Formales für die Abschlussarbeit
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bachelor- und Masterarbeiten finden Sie in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung und in der Fachprüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs.
Bitte machen Sie sich rechtzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut und wenden Sie sich bei Rückfragen an Ihr School Office oder Ihre Studienfachberatung.
Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen - beispielsweise müssen Sie bestimmte Module erfolgreich belegt, oder eine bestimmte Anzahl von Credits gesammelt haben. Informieren Sie sich in der FPSO Ihres Studiengangs über die Zulassungsvoraussetzungen.
Nachdem Sie das Thema mit dem zuständigen Betreuer vereinbart haben, müssen Sie sich zur Abschlussarbeit anmelden. Auch hier unterscheidet sich der Prozess von School zu School. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig auf den Websites Ihrer School oder bei der Studienfachberatung über den Anmeldeprozess.
Beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Abschlussarbeit häufig nur in einem bestimmten Turnus möglich ist (z. B. zum 15. eines Monats). Informieren Sie sich rechtzeitig, um unnötige Fristenverstreichungen zu vermeiden.
Die genaue Frist von der Anmeldung bis zur Abgabe der Abschlussarbeit ist in der FPSO Ihres Studiengangs festgelegt. Weitere Informationen zum Ablauf der Anmeldung und zu den Bearbeitungsfristen finden Sie auch auf der Homepage Ihrer School.
Bitte beachten Sie folgende Regeln bei der englischen Formulierung bzw. Übersetzung Ihres Thesis-Titels!
Bei Nichtbeachtung sind die SachbearbeiterInnen in den Studien- bzw. Prüfungssekretariaten dazu angehalten, entsprechende redaktionelle Änderungen/Korrekturen vorzunehmen, um ein korrektes und einheitliches Bild auf Ihren Abschlussdokumenten zu ermöglichen.
Bachelor’s Thesis
Für die Anfertigung der Bachelor’s Thesis werden je nach Studiengang 6 bis 12 Credits vergeben. In Stunden umgerechnet wird für die Thesis damit ein Workload von etwa 180 bis 360 Stunden angesetzt. Bitte beachten Sie, dass Sie parallel zur Thesis in der Regel noch weitere Credits sammeln müssen und die Thesis deshalb in „Teilzeitarbeit“ schreiben müssen. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit ein! Wie viele Credits in Ihrem Studiengang für die Abschlussarbeit vergeben werden, finden Sie in der FPSO Ihres Studiengangs.
Master’ Thesis
Für die Anfertigung der Master´ Thesis werden 30 Credits vergeben. In Stunden umgerechnet wird für die Thesis damit ein Workload von etwa 900 Stunden angesetzt.
Für weiterbildende Masterstudiengänge kann der Bearbeitungsumfang der Master’s Thesis zwischen 15 und 30 Credits betragen. Wie viele Credits in Ihrem Studiengang für die Abschlussarbeit vergeben werden, finden Sie in Ihrer FPSO.
Wenn Sie den ersten Ablieferungstermin aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten haben, nicht einhalten können, kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um maximal die Hälfte der Bearbeitungszeit verlängern. Der Antrag auf Verlängerung ist vor dem Ablieferungstermin beim Prüfungsausschuss zu stellen; der Themensteller muss zustimmen. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit Ihrem Betreuer in Verbindung.
Wenn Sie erkrankt sind und durch ein Attest nachweisen können, dass Sie an der Bearbeitung Ihrer Thesis gehindert sind, ruht die Bearbeitungszeit. Wichtige Informationen zum Umgang mit Attesten finden Sie hier
Die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit erfolgt bei Ihrer School, nicht bei der Abteilung Graduation Office and Academic Records. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Website Ihrer School oder bei Ihrer Studienfachberatung über das genaue Vorgehen.
Der FPSO Ihres Studiengangs können Sie entnehmen, ob zu Ihrer Abschlussarbeit ein ergänzendes Kolloquium, eine ergänzende Lehrveranstaltung oder eine Verteidigung vorgesehen ist. Wie diese ergänzenden Veranstaltungen ausgestaltet sind und welche Studien- bzw. Prüfungsleistungen Sie dafür ggf. erbringen müssen, finden Sie in den Modulbeschreibungen.
Die APSO legt fest, dass die Abschlussarbeit in der Regel innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Abgabe zu bewerten ist (§ 18 (11) APSO).
Sieht Ihre FPSO vor, dass das Modul Abschlussarbeit weitere Prüfungsleistungen erfordert (wie z.B. ein Kolloquium oder eine Verteidigung), errechnet sich die Modulnote als gewichtetes Notenmittel aller im Modul zu erbringender Prüfungsleistungen. Die Notengewichte der einzelnen Prüfungsleistungen entsprechen den zugeordneten Credits (§ 18 (12 APSO).
Falls die Thesis nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde, so kann sie einmal mit neuem Thema wiederholt werden. Dazu muss sie spätestens sechs Wochen nach dem Bescheid über das Ergebnis erneut angemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Abschlussarbeit und ein Abschlusskolloquium nur einmal wiederholt werden können (§24 (7) APSO).
Für die Bearbeitung bis zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit (inklusive eines evtuellen Kolloquiums bzw. einer mündlichen Prüfung zur Abschlussarbeit) an der TUM müssen Sie in Ihrem Studiengang immatrikuliert sein (vgl. § 6 (3), APSO). Vergessen Sie daher nicht die fristgerechte Rückmeldung. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit extern z.B. in einem Unternehmen im In- oder Ausland schreiben.
Bitte beachten Sie, dass sich der Prüfungszeitraum des vorherigen Semesters in der Regel bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche des neuen Semesters erstreckt, sodass Sie sich womöglich nicht rückmelden müssen, wenn Ihre Abgabe bzw. Prüfung in diesem Zeitraum erfolgt. Bitte wenden Sie sich an Ihre School, um zu klären, welche Regeln für Sie genau gelten.