Rechtliche Grundlagen

Die gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung am Studium und am studentischen Leben ist erklärtes Ziel der Technischen Universität München. Außerdem ist das Recht auf chancengleiche Teilhabe an der Hochschulbildung gesetzlich vielfach verankert. 

Gesetzliche Grundlagen finden sich im Grundgesetz, der UN-Behindertenrechtskonvention oder dem Sozialgesetzbuch. Studieren mit Behinderung wird in den Hochschulgesetzen geregelt. Die Regelungen an der TUM finden sich in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) beziehungsweise der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung (APDO).

Kontakt: Studium und Beeinträchtigung

TUM Center for Study and Teaching –
Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung


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80333 München

Herr Alain M.G. Kathola
Frau Verena Weltz-Huber

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Studienberatung und -information

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