Kinder & Pflege Angehöriger
Sie haben Kinder und wollen ein Studium aufnehmen oder Sie pflegen Angehörige, während Sie studieren? Wir unterstützen Sie.
- Seit 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studentinnen während des Studiums. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.
- Informations-, Beratungs- und Serviceangebot rund um die Vereinbarkeit von Studium und Familie an der TUM bietet der TUM Familienservice.
- Das Studierendenwerk München Oberbayern betreibt eigene Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden.
- Wenn Sie während Ihres Studiums mit der Pflege von Angehörigen betraut sind, dann können Sie auf die Informations-, Beratungs- und Serviceangebote des Familienservices zurückgreifen.