Organisatorisches vor Studienbeginn
Bevor Sie in Ihr Studium an der TUM starten, gibt es noch einiges zu erledigen.
Wir haben die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengefasst – natürlich können Sie auch jederzeit das Beratungsangebot der TUM nutzen.
Sobald Sie immatrikuliert wurden, sind Sie als Studierende oder Studierender an der TUM eingeschrieben.
Sie werden an der TUM immatrikuliert,
- wenn in Ihrem TUMonline-Account alle Dokumente vollständig verbucht und als korrekt gekennzeichnet sind,
- Sie Ihre Zulassung erhalten haben,
- Sie den Studienplatz in Ihrem TUMonline-Account angenommen haben und
- Sie Ihre Studienbeiträge bezahlt haben.
- Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Achtung: Die Immatrikulationsphase beginnt erst Ende Juli (Wintersemester) bzw. Ende Januar (Sommersemester)! D.h. vorher werden Sie nicht immatrikuliert, auch wenn schon alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach der Immatrikulation können Sie in Ihrer TUMonline-Visitenkarte unter „Dokumente“ folgende Studienunterlagen herunterladen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigungen für die Bahn
- Zahlungsbestätigung
Die Student Card ist der Studierendenausweis der TUM in Form einer multifunktionalen Chipkarte. Sie ist Studentenausweis, Bibliotheksausweis, Semesterticket und Geldkarte des Studierendenwerks in einem. Wann, wo und wie Sie Ihre Student Card erhalten können, erfahren Sie hier.
Bitte beachten Sie: Ohne Ihre Student Card können Sie Ihr Studium an der TUM nicht antreten!
Ihre Bewerbung an der TUM haben Sie bereits über das System TUMonline abgewickelt. TUMonline ist auch während Ihres Studiums das zentrale Serviceportal der TUM, mit dem Sie Ihr Studium verwalten.
Sie erhalten alle wichtigen E-Mails an Ihre dort hinterlegte Adresse, können sich dort zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden, Ihr Beitragskonto überprüfen und verschiedene Bescheinigungen erhalten. Bitte denken Sie daran, Ihre Kontaktdaten in TUMonline immer auf dem neuesten Stand zu halten!
Nach der Immatrikulation können Sie in Ihrem Account unter „Dokumente“ Ihre Studienpapiere herunterladen. Diese umfassen neben der Immatrikulationsbescheinigung auch die Studienverlaufsbescheinigung.
Als wissenschaftliches Informationszentrum der TUM begleitet Sie die Universitätsbibliothek auf Ihrem gesamten Weg durchs Studium. Ihre Student Card ist zugleich Ihr Bibliotheksausweis. Aktivieren Sie in TUMonline unter Dienste – Universitätsbibliothek einfach die Bibliotheksnutzung für Ihre Karte zu Beginn Ihres ersten Semesters an der TUM. Hier finden Sie auch stets Ihre Bibliotheksnummer, ebenso auf Ihrer Student Card.
Wie stelle ich meinen Stundenplan zusammen? Wo melde ich mich für Prüfungen an? Was sind Module und Credits?
Diese und weitere Fragen beantworten viele Fakultäten in eigenen Einführungsveranstaltungen zum Semesterstart, die häufig von den entsprechenden Fachschaften organisiert werden. Machen Sie sich schlau, ob Ihr Studiengang eine Einführungsveranstaltung anbietet – Sie können sich dazu jederzeit an Ihre Fachschaft oder auch Ihre Studienfachberaterin oder Ihren Studienfachberater wenden.
In vielen Studiengängen der TUM spielt Mathematik eine große Rolle. Deshalb bietet die Fakultät für Mathematik mathematische Vorbereitungskurse an, an denen interessierte Studienanfängerinnen und -anfänger verschiedener Fachrichtungen teilnehmen können. Für welche Fachbereiche die Kurse angeboten werden und wie Sie sich anmelden können erfahren Sie hier.
Die Lebenshaltungskosten in München sind sehr hoch. Studierende können zur finanziellen Unterstützung beim Amt für Ausbildungsförderung BaföG beantragen. Darüber hinaus können Sie sich für Stipendien bewerben oder ein Darlehen in Anspruch nehmen.
Eine Wohnung in München zu finden ist schwierig – aber nicht unmöglich. Nur ein kleiner Teil der Münchner Studierenden ergattert einen Platz in den Wohnheimen des Studierendenwerks. Die meisten kommen privat unter. Sie leben in Wohngemeinschaften, zur Untermiete oder in der ersten eigenen 1-Zimmer-Wohnung.
In Deutschland ist jede Bewohnerin und jeder Bewohner verpflichtet, sich polizeilich anzumelden, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauern wird. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Privatpersonen können aus finanziellen Gründen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht ganz oder teilweise befreit werden. Dafür benötigen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres BAföG-Bescheids, die Sie im Studierendenwerk München Oberbayern erhalten, wenn Sie den Original-Bescheid und eine Kopie mitbringen.