• 20.12.2017

Medien berichten über Verfassungsgerichtsurteil und Erfolge der TUM

Eignungsprüfung statt Numerus clausus

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern den Numerus clausus in Medizin für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richter stellten klar, dass sich Regeln für die Vergabe von Studienplätzen grundsätzlich an der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber orientieren müssen. Die TUM hat schon im Jahr 2000 den NC weitgehend abgeschafft und Eignungsprüfungen eingeführt. Studierende, die in diesen Verfahren zugelassen werden, schließen ihr Studium deutlich häufiger erfolgreich ab als Studierende anderer Universitäten. Zahlreiche Medien haben jüngst über diesen Erfolg der TUM berichtet.

Studierende im Hörsaal
Viele Studierende an der TUM haben eine Eignungsprüfung durchlaufen. (Bild: U. Benz / TUM)

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