Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern
An der Technischen Universität München (TUM) werden ab Wintersemester 2024/25 Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten erhoben, die sich neu in einen Studiengang einschreiben.
Auf dieser Seite erfahren Sie, für wen diese Gebühren gelten, in welcher Größenordnung sie erhoben werden und wie die TUM mit ihrer Hilfe Studium und Lehre für alle Studierenden verbessert.
- Das Studium an der TUM ist gebührenfrei
- für Studierende aus Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, umfasst die Mitgliedsstaaten der EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) oder gleichgestellten Staaten sowie aus Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen.
- für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einen grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) im deutschen Bildungssystem erworben haben.
- für Studierende, die vor Wintersemester 2024/25 bereits an der TUM immatrikuliert sind und diesen Studiengang fortsetzen.
- für Promotionsstudierende und Gaststudierende.
- für Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen, sowie Modul- und sonstige Studien.
- für Personen, die im Rahmen ihrer Teilnahme am Studienkolleg an der TUM immatrikuliert sind.
Bitte beachten Sie: Die Teilnahme am Studienkolleg befreit nicht von der Gebührenpflicht in einem anschließenden Bachelorstudium. - für die weiteren Personengruppen im Abschnitt „Wer muss die Gebühren zahlen?“
- Die TUM erhebt ab dem Wintersemester 2024/25 auf Grundlage des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) (PDF, 1.08MB) Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten.
- Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Studienfach und wird im November 2023 für jeden Bachelor- und Masterstudiengang bekanntgegeben. Für Bachelorstudiengänge wird die Gebühr pro Semester i.d.R. 2.000 oder 3.000 Euro, für Masterstudiengänge i.d.R. 4.000 oder 6.000 Euro betragen. Hier finden Sie die Gebührenhöhe für Ihren Studiengang.
- Die Gebühren werden in erster Linie für die Verbesserung der Studienbedingungen, wie z.B. für die Weiterentwicklung der Lehre, für den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten und die Verbesserung der studentischen Infrastruktur genutzt.
- Mit Einführung der Gebühren für internationale Studierende werden Möglichkeiten für Erlasse und Stipendienprogramme geschaffen, um den Zugang zum Studium sozialverträglich zu gestalten.
- Um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob Sie gebührenpflichtig sind, können Sie den Gebührenkompass nutzen.
Gebührenkompass: Ist Ihr Studium gebührenpflichtig?
FAQs zu Gebühren für internationale Studierende
Als eine international führende Universität ist es der Anspruch der Technischen Universität München, unseren Talenten die bestmöglichen Bedingungen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten und ihrer Persönlichkeit zu bieten. Von Jahr zu Jahr vertrauen mehr junge Menschen aus aller Welt für ihre Zukunft auf die Möglichkeiten, die ihnen die TUM bietet. Diesem Vertrauen wollen wir auch weiterhin gerecht werden und unseren Studierenden den Zugang zu hervorragender Bildung und Ausbildung ermöglichen.
Dafür ist es unerlässlich, neben hervorragenden Persönlichkeiten in Forschung und Lehre auch den höchsten Standard bei der Infrastruktur, der Ausstattung, den Lernräumen, im Management und der Unterstützung unserer Studierenden anzubieten. Innerhalb Deutschlands und der EU gibt es Mechanismen und Vereinbarungen, die eine Finanzierung des Studiums aus öffentlichen Mitteln erlauben. Um auch internationalen Studierenden aus Drittstaaten, die nicht Teil dieses Bildungssystems sind, ein Studium an der TUM zu ermöglichen, erheben wir Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten. Diese Gebühren kommen über eine nachhaltige Sicherung von hervorragenden Studien- und Lernbedingungen allen Studierenden zugute.
Alle internationalen Studierenden aus Drittstaate müssen ab Wintersemester 2024/25 Gebühren bezahlen, wenn sie sich in einen neuen Studiengang an der TUM einschreiben.
Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind folgende Personengruppen:
- Studierende, die vor Wintersemester 2024/25 bereits in ihrem Studiengang an der TUM immatrikuliert sind. Sie müssen für ihr weiteres Studium in diesem Studiengang keine Gebühren bezahlen.
- Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung innerhalb des deutschen Bildungssystems erworben haben (z.B. Abitur) oder über ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern, das sie erfolgreich an einer deutschen Hochschule absolviert haben. Die Abschlussprüfung im Studienkolleg gilt nicht als deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Studierende, die sich über das Studienkolleg für ein Studium an der TUM qualifizieren, sind gebührenpflichtig.
- Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus folgenden Ländern bzw. Regionen müssen weiterhin keine Gebühren für ein Studium an der TUM entrichten:
- Deutschland
- Alle Länder des EWR (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen)
- Alle Länder mit entsprechenden Abkommen.
- Personen mit gefestigtem Inlandsbezug, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Gefestigter Inlandsbezug bedeutet
- Sie haben sich selbst vor Beginn des Studiums insgesamt mindestens 5 Jahre in Deutschland aufgehalten und waren rechtmäßig erwerbstätig oder
- mindestens ein Elternteil war insgesamt mindestens 3 Jahre während der letzten 6 Jahre in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig.
- Studierende mit Behinderung
- Asylbewerberinnen und -bewerbern, die die Staatsangehörigkeit eines Staates mit besonderer Schutzquote haben, können die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten auf Antrag erlassen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Stipendien und Erlasse.
Bitte beachten Sie: Asylberechtigte und anerkannte Geflüchtete sind aufgrund dieses Status von vornherein nicht von der Gebührenpflicht befreit. Wenn sie nicht aufgrund eines gefestigten Inlandsbezugs von der Gebührenpflicht befreit sind, können sie jedoch einen Härtefallantrag stellen, der wohlwollend geprüft wird. Weitere Informationen finden Sie unter Stipendien und Erlasse.
Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind zudem Studierende in anderen Programmen:
- Promotionsstudierenden
- Gaststudierenden
- Studierenden, die das Studienkolleg besuchen.
- Studierenden in Austauschprogrammen, denen eine entsprechende Regelung zugrunde liegt.
- Studierenden in Studiengängen mit Abschluss Staatsexamen, Modulstudien oder sonstigen Studien.
Bitte beachten Sie: Für weiterbildende Studiengänge gelten weiterhin abweichende Regelungen.
Für besonders leistungsstarke oder bedürftige Studierende wird es Möglichkeiten geben, ein Stipendium zu erhalten oder einen Antrag auf Erlass der Gebühren zu stellen.
Um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob Sie gebührenpflichtig sind, können Sie den Gebührenkompass nutzen.
Die Höhe der Gebühren beträgt
- für Bachelorstudiengänge i.d.R. 2.000 oder 3.000 Euro pro Semester,
- für Masterstudiengänge i.d.R. 4.000 oder 6.000 Euro pro Semester.
Die Gebührenhöhe für Ihren Studiengang finden Sie hier.
Sollten Sie in zwei Studiengängen gleichzeitig eingeschrieben sein (Doppelstudium), müssen für beide Studiengänge Gebühren bezahlt werden.
Unabhängig von den Studiengebühren müssen zudem die jeweiligen Semesterbeiträge bezahlt werden.
Die Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten werden ab Wintersemester 2024/25 bei einer Neueinschreibung in einen Studiengang an der TUM erhoben.
Alle Studierenden, die vor Wintersemester 2024/25 bereits in einem Studiengang an der TUM immatrikuliert sind, müssen für ihr weiteres Studium in diesem Studiengang keine Gebühren bezahlen.
Die Zahlungsfrist für die Einschreibung zum Sommersemester ist der 15.03., zum Wintersemester der 15.09.
Die Zahlungsfrist für die Rückmeldung zum Sommersemester ist der 15.02., zum Wintersemester der 15.08.
Ihre Überweisung erscheint innerhalb von ca. 5 Werktagen im TUMonline-Beitragskonto. Ihre Immatrikulation erfolgt erst nach Zahlungseingang.
In Ihrem TUMonline-Account wird Ihnen der zu überweisende Gesamtbetrag angezeigt, das heißt die Summe aus Semesterbeitrag und Studiengebühren. Bitte bezahlen Sie diesen Gesamtbetrag in einer einzigen Überweisung auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger: | Technische Universität München (TUM) |
Adresse des Zahlungsempfängers: | Arcisstraße 21, 80333 München |
Bank: | Bayerische Landesbank München / BLZ 700 500 00 |
Adresse der Bank: | Brienner Strasse 18, 80333 München |
Kontonummer: | 390 11 903 15 |
BIC: | BYLADEMMXXX |
IBAN: | DE45700500003901190315 |
Verwendungszweck: | Matrikelnummer, Name, Semester (24W) |
Bei Zahlungen von außerhalb des SEPA-Raums informieren Sie sich bitte bei Ihrer Bank, ob Bankgebühren anfallen. Geben Sie bitte an, dass alle Bankgebühren vom Überweisenden zu tragen sind.
Bitte beachten Sie: Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie einen Bachelorabschluss an der TUM erworben haben, sind Sie im Masterstudium in der Regel nicht gebührenpflichtig. Der Bachelor muss aber vor dem Beginn des Masterstudiums abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie: Um keine Gebühren zahlen zu müssen, müssen Sie den erfolgreichen Bachelorabschluss vor der Einschreibungsfrist nachweisen (Wintersemester 2024: 15.11.2024, Sommersemester 2025: 27.05.2025).
- Bitte nehmen Sie den Studienplatz an, drucken den Antrag auf Einschreibung aus und überweisen nur den Semesterbeitrag. Postalisch reichen Sie nur den Antrag auf Einschreibung mit Originalunterschrift ein.
- Bitte fragen Sie bei Ihrer Studienfachberatung oder dem Prüfungsausschuss Ihres Studienganges nach, damit Ihr erfolgreicher Bachelorabschluss intern gemeldet oder eine Studienabschlussbescheinigung ausgestellt wird.
Dann müssen Sie außer dem Antrag auf Einschreibung postalisch nichts einreichen.
Alternativ können Sie in TUMonline Ihre Studienabschlussbescheinigung oder Ihre Bachelorurkunde und Ihr Bachelorzeugnis hochladen, falls Sie diese bereits haben. - Sie müssen sich bis spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn im abgeschlossenen Bachelorstudiengang exmatrikulieren. Den Antrag dafür finden Sie In Ihrem TUMonline-Account unter dem Menüpunkt „Dokumente“. Alle Infos zur Exmatrikulation finden Sie hier.
Nachdem Sie Ihren erfolgreich abgeschlossenen Bachelor fristgerecht nachgewiesen haben, werden Sie dauerhaft von den Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten für den Masterstudiengang befreit. Eine rückwirkende Befreiung oder Erstattung nach der Einschreibungsfrist ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Wenn bis zu dieser Einschreibungsfrist (fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn) der Bachelor noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie die Studiengebühren für das erste Mastersemester bezahlen oder den Beginn Ihres Masterstudiums verschieben. Sie können den Antritt des Masterstudiums verschieben, indem Sie sich im nächstmöglichen Bewerbungszeitraum erneut bewerben.
Wenn Sie einen Bachelorabschluss an einer deutschen Universität erworben haben, sind Sie im Masterstudium in der Regel nicht gebührenpflichtig. Der Bachelor muss aber vor dem Beginn des Masterstudiums abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie: Um keine Gebühren zahlen zu müssen, müssen Sie den erfolgreichen Bachelorabschluss vor der Einschreibungsfrist nachweisen (Wintersemester 2024: 15.11.2024, Sommersemester 2025: 27.05.2025).
- Bitte nehmen Sie den Studienplatz an, drucken den Antrag auf Einschreibung aus und überweisen nur den Semesterbeitrag.
- Postalisch reichen Sie ein (Posteingang bis zur Einschreibungsfrist):
- Antrag auf Einschreibung mit Originalunterschrift
- Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde in beglaubigter Kopie
- Alternativ: Falls Ihnen Ihr finales Bachelorzeugnis und Ihre Bachelorurkunde noch nicht vorliegen, können Sie Ihr finales Transkript und eine Studienabschlussbescheinigung in beglaubigter Kopie einreichen. Diese Bescheinigung muss nachweisen, dass Sie den Bachelor erfolgreich und vollständig abgeschlossen und verliehen bekommen haben, und Ihre Abschlussnote enthalten.
Die Bescheinigung muss von der Prüfungsverwaltung Ihrer Universität mit Siegel und Unterschrift ausgestellt oder online verifizierbar sein. Eine sogenannte 4,0-Bescheinigung ist nicht ausreichend.
Nachdem Sie Ihren erfolgreich abgeschlossenen deutschen Bachelor fristgerecht nachgewiesen haben, werden Sie dauerhaft von den Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten für den Masterstudiengang befreit. Eine rückwirkende Befreiung oder Erstattung nach der Einschreibungsfrist ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Wenn bis zu dieser Einschreibungsfrist fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn) der deutsche Bachelor noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie die Studiengebühren für das erste Mastersemester bezahlen oder den Beginn Ihres Masterstudiums verschieben. Sie können den Antritt des Masterstudiums verschieben, indem Sie sich im nächstmöglichen Bewerbungszeitraum erneut bewerben.
Die Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten dienen der weiteren Qualitätsverbesserung und zukunftsfähigen Entwicklung von Studium und Lehre für alle Studierenden der TUM. Dazu zählen:
- Lehrpersonal und Personen für die Betreuung unserer Studierenden
- Ausstattung und Bereitstellung von Lehr- und Lernräumen
- Lehrformate und Materialien
- Studierendenservice und Beratungsangebote
- Ausbau der für den Aufenthalt nötigen Infrastruktur für Studierende
Die Technische Universität München bietet bereits zahlreiche Stipendien für Studierende und Studieninteressierte.
Mit den Gebühren für internationale Studierende werden neue Stipendien in Form von Erlass-Stipendien geschaffen, die möglichst vielen engagierten und leistungsstarken Studierenden aus aller Welt den Zugang zu einem Studium an der TUM ermöglichen sollen. Hier finden Sie alle Informationen zu Stipendien und Erlassen der Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten.
Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen gelten folgende Sonderregeln für Studierende mit Staatsangehörigkeit der Schweiz, Türkei oder dem Vereinigten Königreich. Diese Bestimmungen gelten immer zusätzlich zu den weiteren Befreiungs- und Erlassgründen (gefestigter Inlandsbezug, deutsche Hochschulzugangsberechtigung etc.).
Studierende aus der Schweiz:
Studierende mit schweizer Staatsangehörigkeit sind von den Gebühren für internationale Studierende befreit, wenn sie über ein sonstiges Aufenthaltsrecht verfügen – etwa als Arbeitnehmer:in oder Selbstständige bzw. als deren Familienangehörige. In diesem Fall greift eine Befreiung aufgrund des gefestigten Inlandsbezugs.
Andernfalls ist das Studium für Personen aus der Schweiz gebührenpflichtig.
Studierende aus der Türkei:
Studierende mit türkischer Staatsangehörigkeit sind dann von den Gebühren für internationale Studierende befreit, wenn
- mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Bewerbung in Deutschland wohnt und
- das in Deutschland wohnhafte Elternteil aktuell seit mindestens einem Jahr oder in der Vergangenheit mindestens ein Jahr ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland beschäftigt ist oder war (Selbständige Tätigkeit gilt in diesem Fall nicht als Beschäftigung) und
- die oder der Bewerber:in zum Zeitpunkt der Bewerbung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei dem Elternteil wohnt, das oben genannte Kriterien erfüllt.
Andernfalls ist das Studium für Personen aus der Türkei gebührenpflichtig.
Studierende aus dem Vereinigten Königreich:
Studierende mit Staatsangehörigkeit aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind dann von den Gebühren für internationale Studierende befreit, wenn sie bereits vor dem 31.12.2020 („Brexit“) ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
Andernfalls ist das Studium für Personen aus dem Vereinigten Königreich gebührenpflichtig.
Ukrainische Studierende sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Wenn sie jedoch nachweisen können, dass sie am 24.02.2022 oder später in der Ukraine wohnhaft waren und erklären, das Land aufgrund des Krieges verlassen zu haben, können sie einen Antrag auf Erlass stellen, der wohlwollend geprüft wird. Weitere Informationen finden Sie unter Stipendien und Erlasse.