Erklärungen rechtlicher Grundlagen
Die Rahmenbedingungen für ein Studium an der TUM sind klar geregelt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen und ihre Erläuterungen.
Die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (kurz APSO) gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, die an der TUM angeboten werden. Sie enthält die allgemeinen Regelungen und Verfahrensvorschriften für Prüfungen und allgemeine Angaben zur Studienplanung. Die spezifischen Regelungen für einen Studiengang werden darauf aufbauend in der Fachprüfungs- und Studienordnung geregelt.
Aufbauend auf der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung gilt für jeden Studiengang an der TUM eine Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO). Sie enthält verbindliche Regelungen für Ihren Studiengang, die die Grundlage für Ihr Studium bilden. Bitte informieren Sie sich daher auf jeden Fall vor Studienantritt, welche Fachprüfungs- und Studienordnung in welcher Fassung für Sie gilt.
Die Fachprüfungs- und Studienordnungen enthalten wichtige Regelungen, unter anderem
- zu den Voraussetzungen, die Sie für eine Zulassung zum Studium erfüllen müssen,
- zur Regelstudienzeit, Studienverlauf und den erforderlichen ECTS für einen erfolgreichen Abschluss des Studiengangs,
- zu Prüfungsfristen und der Studienfortschrittskontrolle – also wie viele Credits Sie bis zum Ende eines bestimmten Semesters erbracht haben müssen,
- und zu weiteren Voraussetzungen und Bestimmungen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums beachtet werden müssen.
Alle Fachprüfungs- und Studienordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge der TUM sind online verfügbar.
Je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich bewerben, gelten unterschiedliche Arten von Zulassungsverfahren.
Bei Studienorientierungsverfahren, Eignungsfeststellungsverfahren und Eignungsverfahren gibt es für jeden Studiengang genaue Regelungen, wie das Verfahren abläuft. In der Fachprüfungs- und Studienordnung ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang erfüllt werden müssen.
- Bei Studienorientierungsverfahren sind der Ablauf und auch die herangezogenen Noten oder anderen Faktoren und deren Gewichtung in der Satzung über das Studienorientierungsverfahren für den jeweiligen Studiengang geregelt
- Bei Eignungsfeststellungsverfahren für Bachelorstudiengänge sind der Ablauf und auch die herangezogenen Noten oder anderen Faktoren und deren Gewichtung in der Satzung über das Eignungsfeststellungsverfahren für den jeweiligen Studiengang geregelt.
- Bei Eignungsverfahren für Masterstudiengänge sind der Ablauf und auch die herangezogenen Noten oder anderen Faktoren und deren Gewichtung in der Anlage zur Fachprüfungs- und Studienordnung für den jeweiligen Studiengang geregelt.
Diese Satzung regelt
- das Verfahren der Immatrikulation, also welche Voraussetzungen und Fristen für eine Einschreibung als Studierende oder Studierender der TUM gelten,
- die Rückmeldung, also bis wann der Semesterbeitrag für ein Semester bezahlt werden muss,
- die Beurlaubung, also aus welchen Gründen und wie lange man von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium freigestellt werden kann,
- und die Exmatrikulation, also aus welchen Gründen der Studierendenstatus wieder endet – zum Beispiel nach dem Studienabschluss.
Die Satzung über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation ist online verfügbar.
Ein Bescheid ist ein offizielles Dokument mit verbindlichen Entscheidungen und wichtigen Informationen zu Ihrem Studium. An der TUM erhalten Sie Bescheide entweder über Ihren TUMonline-Account, per E-Mail oder auf dem Postweg.
Die wichtigsten Bescheide im Rahmen des Studiums sind:
- Der Zulassungsbescheid oder Ablehnungsbescheid, der Sie am Ende des Bewerbungsprozesses darüber informiert, ob Sie im entsprechenden Semester ein Studium an der TUM aufnehmen können.
- Der Immatrikulationsbescheid, der Ihre Einschreibung und damit auch Ihren Studierendenstatus bestätigt.
- Die Prüfungsbescheide, die Sie am Ende jedes Semesters erhalten. Die Prüfungsbescheide fassen alle Leistungen zusammen, die Sie im entsprechenden Semester abgelegt haben. Sie sehen also, welche Prüfungen Sie mit welchem Ergebnis bestanden oder nicht bestanden haben. Damit helfen Ihnen Ihre Prüfungsbescheide, Ihren Studienfortschritt im Auge zu behalten.
- Der Exmatrikulationsbescheid, der Sie über das Ende Ihres Studierendenstatus informiert.
- Der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen einer erforderlichen Prüfungsleistung.
Jeder Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Sie enthält Informationen dazu, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie mit dem Inhalt eines Bescheids nicht einverstanden sind.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kontaktdaten in TUMonline immer aktuell sind. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Nachrichten zum Studium erhalten.
Sie erhalten nach jedem Semester von der Abteilung Graduation Office and Academic Records am jeweiligen Campus einen sogenannten Prüfungsbescheid – entweder werden Sie per E-Mail informiert, dass Ihr Prüfungsbescheid in TUMonline zum Download bereit steht oder Sie erhalten ihn direkt per Post.
In dem Bescheid werden die Noten und Credits der Prüfungen zusammengefasst, für die Sie sich in dem Semester angemeldet haben, auf das sich der Bescheid bezieht. So haben Sie Ihren Studienfortschritt immer im Blick. Außerdem werden Sie auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen hingewiesen. Bitte lesen Sie den für Sie erstellten Prüfungsbescheid umgehend und sorgfältig durch. So können Sie und wir sicherstellen, dass Ihre Prüfungs- und Studienleistungen richtig in TUMonline verbucht wurden und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Beachten Sie dazu auch die Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid angehängt ist.
Sollten Sie Unstimmigkeiten bei den aufgeführten Fächern, Noten und Zuordnungen (des angegebenen Semesters) feststellen, dann wenden Sie sich umgehend an Ihre School oder Ihre Ansprechperson in der Abteilung Graduation Office and Academic Records.
An der TUM gibt es eine sogenannte Studienfortschrittskontrolle. Sie ist in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung sowie in den Fachprüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge geregelt.
Die Studienfortschrittskontrolle legt fest, wie viele Credits bis zum Ende eines bestimmten Semesters erreicht werden müssen. Oft ist in diesem Zusammenhang auch von sogenannten Credithürden die Rede. Wenn Sie am Ende eines Semesters die notwendige Anzahl an Credits nicht erreichen, kann dies schwerwiegende Folgen bis hin zum endgültigen Nichtbestehen haben.
Die Studienfortschrittskontrolle kann zum Beispiel in einem Bachelorstudiengang festlegen, dass
- bis zum Ende des dritten Fachsemesters mindestens 30 Credits
- bis zum Ende des vierten Fachsemesters mindestens 60 Credits
- bis zum Ende des fünften Fachsemesters mindestens 90 Credits
- bis zum Ende des sechsten Fachsemesters mindestens 120 Credits
- bis zum Ende des siebten Fachsemesters mindestens 150 Credits
- und bis zum Ende des achten Fachsemesters mindestens 180 Credits
erbracht werden müssen. Dies ist nur ein Beispiel – die genauen Regelungen für Ihren Studiengang finden Sie in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung sowie in der für Sie gültigen Fassung der Fachprüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs.
Endgültiges Nichtbestehen bedeutet, dass eine nach der jeweils gültigen Fachprüfungs- und Studienordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden wurde, oder die Voraussetzung für die Meldung zu einer dieser Prüfungen endgültig nicht mehr erbracht werden kann – aus Gründen, die der oder die Studierende selbst zu vertreten hat. Sie verlieren damit Ihren Prüfungsanspruch.
Eintreten kann dies zum Beispiel, wenn die im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle erforderliche Anzahl an Credits bis zum Ende eines bestimmten Semesters nicht erbracht wird.
Sollte dieser Fall eintreten, erhalten Sie einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen, und werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem das endgültige Nichtbestehen festgestellt wird.
Wichtig: Endgültiges Nichtbestehen bedeutet, dass Sie an der TUM in aller Regel kein Studium mehr aufnehmen dürfen, das mit dem nicht erfolgreich beendeten Studium verwandt ist. Informationen dazu finden Sie in der Fachprüfungs- und Studienordnung eines Studiengangs. Ob Sie an anderen Hochschulen ein Studium in einem verwandten Bereich aufnehmen dürfen, erfahren Sie nur an der Hochschule, an der Sie sich bewerben möchten.
Der Bescheid über den weiterbestehenden Prüfungsanspruch, teilweise auch Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt, bestätigt, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben. Dies wäre zum Beispiel beim endgültigen Nichtbestehen einer erforderlichen Prüfungsleistung der Fall.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie bei der für Ihren Studiengang zuständigen Ansprechperson der Abteilung Graduation Office and Academic Records beantragen.