FAQs zum Thema Studium mit Beeinträchtigung
Wenn Sie unter einer psychischen oder chronischen Erkrankung leiden, dann können Sie sich bei der Studienberatung: Studium mit Beeinträchtigung beraten lassen. Dort könne Sie persönlich, telefonisch oder virtuell beraten werden. Sie können einen Termin unter der Email Handicap vereinbaren. Zudem können auch per Email Fragen gestellt werden. @zv.tum.de
Die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung sind übergeordnet in der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem Grundgesetz und in dem Sozialgesetzbuch geregelt.
Weitere rechtliche Grundlagen an Hochschulen regelt das Hochschulrahmengesetz und das Bayrische Hochschulgesetz.
An der TUM gibt es weitere Regelungen in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung beziehungsweise der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Die meisten Beeinträchtigungen sind nicht sichtbar. Wie Sie unter „Wissenswertes: Zahlen und Fakten“ nachlesen können, ist die Beeinträchtigung auf Anhieb nur bei drei Prozent der betroffenen Studierenden wahrnehmbar, sodass Studierende selbst auf Beeinträchtigungen hinweisen und sich aktiv um Beratung sowie Unterstützung kümmern müssen.
Die persönliche Lage von behinderten und chronisch kranken Studieninteressierten kann bei der Bewerbung um einen Studienplatz im Bachelor berücksichtigt werden. Um Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einen gleichberechtigten Zugang zum Studium und ein chancengleiches Zulassungsverfahren zu ermöglichen, können Sie Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung geltend machen, indem Sie bei Eignungsfeststellungsverfahen (EFV) keine direkte Ablehnung erhalten oder indem Sie Ihre Noten durch ein Schulgutachten verbessern können. Am besten lassen Sie sich zu den Möglichkeiten, die für Sie in Ihrer jeweiligen Situation geeignet sind, in der Beratungsstelle zu Studium und Beeinträchtigung beraten!
Weitere Informationen rund um das Thema Bewerbung und Zulassung finden Sie hier.
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind zum Beispiel abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach. Nachteilsausgleiche sind auch keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten.
Weitere Informationen zu dem Thema Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Ihre Behinderung oder chronischen Erkrankung kann sich auf Ihr Studium im Allgemeinen auswirken. Da zum einen die Anforderungen Ihres Studienfachs inklusive der Prüfungsbedingungen beachtet werden müssen und zum anderen die Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sehr individuell sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Ansprechpartnern an den Fakultäten bzw. Schools in Verbindung zu setzen. Studierende haben den Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben, allerdings nicht unbedingt in der von ihnen gewünschten Form.
Weitere Informationen zu dem Thema Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Wichtig bei der Beantragung des Nachteilsausgleiches sind die Fragen: Wie wirkt sich meine Behinderung oder Erkrankung in einer Prüfung aus und welche nachteilsausgleichende Maßnahme passt zu mir? Nicht jede Maßnahme ist für jede Situation geeignet!
Ein Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen könnte sein:
- Zeitverlängerung bei schriftlichen oder mündlichen Prüfungen
- Pausen während der Prüfung
- weniger frequentierter/separater Bearbeitungsraum
- Adaption von Aufgabenstellungen (Schriftgröße, Schriftart etc. oder als Audiodatei) sowie Anpassung von Sprechtempo oder Aussprache bei mündlichen Prüfungen
- Einsatz personeller Hilfen und/oder technischer Hilfsmittel zur Kompensation des Handicaps (zum Beispiel Schreib- oder Vorlesekräfte, Gebärdensprachdolmetscher)
- selten: Änderung der Prüfungsform (zum Beispiel schriftliche statt mündlicher Prüfung), wenn kein anderer NTA möglich ist
Wichtig: Beim Einsatz von Hilfsmitteln ist dringend empfohlen, die betroffenen Prüfenden/Dozierenden früh zu informieren und sie mit eventuell zu beachtenden technischen Besonderheiten vertraut zu machen.
Weitere Informationen zu dem Thema Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Um einen Nachteilsausgleich bewilligt zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Dazu benutzen sie das Antragsformular (PDF, 744 KB). Wichtig ist vor allem die erkrankungsspezifischen Auswirkungen auf Prüfungssituationen darstellen und daraus (eine) entsprechende nachteilsausgleichende Maßnahme(n) ableiten. Zusätzlich benötigen Sie ein aussagekräftiges Attest oder Gutachten, beispielsweise (fach-)ärztlich oder psychotherapeutisch, welches Sie dem Antrag beifügen.
Der Antrag wird von dem für Ihren Studiengang zuständigen fachlichen Prüfungsausschuss begutachtet. Sie können daher den Antrag direkt dort abgeben, der Ansprechperson für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung an Ihrer Fakultät/School oder der Studienberatung: Studium mit Beeinträchtigung zukommen lassen.
Genauere Angaben zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches finden Sie hier.
Ja, Sie benötigen ein aussagekräftiges Attest oder Gutachten, beispielsweise (fach-)ärztlich oder psychotherapeutisch, welches Sie dem Antrag für einen Nachteilsausgleich beifügen. Das Attest bzw. Gutachten bescheinigt Ihnen die Behinderung oder chronische Erkrankung, beschreibt die Auswirkungen auf Prüfungen und die aus medizinischer Sicht notwendigen Maßnahmen. Das Attest sollte aktuell sein. Bitte beachten Sie dazu die in diesem Begleitschreiben (PDF, 144 KB) beschriebenen Informationen, das Sie gern an der Sie behandelnden Praxis aushändigen dürfen!
Genauere Angaben zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches finden Sie hier.
Falls Sie lange Wartezeiten für einen Facharzttermin haben und sich somit die Antragstellung für einen Nachteilsausgleich verzögert, sollten Sie einen Beratungstermin mit der Studienberatung für Studium mit Beeinträchtigung vereinbaren und Kontakt mit der an Ihrer Fakultät bzw. School für ein Studium mit Beeinträchtigung verantwortlichen Person(en) aufnehmen und Ihre Situation besprechen.
Wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht studierfähig sind, also Ihrem Studium nicht mehr angemessen und wie gewohnt nachgehen können, und wenn absehbar ist, dass diese Phase nicht nur vorübergehend ist, sondern länger anhaltend, kann eine Beurlaubung die geeignete Maßnahme sein. So können Sie sich für ein oder mehr als ein Semester offiziell vom Studium „abmelden“ und pausieren, um sich ganz auf Ihre Genesung, zum Beispiel eine Therapie und Reha, zu konzentrieren.
Weitere Informationen zu Beantragung, Fristen etc. finden sie auf der TUM-Seite zur Beurlaubung.
Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung und Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Sollten Sie die Beurlaubungsdeadline verpasst haben, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Beratungstermin bei der Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung oder der Ansprechpersonen in Ihrem Studiengang, um eine Fristverlängerung zu besprechen.
Auf der Website „Barrierefreiheit“ finden Sie viele Informationen zu der baulichen Barrierefreiheit an der TUM sowie zu der barrierefreien Lehre und dem barrierefreien Zugang zu Informationen und Kommunikation.
Zudem lassen sich auf der Website Informationen zu Ruheräumen und deren Ausstattung, Induktionsschleifen oder Funkübertragung, StudiTUM Häusern, der Universitätsbibliothek und Hilfsmitteln finden.
Die App Wheelmapkann Ihnen helfen, barrierefreie Zugänge weltweit zu finden. Sie zeigt Ihnen auch barrierefreie Zugänge der TUM an. Sie können ebenfalls nach bestimmten Orten und Einrichtungen suchen, um sich vorab über die Barrierefreiheit zu informieren.
Folgende Lagepläne können Ihnen helfen, an der TUM zu navigieren:
Auf der Website zur Barrierefreiheit finden Sie Dokumente mit Ortsangaben zu den behindertengerechten Toiletten der verschiedenen Standorte der TUM.
An den Campusstandorten Stammgelände, Garching und Freising/Weihenstephan ist in den StudiTUM Häusern sowie in Straubing jeweils Ruheräume eingerichtet, die Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die Möglichkeit bieten, sich zwischen Veranstaltungen oder Lerneinheiten auszuruhen und/oder zu lernen. Der Standort Ottobrunn ist derzeit im Aufbau, für individuelle Lösungen wenden Sie sich bitte an Herrn Brunner.
Weitere Informationen zu den Standorten und der Ausstattung finden Sie hier.
Auf der Website „Beratungs- und Informationsangebote“ finden Sie die Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung an den jeweiligen Fakultäten und Schools mit den Kontaktdaten.
Auf der Website „Beratungs- und Informationsangebote“ können Sie externe Beratungsangebote und Kontaktstellen finden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten finanzielle/wirtschaftliche Unterstützung aufgrund von einem Studium mit Beeinträchtigung zu erhalten. Die Möglichkeiten variieren von Stipendien, Sachmittel, BAföG, Wohnplätze für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit bis zu finanzielle Unterstützung anderer Einrichtungen.
Sie können auf der Website „Wirtschaftliche Unterstützung“ genauere Informationen zu den oben aufgelisteten Möglichkeiten finden.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei der Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung!
Auf der Website „Aktuelles: News und Veranstaltungen zum Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung“ können Sie sich über aktuelle Veranstaltungen aus der Beratungsstelle oder von anderen Institutionen der TUM informieren. Auch externe Angebote wie Mentoringprogramme oder Stipendienausschreibungen finden Sie dort.
Die Website „Rechtliche Grundlagen“ beinhaltet alle wichtigen Informationen rund um das Thema. Dort finden Sie die übergeordneten rechtlichen Grundlagen, das Hochschulrahmengesetz und die Regelungen an der TUM.
Die Belange zum Studium mit Beeinträchtigung sind in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) und der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung (APDO) für alle Studiengänge geregelt.
16% aller Studierenden geben eine oder mehrere studienrelevante Beeinträchtigung/en an (22. Sozialerhebung).
Auf der Website „Wissenswertes rund um das Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung“ sind zum Beispiel die Ergebnisse dreier Studien, der best1, best2 und best3 Studie, zusammengefasst. Die Studien befassen sich mit „beeinträchtigt studieren“, wobei Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an über 250 Hochschulen (best 3) zu ihrer Studiensituation befragt wurden.
Zudem finden Sie auf der Website weiteres Informationsmaterial zum Thema Studium und Beeinträchtigung.
Sie können über den folgenden Link nach möglichen Ansprechpartner *innen suchen:
https://www.kvb.de/patienten/psychotherapeutische-versorgung
In einer Notsituation können Sie sich an das Klinikum rechts der Isar wenden: https://www.mri.tum.de/
Bei psychischen Krisen können Sie den Krisendienst Bayern kontaktieren: 0800 / 655 3000
Die Krisendienste Bayern sind in ganz Bayern erreichbar und beraten telefonisch in über 120 Sprachen. https://www.krisendienste.bayern/