Senat
Der Senat ist das akademische Kontrollgremium der Universität und hat elf stimmberechtigte Mitglieder.
Vorsitz
Stellvertretung
Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und -lehrer
Prof. Dr.
Susanne Albers
susanne.albers @tum.de
Prof. Dr.
Andreas Bausch
abausch @mytum.de
Prof. Dr.
Christian Pfleiderer
christian.pfleiderer @tum.de
Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden
Dr.
Josef Homolka
josef.homolka @ph.tum.de
Wissenschaftlicher Angestellter, IT Office, TUM School of Natural Sciences
Vertreterin der sonstigen Mitarbeitenden
Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft
Vertreter des Doktorandenkonvents (beratende Stimme)
Der Senat beschließt
- von der Universität zu erlassende Rechtsvorschriften
- in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung / Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags
- Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und vergleichbaren Einrichtungen
- Vorschläge für die Einrichtung / Änderung / Aufhebung von Studiengängen
- Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren/innen
- die Erteilung der Würde eines/einer Ehrensenators/Ehrensenatorin, eines/einer Ehrenbürgers/Ehrenbürgerin und eines Ehrenmitglieds der Universität
- über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der externen Hochschulratsmitglieder
bestimmt
- Forschungsschwerpunkte
nimmt Stellung
- zu Vorschlägen für Professorenberufungen
erteilt das Einvernehmen
- zur Entscheidung des Präsidenten über die Verleihung der Ehrenprofessur „TUM Distinguished Affiliated Professor“
wählt
- die Ombudsperson für wissenschaftliches Fehlverhalten
- die Frauenbeauftragte der Universität
Der Senat setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Professorenkollegiums (6) der wissenschaftlichen /künstlerischen (1) sowie sonstigen Mitarbeiter/innen (1), der Hochschulfrauenbeauftragten (1), des Doktorandenkonvents (1; TUM-Spezifikum, beratend) sowie der Studierenden (2).