzw. neu eingerichtet werden. Die Gremien setzen sich wie folgt zusammen:
Senat:
- Prof. Dr. Sabine Maasen (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Manfred Broy (Stellvertretender Vorsitzender)
- Prof. Dr. Claudia Eckert
- Prof. Dr. Thomas Hamacher
- Prof. Dr. Udo Lindemann (Vorsitzender TUM-Senat)
- Prof. Dr. Christoph Lütge
- Prof. Dr. Elisabeth Wacker
- Prof. Dr. Isabell Welpe (alle TUM)
- Alina Fuchs (Studierendenvertreterin)
- Simon Hutzler (Studierendenvertreter)
- Daniel Mirbeth (Studierendenvertreter)
- Linda Sauer (Frauenbeauftragte)
Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum 1. Oktober 2015 in den Senat aufgenommen.
Hochschulbeirat:
- Dr. Manfred Bischoff (Aufsichtsratsvorsitzender Daimler AG)
- Dr. Josef Joffe (Herausgeber Die ZEIT)
- Prof. Dr. Ursula Münch (Direktorin Akademie für Politische Bildung Tutzing)
- Markus Blume MdL
- Dr. Gerhard Hopp MdL
- Prof. Dr. Michael Piazolo MdL
- Katharina Schulze MdL
- Isabell Zacharias MdL
- Staatsminister a.D. Dr. Otto Wiesheu (Präsident Wirtschaftsbeirat Bayern; Hochschulrat TUM)
- Albert Berger (Kanzler TUM)
- Prof. Dr. Claudia Eckert
- Prof. Dr. Thomas Hamacher
- Prof. Dr. Udo Lindemann (Vorsitzender TUM-Senat)
- Prof. Dr. Christoph Lütge
- Prof. Dr. Elisabeth Wacker
- Prof. Dr. Isabell Welpe
- Alina Fuchs (Studierendenvertreterin)
Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum 1. Oktober 2015 in den Hochschulbeirat aufgenommen.
Der Senat beschließt die von der HfP zu erlassenden Rechtsvorschriften mit Ausnahme der Grundordnung, berät über die Studienangebote und beschließt nach Maßgabe der von der TUM erlassenen Prüfungsordnungen über das Lehrangebot, das der Senat im Zusammenwirken mit dem Rektor sicherstellt.
Der Hochschulbeirat beschließt im Einvernehmen mit dem Präsidenten der TUM Änderungen der Grundordnung, wählt auf Vorschlag des TUM-Präsidenten den Rektor und bestellt im Einvernehmen mit dem Kanzler der TUM die Verwaltungsdirektorin. Der Hochschulbeirat beschließt das Studienangebot (im Einvernehmen mit dem TUM-Präsidenten) sowie den Haushalts- und Stellenplan und den Rechenschaftsbericht.
Mehr Informationen: www.tum.de/hfp
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