Sprachnachweise
Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Sprachnachweise Sie bei der Bewerbung für einen Studiengang einreichen können.
Lehrveranstaltungen an der TUM werden in zwei Unterrichtssprachen angeboten: Deutsch und Englisch. Es gibt Studiengänge, in denen alle Lehrveranstaltungen entweder vollständig auf Deutsch oder vollständig auf Englisch angeboten werden. In einigen Studiengängen können oder müssen Sie Lehrveranstaltungen bzw. Module sowohl auf Deutsch wie auf Englisch belegen. Je nach Studiengang und Studienschwerpunkt brauchen Sie deshalb unterschiedliche Sprachkenntnisse.
Mit den hier genannten Nachweisen erfüllen Sie die Mindestanforderung für die Zulassung zu einem Studiengang. Abhängig vom gewählten Studium und Ihren individuellen Voraussetzungen kann es für einen erfolgreichen Studienabschluss aber erforderlich sein, Ihre sprachlichen Fähigkeiten weiter auszubauen und zu vertiefen. Unser Sprachenzentrum kann Sie dabei unterstützen.
Informationen dazu, welche Nachweise Sie bei der Bewerbung für einen bestimmten Studiengang erbringen müssen, finden Sie auf den Übersichtsseiten zu unserem Studienangebot.
Sie sind sich noch nicht sicher, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen sollen?
Unser Sprachnachweisfinder zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Sprachnachweise Deutsch
Sie müssen für alle deutschsprachigen Studiengänge bis zum Bewerbungsende ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Ausgenommen sind Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung sowie deutsche Staatsangehörige mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung, die über mindestens 2 Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben (Nachweis erfolgt über den Upload von 2 Jahreszeugnissen einer deutschsprachigen Schule).
Bitte informieren Sie sich über die genauen Anforderungen der KMK (Kultusministerkonferenz) zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Eine Auflistung von Zertifikaten und Zeugnissen, die als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse anerkannt sind, finden Sie in der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen der KMK (PDF, 391 KB).
Informationen zu Deutschnachweisen für Austauschstudierende finden Sie beim TUM Global & Alumni Office.
Von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, werden ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangt, um das Studium an einer deutschen Hochschule absolvieren zu können (sprachliche Studierfähigkeit).
Bei der Bewerbung für Studiengänge, die einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erfordern, können Sie die folgenden Zertifikate einreichen:
DSH-2
Eine mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 bestandene DSH gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die Zulassung oder Einschreibung für alle Studiengänge und Studienabschlüsse.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch DSH-1 (oder höher).
DSD II
Das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe (= DSD II): Hier genügt das Erreichen der Stufe B 2 in allen vier Teilbereichen.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch DSD I (oder höher).
TELC DEUTSCH C1 HOCHSCHULE
Der bestandene telc Deutsch C1 Hochschule.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch telc Deutsch A2 (oder höher).
TESTDAF
Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die Test-Niveaustufe 4 ausweist.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch Test-Niveaustufe 3 in allen vier Teilprüfungen (oder höher).
GOETHE-ZERTIFIKAT C2
Bestandenes Goethe-Zertifikat C2.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch Goethe-Zertifikat A2 (oder höher).
ÖSD-ZERTIFIKAT C2
Bestandenes Österreichische Sprachdiplom C2.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch ÖSD-Zertifikat A2 (oder höher).
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zertifikate nur die formellen Mindestanforderungen erfüllen. Für ein erfolgreiches Studium empfehlen wir, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse während Ihres Studiums weiter ausbauen und vertiefen.
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie bei einer Bewerbung ein Sprachzertifikat durch einen entsprechenden Nachweis ersetzen. Die verbindlichen Regelungen dazu finden Sie in Ihrer Fachprüfungsordnung.
FESTSTELLUNGSPRÜFUNG IM STUDIENKOLLEG
Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung im Studienkolleg).
INTERNATIONAL BACCALAUREATE
- Ein "German A (Higher Level)" im International Baccalaureate oder
- Eines des Fächer Deutsch, Biologie oder Geschichte im Higher Level im Gemischtsprachigen International Baccalaureate mit Schwerpunkt Deutsch
ABITURZEUGNIS EINER EUROPÄISCHEN SCHULE
Als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse wird ein Abiturzeugnis einer Europäischen Schule nur mit erfolgreich absolvierter Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) anerkannt.
ABSCHLUSSZEUGNIS EINER DEUTSCHSPRACHIGEN BILDUNGSEINRICHTUNG
Das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung im In- oder Ausland.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Abschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs (z.B. Bachelor) als Sprachnachweis einreichen möchten, dann müssen Sie das Abschlusszeugnis bei der Onlinebewerbung hochladen. Es muss also vor Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Vorläufige Dokumente, Transkripte etc. gelten nicht als Nachweis der Sprachkenntnisse. Aus den eingereichten Dokumenten muss zudem hervorgehen, wie hoch der deutschsprachige Anteil Ihres gesamten Studiengangs war.
Wenn das Abschlusszeugnis nicht rechtzeitig vorliegt, benötigen Sie einen anderen Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse.
Bitte beachten Sie:
- Sprachnachweise des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder Sprachtests für die Aufnahme an anderen Hochschulen können nicht anerkannt werden.
- Auch Zeugnisse über die deutschsprachige Ausbildung an einer Mittelschule, Realschule oder Berufsschule sind nicht ausreichend.