Studienorganisation und Prüfungen
Um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein chancengleiches Studium zu ermöglichen, können verschiedene Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche oder eine Beurlaubung beantragt werden.
Nachteilsausgleich – was ist das?
Ihre Behinderung oder chronischen Erkrankung kann sich auf Ihr Studium im Allgemeinen auswirken. Da zum einen die Anforderungen Ihres Studienfachs inklusive der Prüfungsbedingungen beachtet werden müssen und zum anderen die Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sehr individuell sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Ansprechpersonen an den Schools in Verbindung zu setzen.
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind zum Beispiel abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach. Nachteilsausgleiche sind auch keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten.
Studierende haben den Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeträchtigung haben, allerdings nicht unbedingt in der von ihnen gewünschten Form.
Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich so früh wie möglich!