Master of Science (M.Sc.)
Wirtschaftspädagogik I
Ökonomisch denken, pädagogisch arbeiten? Ob als Lehrkraft an beruflichen Schulen oder als Personal-/Weiterbildungsmanager*in in der freien Wirtschaft, die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik an der TUM bieten Bachelorabsolvent*innen der Wirtschaftswissenschaften hierfür beste Voraussetzungen.
Eckdaten
- Vollzeit
- 4 (Vollzeit)
Wintersemester: 01.04. – 31.05.
Sommersemester: 01.10. – 15.01.
- Zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich
Infos zum Studium
Wirtschaftspädagogik I ist ein interdisziplinärer Studiengang, welcher theoretische Ansätze der Pädagogik und Didaktik auf die wirtschaftswissenschaftliche Realität anwendet. Das schulspezifische wirtschaftspädagogische bzw. -didaktische Curriculum des Studiengangs bietet eine optimale wissenschaftliche Ausbildung für den Beruf als Lehrkraft an kaufmännischen beruflichen Schulen. Alternativ haben Studierende die Möglichkeit, sich für wirtschaftspädagogische Tätigkeiten in der freien Wirtschaft oder die wirtschaftspädagogische Forschung zu spezialisieren.
Die TUM School of Social Sciences and Technology bietet zwei Studienrichtungen der Wirtschaftspädagogik an: Wirtschaftspädagogik I mit vertiefter bildungs- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung, und Wirtschaftspädagogik II mit dem integrierten Studium eines allgemeinbildenden Unterrichtsfachs (Chemie, Informatik, Mathematik, Physik, Politik und Gesellschaft oder Sport). Das Unterrichtsfach verleiht Absolvent:innen im Hinblick auf ihre Einsatzmöglichkeiten im Schuldienst mehr Flexibilität und ist zu empfehlen, wenn Sie das Lehramt an beruflichen Schulen anstreben.
Hinweis: Beide Studienrichtungen führen zu einer Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) an beruflichen Schulen.
Konkret erwerben die Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik folgende Kompetenzen:
- Sie verfügen über vertiefte Kompetenzen im pädagogischen Handeln in den Wirtschaftswissenschaften (Betriebs- und Volkswirtschaft).
- Sie besitzen umfassendes Wissen, Probleme wirtschaftsberuflicher Bildung und Qualifizierung selbständig zu erkennen, Problemlösungen zu entwickeln und Handlungsalternativen vorzuschlagen.
- Sie können durch ihr interdisziplinäres Wissen auf dem Gebiet der Wirtschaftspädagogik eigenständig Unterricht bzw. Weiterbildungsmaßnahmen planen, durchführen und sind in der Lage eigenes Handeln zu reflektieren und evaluieren.
- Sie gestalten situations- und adressatengerechte kaufmännische Lehr- und Lernarrangements in beruflichen Schulen sowie in Betrieben (als Lehrkraft an den verschiedenen beruflichen Schularten, Referent für Weiterbildung oder Personalentwicklung u.ä.).
- Sie werden in Forschungsprozesse eingebunden und führen selbständig begrenzte eigenständige Forschungsprojekte durch.
Außerdem verfügen Absolventen je nach Spezialisierung im Wahlbereich über ein flexibles Qualifikationsprofil in einzelnen Feldern der Wirtschaftspädagogik, der Wirtschaftswissenschaften (BWL/VWL) oder an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und informationstechnischen sowie sozialwissenschaftlichen Themen wie der Rolle des Menschen, der Geschichte, Politik, Gesellschaft oder Ethik. Es obliegt der freien Wahl der Studierenden, in welchen und wie vielen dieser Themenbereiche sie sich welches Qualifikationsprofil zu welchem Vertiefungsgrad erwerben – möglich ist hier ein Studium in die Breite verschiedener affiner Fächer oder alternativ eine Spezialisierung auf eine bestimmte Teildisziplin dieser Fächer.
Die beruflichen Möglichkeiten nach Abschluss dieses Studiengangs sind sehr vielseitig und hängen unter anderem von der gewählten individuellen Schwerpunktbildung bzw. Studienrichtung ab (siehe auch Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach). Wirtschaftspädagog:innen können entweder den Weg in die freie Wirtschaft wählen (Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Personalentwickler, Referent:innen für Weiterbildungsmanagement, Führungskraft in Unternehmen u.v.m.) oder den Beruf der Lehrkraft an kaufmännischen, beruflichen Schulen ergreifen (z.B. Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Fachober- und Berufsoberschulen), sofern zusätzlich zum Studium ein 48-wöchiges Betriebspraktikum oder eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden kann.
Derzeit bestehen für Wirtschaftspädagog:innen im Schuldienst gute Anstellungschancen: Der Lehrerbedarf für das kaufmännisch-verwaltende Berufsfeld ist in allen Bundesländern als hoch und stetig wachsend einzuschätzen. Allerdings ist anzumerken, dass die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach Absolvent:innen im Hinblick auf ihre Einsatzmöglichkeiten im Schuldienst mehr Flexibilität verleiht und zu empfehlen ist, wenn Sie das Lehramt an beruflichen Schulen anstreben. (Hinweis: Beide Studienrichtungen führen zu einer Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat)).
Durch das moderne Qualifikationsprofil mit flexiblen Vertiefungsmöglichkeiten bestehen für Absolvent*innen auch im Vergleich qualifizierter Bewerber beste Voraussetzungen zur Anstellung in Unternehmen. Absolvent:innen können auch Aufgaben in Wissenschaft und Forschung übernehmen.
Der Studiengang enthält im Pflichtbereich das Studienfach Wirtschaftspädagogik, das auch Praktika, allgemeine Bildungswissenschaften (Pädagogik & Psychologie, ähnlich des erziehungswissenschaftlichen Studiums für das Lehramt) sowie aktuelle Thematiken aus der beruflichen Bildung (sprachliche/kulturelle Diversität, Inklusion, Digitalisierung) einschließt. Die drei großen Wahlbereiche (mit jeweils weiter spezifizierten Themenbereichen)
- Wirtschaftspädagogik (wirtschaftspädagogische Praxis, wirtschaftspädagogische Forschung, Bildungswissenschaften, Personalentwicklung & Weiterbildungsmanagement, Wirtschafts- & Wissenschaftsfremdsprachen)
- Wirtschaftswissenschaften (Innovation & Entrepreneurship; Marketing, Strategy & Leadership; Finance & Accounting, Economics & Policy) und
- WiSoTec (Arbeit – Mensch – Wirtschaft, Wirtschafts- & Technikgeschichte, Wirtschaftsethik, Wirtschaft – Politik – Gesellschaft) ermöglichen ein Studium in die Breite eines Wahlbereichs oder in die Tiefe eines jeweils spezifischen Themenfelds innerhalb des Wahlbereichs.
Idealtypische Studienverlaufspläne finden Sie hier.
In Detail:
Erforderlicher Sprachnachweis für die Bewerbung:
Für diesen Studiengang müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Der Nachweis muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der TUM eingegangen sein. Hier finden Sie eine Übersicht aller zulässigen Sprachnachweise.
Mit diesem Nachweisen erfüllen Sie die Mindestanforderung für die Zulassung. Für einen erfolgreichen Studienabschluss kann es aber erforderlich sein, die eigenen Sprachkenntnisse weiter auszubauen und zu vertiefen. Unser Sprachenzentrum kann Sie dabei unterstützen.
Unterrichtssprache:
Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist grundsätzlich Deutsch. Das bedeutet, dass die meisten Module auf Deutsch angeboten werden. Einzelne Module können auch auf Englisch unterrichtet werden. Im Modulhandbuch sehen Sie, in welche Sprache ein Modul unterrichtet wird. Die Studienfachberaterin oder der Studienfachberater dieses Studiengangs kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Module in welcher Sprache unterrichtet werden.
Verbindliche Regelungen zu Studienablauf, Prüfungen und Bewerbung
Bewerbung und Zulassung
Mindestvoraussetzungen für ein Masterstudium an der TUM sind ein erster anerkannter Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) sowie das erfolgreiche Durchlaufen eines sogenannten Eignungsverfahrens. In diesem prüft die School Ihre individuelle Begabung und Motivation.
Sie müssen sich während der Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal TUMonline bewerben. Ihre Dokumente für die Zulassung laden Sie dabei direkt in TUMonline hoch.
Nur wenn Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie für eine Immatrikulation zusätzlich einige Dokumente als beglaubigte Kopien in Papierform einreichen.
Studieninteressierte, die ihre Masterzugangsberechtigung (z.B. einen Bachelorabschluss) außerhalb der EU / EWR erworben haben, müssen in der Regel vorab eine Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist anfordern.
Im Detail:
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde oder Fächer- und Notentranskript
- Transcript of Records
- Sprachnachweis Deutsch
- Modulhandbuch
- Schriftliche Ausführungen
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. Nachweis über Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Praktikum (optional)
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei Bewerbung mit Masterzugangsberechtigung (MZB) aus Nicht-EU/EWG-Ländern bzw. ab WiSe 25/26 mit nicht-deutscher MZB
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Bewerbungsunterlagen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie bei der Onlinebewerbung über TUMonline.
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde (beglaubigte Kopie)
- Transcript of Records (beglaubigte Kopie)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerber:in)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 01.04. – 31.05.
Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 01.10. – 15.01.
Bei der Onlinebewerbung über TUMonline sehen Sie, welche Dokumente wir für die Zulassung zum Studium benötigen. Diese Dokumente laden Sie direkt bei der Onlinebewerbung hoch. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Onlinebewerbung nur berücksichtigen können, wenn alle Dokumente für die Zulassung vor Ablauf der Bewerbungsfrist hochgeladen wurden.
Sobald Ihre Bewerbung vollständig ist, wird sie überprüft. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren TUMonline-Account. Dort sehen Sie, ob wir Rückfragen zu Ihren Dokumenten haben, oder ob Sie einzelne Unterlagen noch ergänzen oder korrigieren müssen.
Nachdem Sie eine Zulassung zum Studium erhalten haben, benötigen wir für Ihre Immatrikulation den unterschriebenen Antrag und alle Dokumente für die Immatrikulation. In TUMonline sehen Sie, welche Unterlagen Sie in welcher Form einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie den unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation und alle beglaubigten Kopien immer in Papierform einreichen müssen.
Wir empfehlen, dass Sie die Dokumente für die Immatrikulation so bald wie möglich nach der Zulassung einreichen. Wenn Ihnen einzelne Dokumente für die Immatrikulation noch nicht vorliegen, dann können Sie diese bis 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn nachreichen. Sie werden erst immatrikuliert, wenn alle Dokumente vorliegen.
Den Status Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit in Ihrem TUMonline-Account einsehen.
Die Auswahl erfolgt über ein Eignungsverfahren. Das ist ein zweistufiger Prozess, bei dem die School nach einer offiziellen Bewerbung prüft, ob Sie die spezifischen Anforderungen für den Masterstudiengang erfüllen.
In der ersten Stufe werden dabei die Bachelor-Abschlussnote und die eingereichten Unterlagen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerberinnen und Bewerber entweder sofort zugelassen, abgelehnt oder kommen in die Stufe 2. Im Rahmen der zweiten Stufe des Eignungsverfahrens wird die im Erststudium erworbene Qualifikation und das Ergebnis der schriftlichen Ausführungen bewertet.
Im Detail:
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