Bewerbung für einen Masterstudiengang – Schritt für Schritt
So bewerben Sie sich für einen Masterstudiengang.
- Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für ein Studium und die Auswahlverfahren
- Bei der Onlinebewerbung müssen Sie alle Dokumente für die Zulassung hochladen. Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente Sie benötigen – und bereiten Sie zum Beispiel Ihr Motivationsschreiben und den Essay bereits vor.
Sie haben den Studienabschluss, mit dem Sie sich bewerben, außerhalb der EU oder EWR erworben? Dann beachten Sie zusätzlich die folgenden Schritte vor der Onlinebewerbung:
Der erste Schritt ist die Onlinebewerbung. Sie erfolgt über unser Portal TUMonline. Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, dann legen Sie für jeden Studiengang eine eigene Onlinebewerbung an.
Der Bewerbungsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Onlinebewerbung. Die erforderlichen Dokumente für die Zulassung laden Sie während der Onlinebewerbung im PDF-Format hoch. Wenn Sie Ihre Onlinebewerbung abgeschlossen haben, dann können Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung in TUMonline überprüfen.
Bitte beachten Sie: Ihre Bewerbung kann nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vor Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.
Zu den weiteren geforderten Unterlagen gehören, abhängig vom gewählten Studiengang:
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde. Falls diese Unterlagen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, dann reichen Sie stattdessen Ihr Transcript ein.
- Ihr Lebenslauf – dieser muss lückenlos und aktuell sein. Gerne können Sie die Vorlage der Europäischen Union nutzen.
- gegebenenfalls Sprachnachweise Deutsch oder Englisch
- Ihr Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Motivationsschreiben, Essay etc.
- gegebenenfalls Vorprüfungsdokumentation (siehe Sonderregeln für Internationale Bewerber). Wenn Sie eine Vorprüfungsdokumentation beantragt haben, dann können Sie dies in der Onlinebewerbung durch unser Formblatt bestätigen. Reichen Sie das Dokument dann nach, sobald es Ihnen vorliegt.
Für eine Zulassung müssen Sie keine Unterlagen in Papierform einreichen. Laden Sie alle Dokumente vor Ende der Bewerbungsfrist in TUMonline hoch. Einsendungen per E-Mail können nicht angenommen werden.
Dokumente, die im Original in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen nicht übersetzt werden. Dokumente, die in einer anderen Sprache ausgestellt wurden, müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche oder ins Englische übersetzt werden. Bitte fügen Sie das Original und die Übersetzung zu einer PDF-Datei zusammen und laden Sie die zusammengefügte PDF-Datei hoch.
Wenn Ihre Onlinebewerbung rechtzeitig und vollständig eingeht, wird sie im nächsten Schritt geprüft. Aufgrund der hohen Zahl an Bewerbungen kann dieser Vorgang einige Wochen dauern. In Ihrem TUMonline Account sehen Sie den aktuellen Stand. Bei wichtigen Änderungen oder Rückfragen werden Sie auch per E-Mail informiert. Bitte überprüfen Sie daher auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner.
Eine Erklärung der Angaben zum Status Ihrer Bewerbung finden Sie hier.
Der Zugang zu den Masterstudiengängen erfolgt durch ein Eignungsverfahren. Sie erhalten eine E-Mail mit der Einladung und weiteren Informationen zum Verfahren, sobald Ihre Unterlagen eingegangen sind und geprüft wurden.
Das Eignungsverfahren ist ein zweistufiger Prozess:
- In der ersten Stufe werden die Bachelor-Note und schriftlichen Unterlagen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden Sie entweder sofort zugelassen, abgelehnt oder zu einem etwa 20minütigen Auswahlgespräch direkt von der Fakultät eingeladen. Für internationale Bewerberinnen und Bewerber finden teilweise Telefoninterviews statt.
- Das Gespräch stellt die zweite Stufe des Eignungsverfahrens dar. Dadurch soll festgestellt werden, ob Sie die richtigen Voraussetzungen mitbringen, um Ihr Studium erfolgreich abzuschließen. Weitere Informationen finden Sie auch in Anlage 2 der Fachprüfungsordnungen der Studiengänge .
Wenn Sie zum Studium an der TUM zugelassen werden, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner. Die Zulassung wird auch direkt in Ihrem TUMonline-Account sichtbar.
Auch die Schritte nach der Annahme des Studienplatzes nehmen einige Zeit in Anspruch - nehmen Sie Ihren Studienplatz daher so bald wie möglich an. Dies erledigen Sie in Ihrem TUMonline Account. Danach können Sie, ebenfalls in TUMonline, Ihren Zulassungsbescheid herunterladen.
Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, und noch keine Zulassung für Ihren bevorzugten Studiengang erhalten haben, dann warten Sie bitte mit der Annahme eines anderen Studienplatzes. Ansonsten gilt: Bitte nehmen Sie den Studienplatz möglichst früh an, idealerweise bis zum Semesterbeginn, damit Sie Ihre Einschreibung fristgerecht und ohne Schwierigkeiten beginnen können. Die Annahme des Studienplatzes ist möglich bis zur Einschreibungsfrist, wir empfehlen jedoch den Studienplatz so früh wie möglich anzunehmen.
Sie haben eine Zulassung erhalten, können Ihr Studium aber nicht in diesem Semester beginnen? Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten zur Rückstellung eines Studienplatzes.
Sobald Sie den Studienplatz angenommen haben, können Sie die Unterlagen für die Einschreibung einreichen. Erst mit der Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, sind Sie Studierende oder Studierender der TUM. Um Sie einschreiben zu können, benötigen wir alle Unterlagen für die Einschreibung.
Eine Liste der benötigten Dokumente finden Sie in Ihrem TUMonline Account. Dort sehen Sie auch, in welcher Form Sie die Dokumente einreichen müssen. Beglaubigte Kopien müssen immer in Papierform eingereicht werden.
Dokumente, die nicht auf deutsch oder englisch ausgestellt wurden, müssen übersetzt werden. Die TUM übernimmt für unaufgefordert eingereichte Originalzeugnisse keine Haftung. Die eingereichten Unterlagen werden digitalisiert und im Anschluss an die Bewerbungsphase vernichtet.
Bei manchen Masterstudiengängen können Sie Ihr Studienabschlusszeugnis bis zum Ende des zweiten Fachsemesters nachreichen, wenn bis zum Ende der Bewerbungsfrist ein Fächer- und Notentranscript von bisherigen Studien (Transcript of Records) vorliegt. Ob diese Möglichkeit bei einem Studiengang besteht, ist in der Fachprüfungs- und Studienordnung festgelegt. Wenn Sie Ihr Studienabschlusszeugnis als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse einreichen möchten, muss es in jedem Fall bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.
Bitte beachten Sie: Die Prüfung, ob eine Nachreichfrist gewährt werden kann, ist erst möglich, nachdem Ihre Bewerbung eingegangen ist.
Weitere Informationen:
- Dokumentenglossar mit Erklärungen zu den einzelnen Dokumenten
- Informationen zur Beglaubigung von Dokumenten
- Informationen zur Übersetzung von Dokumenten
- Informationen zur Anerkennung von Leistungen
Nachdem Sie Ihren Studienplatz angenommen haben, ist der nächste Schritt die Einzahlung der Semesterbeiträge und ggf. der Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten.
Informationen zu den Beiträgen und zur Überweisung finden Sie ebenfalls in Ihrem TUMonline-Account.
Sobald
- in Ihrem TUMonline-Account alle Dokumente verbucht und als korrekt markiert sind,
- Sie eine Zulassung erhalten und Ihren Studienplatz angenommen,
- die TUM eine digitale Meldung über Ihren Versichertenstatus von einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten hat
- und Sie die Semesterbeiträge und ggf. die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten bezahlt haben,
werden Sie an der TUM immatrikuliert (als Studierender eingeschrieben). Die Mitteilung darüber erhalten Sie wieder per E-Mail. Vergessen Sie nicht, auch Ihren TUMonline-Account weiterhin auf aktuelle Mitteilungen zu prüfen. Aus technischen Gründen kann es bis zu 24h dauern, bis Ihre Immatrikulation dann auch in Ihrem Account umgesetzt ist.
Eine Übersicht, welche Schritte für die Immatrikulation notwendig sind finden Sie hier: Immatrikulation über TUMonline.
Nach der Einschreibung können Sie in Ihrem TUMonline-Account die Studienunterlagen herunterladen. Dabei handelt es sich um etwa
- die Immatrikulationsbescheinigung
- und die Zahlungsbestätigungen Ihrer Beiträge.
Bitte beachten Sie:
Die Immatrikulation erfolgt für das Sommersemester frühestens im Februar, für das Wintersemester nicht vor August. Gültig wird die Immatrikulation mit Beginn des Semesters zum 1. April (Sommersemester) bzw. zum 1. Oktober (Wintersemester).
Die Student Card ist Studentenausweis, Bibliotheksausweis und Geldkarte in einem – und damit eine wichtige Voraussetzung für Ihr Studium an der TUM.
Herzlichen Glückwunsch - Sie können in Ihr Studium starten. Vor der ersten Vorlesung gibt es immer noch einiges zu erledigen: Von der Anmeldung an der Universitätsbibliothek bis zur Wohnungssuche. Wir haben einige Hinweise und Angebote für Sie zusammengestellt, die Ihnen den Einstieg erleichtern.