• 21.2.2025
  • Lesezeit: 1 Min.

TUM-Wissenschaftlerin erhält Auszeichnung für interdisziplinäre Rechtsforschung

„Recht als Gestaltungsfaktor der Digitalen Transformation“

Recht wird traditionell an Juristischen Fakultäten gelehrt, gewinnt aber im interdisziplinären Umfeld Technischer Universitäten zunehmend an Bedeutung - insbesondere um die Digitale Transformation mitzugestalten. Die Forschung von Dr. Sarah Rachut, Geschäftsführerin des TUM Center for Digital Public Services, setzt genau hier an: Sie verbindet die rechtliche mit technischen und gesellschaftlichen Perspektiven, ganz im Sinne einer gelingenden gemeinwohlorientierten Digitalisierung. Für ihre herausragenden Leistungen wurde Sarah Rachut von academics und dem ZEIT Verlag nun als eine der besten Nachwuchswissenschaftlerinnen Deutschlands ausgezeichnet.

Dr. Sarah Rachut, Geschäftsführerin des TUM Center for Digital Public Services Graf-Rachut
Dr. Sarah Rachut, Geschäftsführerin des TUM Center for Digital Public Services

Wie verändern ChatGPT und andere KI-Anwendungen den Studierendenalltag? Wie müssen zukünftige Prüfungsordnungen gestaltet sein, um Innovationen nicht auszuschließen? Mit solchen Fragen setzt sich Dr. Sarah Rachut auseinander. Sie erforscht die rechtlichen Herausforderungen, die sich aus der fortschreitenden Digitalisierung ergeben. „Es reicht nicht aus, eine Technologie wie ChatGPT einfach zu verbieten. Weil ein solches Verbot nicht überprüfbar und damit nicht durchsetzbar wäre, ist es sinnvoller, diese neuen Bedingungen anzunehmen und zu überlegen, wie man das rechtssicher gestalten kann“, sagt Sarah Rachut.

Wie man das Recht als Gestaltungsfaktor der Digitalen Transformation nutzen kann, bewiesen sie und Dirk Heckmann, Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, bereits während der Coronapandemie. Innerhalb kürzester Zeit musste es den Studierenden ermöglicht werden, nicht nur an den Vorlesungen online teilzunehmen, sondern auch die Prüfungen von zuhause aus zu schreiben. Gemeinsam mit Dirk Heckmann legte Sarah Rachut hierfür die rechtliche Grundlage. Ihr Entwurf der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung wurde bayern- und auch bundesweit zum Vorbild eines neuen Fernprüfungsrechts.

Rechtswissenschaft als interdisziplinäre Disziplin

Bei ihrer Forschung setzt Sarah Rachut auf interdisziplinäre Verknüpfungen und sieht in der Rechtwissenschaft eine wichtige Gestaltungsrolle für die Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung sowie im Bildungs- und Gesundheitsbereich. 2020 übernahm sie die Geschäftsführung des von ihr mitgegründeten Forschungsinstituts TUM Center for Digital Public Services. Dabei sei eine Kommunikation über die verschiedenen Fachbereiche besonders wichtig. „Man muss ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Sprache finden. Das gelingt an der TUM deshalb besonders gut, weil hier das Ermöglichen im Vordergrund steht. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen beispielsweise kein Hindernis für Innovationen sein, wenn man diese richtig auslegt und widerstreitende Grundrechte abwägt“, sagt Sarah Rachut.

Recht und Digitalisierung zur Förderung des Gemeinwohls

Auch außerhalb ihrer universitären Tätigkeit engagiert sich Sarah Rachut. So war sie unter anderem an der Gründung des Social Start-ups First Legal Aid für ukrainische Geflüchtete beteiligt. „Unser Ziel war es, schnell und unkompliziert rechtliche Hilfe bereitzustellen. Dafür haben wir die geltenden Regelungen fortlaufend aufbereitet, in verschiedene Sprachen übersetzt und eine Matchingplattform für Rechtssuchende mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt“, erklärt die Verfassungsrechtlerin.

2024 wurde Sarah Rachut von Handelsblatt mit dem Young Leader in GovTech-Award ausgezeichnet. Ebenfalls 2024 erhielt sie für ihre Dissertation „Grundrechtsverwirklichung in digitalen Kontexten“ den Bernd-Hentschel-Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit. Dies war zugleich die erste juristische Promotion, die an der TUM absolviert wurde.

„Eine besondere Motivation meiner Forschung ist die Förderung des Gemeinwohls“, sagt Sarah Rachut. „Digitalisierung hat das Potenzial, die Lebensverhältnisse vieler Menschen zu verbessern. Im Widerstreit unterschiedlicher Interessen soll das Recht einen gerechten und fairen Ausgleich schaffen. Mit meiner Forschung möchte hierzu beitragen.“

Technische Universität München

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Kontakte zum Artikel:

Dr. Sarah Rachut
Technische Universität München
Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung
sarah.rachutspam prevention@tum.de
www.tum.de

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