Rückmeldung bis 15. August:
Beitrag sinkt auf 111 Euro
Die Rückmeldefrist endet am 15. August, für Erstsemester am 15. September 2013. Ihre Beiträge müssen vollständig auf unserem Konto eingegangen sein. Erst dann können Sie Ihre Studienpapiere (Immatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung) für das aktuelle Semester ausdrucken oder sich zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen anmelden.
Eine Befreiung von der Zahlungspflicht für das Semesterticket ist nur für Schwerbehinderte möglich, die im Besitz eines Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr sind.
Wie Sie konkret an Ihr Semesterticket kommen und weitere Infos zum Aufpreisticket des MVV im Interview mit Stefan Bschorer, dem Vorsitzenden des Fachschaftenrats der TUM.