Silvester und Neujahr:
Stammgelände der TUM geschlossen
Bitte beachten Sie daher, dass von Dienstag, 31. Dezember 2013, 17:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2014, 9:00 Uhr keinerlei Zugang zu den Gebäuden am Stammgelände besteht. Darüber hinaus ist während dieser Zeit der Aufenthalt im Stammgelände nicht zulässig.
Zutritt mit Ausnahmegenehmigung
Sollte der Zutritt / Aufenthalt während dieses Zeitraums aus dienstlichen Gründen zwingend erforderlich sein, ist dies vom zuständigen Lehrstuhlinhaber bzw. Abteilungsleiter bei Herrn Buchner, Immobilienmanagement (ZA 4) (buchner) bis spätestens 20. Dezember 2013 (mittags) schriftlich anzuzeigen. Herr Buchner wird eine Zutrittsberechtigung ausstellen. @zv.tum.de
Die Wachfirma hat die Anweisung erhalten, den Zutritt ohne Berechtigung strikt zu verweigern bzw. anwesende Personen zum Verlassen des Geländes aufzufordern.