Rückerstattung des Semesterbeitrags

Wann können Beiträge erstattet werden?

Gezahlte Beiträge können nur dann erstattet werden, wenn folgende Bedingungen der Beitragssatzungen des Studierendenwerks München Oberbayern erfüllt sind.

  • Doppelimmatrikulation: Wenn Sie die Beiträge doppelt an zwei Hochschulen bezahlt haben, kann die Rückerstattung von der Hochschule erfolgen, bei der Sie nicht beitragspflichtig sind.
  • Exmatrikulation:
    • Exmatrikulation zum Ende eines Semesters und bereits bezahlter Beitrag für das Folgesemester:
      Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Studierendenausweis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Semesters von der Hochschule ungültig gemacht wird.
      Geben Sie den Studierendenausweis daher rechtzeitig bei uns ab oder entwerten Sie die Karte nach der Exmatrikulation fristgerecht in einem Validierungsautomaten. 
    • Exmatrikulation nach Beginn des Semesters, die innerhalb von 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn wirksam wird:
      Bitte stellen Sie dafür einen Antrag auf taggenaue Exmatrikulation, den Antrag finden Sie auf TUMonline. Weitere Informationen finden Sie auch unter Rücktritt vom Studium
      Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Studierendenausweis am Tag der Exmatrikulation von der Hochschule ungültig gemacht wird.
      Geben Sie diesen daher rechtzeitig bei uns ab oder senden Sie die Karte spätestens am Tag der Exmatrikulation per Einschreiben an TUM CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 München

Der Antrag auf Rückerstattung kann in TUMonline unter Studienbeitragsstatus heruntergeladen werden. 

Wann können Beiträge nicht mehr erstattet werden?

  • Wenn Sie länger als fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn immatrikuliert sind, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen
  • Wenn Ihre validierte Student Card nicht fristgerecht zurückgegeben wird, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie:

Wenn Sie bis zu einer Woche nach Vorlesungsbeginn in einem neuen Semester noch Prüfungen ablegen, die dem vorhergehenden Semester zugeordnet sind, dann müssen Sie sich dafür nicht rückmelden. Dazu zählt auch ein nach der FPSO abzulegendes Kolloquium als letzte Prüfungsleistung.

Eine Ausnahme bildet die Abgabe Ihrer Thesis – dazu müssen Sie in jedem Fall immatrikuliert sein.

Die verbindlichen Regelungen finden Sie in § 14 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München.

Wie kann ich eine Rückerstattung beantragen?

  • Geben Sie Ihre Student Card fristgerecht persönlich am Service Desk der TUM am Stammgelände zurück oder entwerten Sie sie in einem Validierungsautomaten. Alternativ können Sie die Karte per Einschreiben an uns senden: TUM CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 München. Bitte beachten Sie oben genannte Fristen für die Rückgabe der StudentCard.
  • Füllen Sie den Antrag auf Rückerstattung aus, den Sie in Ihrem TUMonline-Account unter dem Menüpunkt „Beitragsstatus“ finden, und schicken Sie ihn als E-Mail an beitragsmanagement(at)zv.tum.de
Kontakt Beitragsmanagement

TUM Center for Study and Teaching
Beiträge und Stipendien

Persönliche Sprechstunden:

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Raum 0198

Kontakt:
Tel. +49 89 289–28066
beitragsmanagementspam prevention@zv.tum.de

Rückerstattung von Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten

Studierende, die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten überwiesen haben, erhalten diese zurück, wenn sie sich innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren. Bei einer späteren Exmatrikulation ist eine Rückerstattung leider nicht möglich.

Haben sie die Studiengebühren bereits gezahlt und erhalten dann ein Erlassstipendium, werden die Studiengebühren für das Semester, in dem das Erlassstipendium wirksam wird, zurückerstattet.

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Mehr Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie unter www.tum.de/datenschutz.

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