Zulassung und Studium
Die persönliche Lage von behinderten und chronisch kranken Studieninteressierten kann bei der Bewerbung um einen Studienplatz sowohl im Bachelor als auch im Master berücksichtigt werden. Um Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einen gleichberechtigten Zugang zum Studium und ein chancengleiches Zulassungsverfahren zu ermöglichen, können Sie Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung geltend machen, indem Sie bei Eignungsfeststellungsverfahen (EFV) keine direkte Ablehnung erhalten oder indem Sie Ihre Noten durch ein Schulgutachten verbessern können.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Sie persönlich vor Ort, über Videocall oder telefonisch zu beraten. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie über dieses Anfrageformular vereinbaren oder indem Sie uns an handicap schreiben. @zv.tum.de
Regelungen für Härtefälle
Bei einer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang mit Eignungsfeststellungsverfahren (EFV), bei dem eine Ablehnung in der ersten Stufe möglich ist, haben Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die Möglichkeit, eine Ablehnung in der ersten Stufe zu vermeiden und direkt in die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens vorzurücken.
Sollten Sie eine Beeinträchtigung haben, die sich eventuell negativ auf Ihr Studium auswirken könnte oder die sich negativ auf Ihre Schulnoten ausgewirkt hat, so kann dies bei Ihrer Bewerbung berücksichtigt werden. Um von dieser Regelung Gebrauch zu machen, müssen Sie bei Ihrer Bewerbung in TUMonline Ihren Härtefallanträge inkl. eines Nachweis über Ihre Beeinträchtigung wie ein fachärztliches Attest oder den Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) als zusätzliche Seiten bei Ihrer Hochschuzugangsberechtigung (HZB) uploaden.
Schulgutachten
Bei Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) oder Studienorientierungsverfahren (SOV) werden im Bewerbungsprozess neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung auch fachspezifische Einzelnoten herangezogen. Wenn Ihre Behinderung bzw. chronische Erkrankung einen negativen Einfluss auf Ihren Schulabschluss hatte, können Sie ein Schulgutachten (Link führt auf die Seite hochuschulstart.de mit einem erklärenden Merkblatt im Downloadbereich) einreichen, in dem die Noten angegeben sind, die Sie voraussichtlich ohne die Behinderung bzw. chronische Erkrankung hätten bekommen können. Da es sich hier um eine Hypothese handelt – welche Noten hätten Sie ohne Behinderung oder chronische Erkrankung erlangen können –, ist die Erstellung eines Schulgutachtens aufwändig und zeitintensiv. Sie müssen nicht nur die Umstände, die zu einer Leistungsbeeinträchtigung geführt haben (zum Beispiel monatelanger Krankenhausaufenthalt), einreichen, sondern vielmehr nachweisen, wie sich die Umstände auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben.
Ein solches Gutachten müssen Sie direkt an Ihrer Schule beantragen. Beachten Sie, dass die Erstellung eines Schulgutachtens viel Zeit beanspruchen kann! Beantragen Sie es daher so früh wie möglich und fügen Sie zusätzlich alle Unterlagen bei, auf die sich das Schulgutachten stützt, wie beglaubigte Zeugnisse und fachärztliche Gutachten.
Masterbewerbung
Bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang müssen Sie grundsätzlich die geforderten Kenntnisse nachweisen und die Voraussetzungen erfüllen.
Besondere Härten können entstehen, wenn eine Krankheit sich während des Bachelorstudiums stetig verschlimmert und sich dadurch negativ auf Ihre Studium ausgewirkt hat. Außerdem können durch die Beeinträchtigung berufliche Praxis oder Auslandserfahrungen fehlen. Ähnlich dem Schulgutachten müsste dies nachgewiesen werden. Da jede Bewerbung einzeln geprüft wird, empfiehlt es sich die jeweiligen Fakultätsansprechpartner zu kontaktieren, um die persönliche Lage zu besprechen.
Weiterführende Informationen
Auf der Webseite der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks finden Sie weitere allgemeine Informationen zu Bewerbung und Zulassung.
TUM Center for Study and Teaching –
Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung
Arcisstr. 21
80333 München
Herr Alain M.G. Kathola
Frau Verena Weltz-Huber
Wir beraten persönlich, telefonisch oder virtuell.
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