Vom Bachelor zum Master:
„Entscheidend ist allein die Eignung“
Welche Art von Master kann ich an der TUM studieren? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Gritzmann: Es gibt verschiedene Formen von Master-Studien an der TUM, je nachdem, ob die Fachrichtung des Bachelor-Studiums „konsekutiv“ vertieft oder das Studium „weiterbildend“ ausgerichtet ist. Die Regelstudienzeit beträgt zwei bis vier Semester. Voraussetzung für einen konsekutiven Masterstudiengang ist i.d.R. ein abgeschlossenes mindestens 6-semestriges Hochschulstudium. Hinzu kommt ein Eignungsfeststellungsverfahren. Voraussetzung für ein weiterbildendes Master-Studium ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, eine bestandene Eignungsprüfung und der Nachweis einer Berufstätigkeit von i.d.R. nicht unter einem Jahr.
Welche Probleme gibt es beim Übergang vom Bachelor zum Master?
Gritzmann: Die TUM versucht den Übergang von Bachelor- zu Masterstudiengängen so flexibel wie möglich zu gestalten. Das Problem besteht darin, dass das Ende eines Bachelor-Studiums nicht in gleichem Maße zeitlich fixiert ist, wie sein Anfang, so dass ein nahtloser Übergang im Widerspruch zu üblichen „Stichtagsregelungen“ für die Einschreibung zum Master-Studium steht. Das hat zahlreiche Konsequenzen für das Studium selbst, aber auch für Bafög, Versicherungen, Wohnheimplätze etc.
Wie sieht der Übergang vom Bachelor zum Master konkret aus?
Gritzmann: Es gibt an der TUM verschiedene Varianten der Verzahnung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Dazu gehören je nach Studiengang eine vorzeitige Immatrikulation in den Master-Studiengang, eine vorzeitige Entscheidung zur Aufnahme in den Master-Studiengang mit Immatrikulation nach Abschluss des Bachelor-Examens und die Möglichkeit der Belegung von Master-Modulen bereits vor dem Ende des Bachelor-Studiums.
Was bedeutet das genauer?
Gritzmann: Die genauen Details sind für jeden einzelnen Studiengang in dessen Satzung festgelegt. Grob lassen sich die Fälle aber so beschreiben: Im ersten Fall können sich Studierende bereits vor dem Bachelor-Abschluss ab einer festgelegten Zahl von erreichten ECTS-Punkten in den nachfolgenden Master-Studiengang immatrikulieren und dort Leistungen erbringen. Sie müssen aber die noch fehlenden Teile des Bachelor-Abschluss binnen zweier Semester nachholen. In dieser Zeit sind sie sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studiengang immatrikuliert. Im zweiten Fall wird die Eignungsprüfung bereits vor dem Ende des Bachelor-Studiums auf der Basis von in den Satzungen festgelegten bisherigen Studienanteilen durchlaufen. Die Immatrikulation in den Master-Studiengang erfolgt aber erst, wenn der Bachelor-Abschluss vollständig vorliegt. Bei der dritten Variante, die in Master-Studiengängen angewendet werden kann, für die ein Studienbeginn sowohl im Sommer- wie im Wintersemester möglich ist, können im letzten Bachelor-Semester bereits Master-Veranstaltungen besucht und mit Prüfungen abgeschlossen werden.
Kann jeder TUM-Bachelor-Absolvent hier einen Master machen?
Gritzmann: Starre Übertrittsquoten vom Bachelor- zum Masterstudium gibt es nicht. Entscheidend für den Zugang zum Master-Studium ist allein die Eignung.
Muss man sich für einen Masterstudiengang extra bewerben? Wie geht das vor sich?
Gritzmann: Ein Master-Studiengang ist ein völlig eigenständiger Studiengang; es ist daher eine Bewerbung erforderlich. Die genauen Modalitäten können sich dabei je nach Studiengang unterscheiden. Man sollte sich also rechtzeitig informieren.
Wie sieht das Eignungsverfahren aus?
Gritzmann: Im Eignungsfeststellungsverfahren werden abhängig vom konkreten Masterstudiengang in der ersten Stufe die Leistungen des Bachelor-Studiums, weitere fachliche Grundlagen, ein Motivationsschreiben oder auch Empfehlungsschreiben mittels eines Punktesystems bewertet. Je nach erreichter Punktzahl erfolgt entweder eine sofortige Entscheidung oder die Einladung zu einem Auswahlgespräch oder -test.
Wie finde ich heraus, welcher Master zu meinem Bachelor passt?
Gritzmann: Die TUM bietet zahlreiche Beratungsmöglichkeiten, online oder persönlich. Die Studienberatung der TUM etwa pflegt eine hervorragende Datenbank, die die vielfältigen Studien-Kombinationsmöglichkeiten darstellt. Auch die zentrale Studienberatung sowie die Fachstudienberater/innen der jeweiligen Fakultäten stehen zur Verfügung.
Gibt es einheitliche Bewerbungsfristen?
Gritzmann: Die Bewerbungsfristen sind grundsätzlich der 31. Mai für das darauffolgende Wintersemester, der 31. Dezember für das Sommersemester. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. So ist etwa in einzelnen Studiengängen der 30. November als Bewerbungsschluss für das kommende Sommersemester vorgesehen.
Wo können sich die Studierenden bzw. Interessenten genauer informieren?
Gritzmann: Die zentrale Masterstudienberatung im SSZ sowie alle Fachstudienberaterinnen und –berater informieren gerne über den jeweiligen Zugang und die Ausgestaltung der Eignungsverfahren. Natürlich stehen auch die Fachprüfungs- und Studienordnungen elektronisch zur Verfügung. Demnächst wird es einen eigenen MasterTUM-Infotag geben.
(Interview: Verena Meinecke)