Master of Education (M.Ed.)
Berufliche Bildung Fachrichtung Metalltechnik (Lehramt an beruflichen Schulen)
Der Masterstudiengang Berufliche Bildung richtet sich an Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudienganges Berufliche Bildung und vertieft und ergänzt das im Bachelor erworbene Wissen. Der Masterabschluss qualifiziert zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) an beruflichen Schulen.
Eckdaten
- Vollzeit
- 4 Semester (Vollzeit)
Wintersemester: 01.04. – 31.05.
Sommersemester: 01.10. – 15.01.
- Zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich
Infos zum Studium
Der Studiengang bildet künftige Lehrer für berufliche Schulen (u.a. Berufsschulen, Fachschulen, FOS/BOS) im Bereich Metalltechnik fachlich aus. Mit dem abgeschlossenen Masterstudium und einem Berufspraktikum qualifizieren Sie sich für den Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Die Studierenden des Masters Berufliche Bildung vertiefen ihr strukturiertes Fachwissen aus dem Bachelorstudium in den beruflichen Fachrichtungen und erwerben umfassende Einblicke in die Strukturen und Inhalte der jeweiligen Unterrichtsfächer. Darauf aufbauend setzen sie eigene Schwerpunkte und entwickeln eine angemessene Forschungsorientierung. Sie wenden die Erkenntnis- und Arbeitsmethoden ihrer Fächer versiert an, setzen sich basierend auf ihrem fachlichen und methodischen Wissen kritisch mit den aktuellen Fragestellungen ihrer Disziplinen auseinander und können dabei auf zentrale wissenschaftstheoretische Konzepte zurückgreifen. Sie reflektieren die Möglichkeiten und Grenzen ihrer fachwissenschaftlichen Disziplinen und erwerben daher auch verstärkt fächerübergreifende Qualifikationen, die sich auch und besonders auf die spezifischen Herausforderungen des Lehramtes an beruflichen Schulen beziehen.
Die unterrichtspraktischen Kompetenzen werden aufbauend auf die fachlichen Grundlagen des Bachelorstudiums der beruflichen Fachrichtungen und Unterrichtsfächer im Masterstudium in Bezug auf den Fachunterricht erweitert und vertieft. Die Studierenden entwickeln auf der Basis fachdidaktischer Theorien und Strukturierungsansätze innovative Unterrichtskonzepte und können aktuelle fachwissenschaftliche Inhalte auf ihre Bildungswirksamkeit hin und unter didaktischen Aspekten analysieren. Sie vertiefen ihre Kenntnisse der fach- und anforderungsgerechten Leistungsbeurteilung mit besonderem Bezug auf die spezifischen Lernfelder beruflicher Bildung und wenden ihr Wissen über Lernvoraussetzungen und sonstige Faktoren, die Lernerfolg fördern oder hemmen können, auf eine differenzierte Gestaltung in den beruflichen Fachrichtungen und den Unterrichtsfächern an. Zum Abschluss des Masterstudiums können die Studierenden ihre Rolle in der beruflichen Bildung im nationalen und internationalen Vergleich beurteilen und reflexiv im Unterricht umsetzen. Hierzu gehören z.B. das Wissen um die Bedeutung der Lehrerprofessionalisierung, das Verständnis des Berufsfeldes als Lernaufgabe sowie der Umgang mit Gestaltungs-, Beurteilungs- und Entscheidungssituationen, die den Fachunterricht betreffen.
Der Masterabschluss und das Ableisten eines 48-wöchigen Berufspraktikums sind die Voraussetzungen für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat). Nach dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes können Sie neben den Berufsschulen auch an den Berufsfachschulen, Förderschulen, Fachschulen, Meisterschulen, Fachakademien sowie Fach- und Berufsoberschulen unterrichten.
Das Studium besteht aus den drei Studienbereichen: der beruflichen Fachrichtung, dem Unterrichtsfach und den Sozialwissenschaften. Im Masterstudium liegt der Schwerpunkt auf den Fachdidaktiken, dem Unterrichtsfach und den nun stärker auf die Schulart bezogenen Sozialwissenschaften.
Die Master’s Thesis kann in der beruflichen Fachrichtung, dem Unterrichtsfach oder den Fachdidaktiken angefertigt werden. Das Unterrichtsfach aus dem Bachelorstudium wird im Master fortgeführt.
Bitte beachten Sie auch die Regelungen der Satzung über die Unterrichtsfächer und Fachdidaktiken der Unterrichtsfächer in den Masterstudiengängen der Beruflichen Bildung an der Technischen Universität München, die die jeweilige Fachprüfungs- und Studienordnung ergänzt.
Unterrichtssprache und erforderlicher Sprachnachweis für die Bewerbung:
Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Vereinzelt können Vorlesungen und Prüfungsleistungen im Pflicht- oder Wahlbereich auf Englisch abgehalten werden.
Bei der Bewerbung müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Der Nachweis muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der TUM eingegangen sein. Hier finden Sie eine Übersicht aller zulässigen Sprachnachweise.
Mit diesem Nachweis erfüllen Sie die Mindestanforderung für die Zulassung. Für einen erfolgreichen Studienabschluss kann es aber erforderlich sein, die eigenen Sprachkenntnisse weiter auszubauen und zu vertiefen. Unser Sprachenzentrum kann Sie dabei unterstützen.
Verbindliche Regelungen zu Studienablauf, Prüfungen und Bewerbung
Bewerbung und Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zum Master Berufliche Bildung ist ein Bachelorstudiengang Berufliche Bildung oder ein vergleichbares Vorstudium. Die wichtigsten Informationen für Quereinsteiger und Externe Bewerber haben wir hier zusammengefasst.
Mindestvoraussetzungen für ein Masterstudium an der TUM sind ein erster anerkannter Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) sowie das erfolgreiche Durchlaufen eines sogenannten Eignungsverfahrens. In diesem prüft die SC´chool Ihre individuelle Begabung und Motivation.
Sie müssen sich während der Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal TUMonline bewerben. Ihre Dokumente für die Zulassung laden Sie dabei direkt in TUMonline hoch.
Nur wenn Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie für eine Immatrikulation zusätzlich einige Dokumente als beglaubigte Kopien in Papierform einreichen.
Studieninteressierte, die ihre Masterzugangsberechtigung (z.B. einen Bachelorabschluss) außerhalb der EU / EWR erworben haben, müssen in der Regel vorab eine Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist anfordern.
Im Detail:
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde oder Fächer- und Notentranskript
- Transcript of Records
- Curricularanalyse
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf
- Personalausweis oder Reisepass
- Sprachnachweis Deutsch
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei Bewerbung mit Masterzugangsberechtigung (MZB) aus Nicht-EU/EWG-Ländern bzw. ab WiSe 25/26 mit nicht-deutscher MZB
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Bewerbungsunterlagen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie bei der Onlinebewerbung über TUMonline.
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde (beglaubigte Kopie)
- Transcript of Records (beglaubigte Kopie)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerber:in)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 01.04. – 31.05.
Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 01.10. – 15.01.
Für das Unterrichtsfach Sport muss vor Studienbeginn eine Sporteignungsprüfung abgelegt werden (Anmeldetermin: 1. Juni). Der Nachweis kann bis zum 15.09. in TUMonline hochgeladen werden.
Beim Unterrichtsfach Englisch (LMU) ist ein Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren bis 15.07. an der LMU zu stellen. Der Nachweis kann bis zum 15.09. in TUMonline hochgeladen werden.
Die Eignungsprüfungen für Sport und Englisch entfallen, wenn diese bereits im Bachelor nachgewiesen wurden.
Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie in TUMonline den Antrag und eine Liste mit den Unterlagen, die Sie für die Bewerbung einreichen müssen. Dort sehen Sie auch, ob wir die Dokumente für die Zulassung oder für die Immatrikulation benötigen.
Der unterschriebene Antrag muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sein. Die Dokumente für die Zulassung benötigen wir ebenfalls bis zum Ende der Bewerbungsfrist, um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können. Wenn Ihnen einzelne Dokumente für die Zulassung nicht rechtzeitig vorliegen, können Sie diese bis zum 15.08. für das Wintersemester und bis zum 15.02. für das Sommersemester nachreichen.
Reichen Sie auch alle Dokumente, die wir für Ihre Immatrikulation benötigen, so bald wie möglich ein. Wenn Ihnen einzelne Dokumente für die Immatrikulation noch nicht vorliegen, dann können Sie diese bis 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn nachreichen. Sie können erst immatrikuliert werden, wenn uns alle Dokumente vorliegen; wir empfehlen daher dringend, alles mit ausreichend Vorlauf einzureichen.
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren TUMonline-Account. Dort sehen Sie, ob wir Rückfragen zu Ihren Dokumenten haben, oder ob Sie einzelne Unterlagen noch ergänzen oder korrigieren müssen.
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