Die Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist
Die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V. bearbeitet als externer Partner für die Technische Universität München internationale Studienbewerbungen.
Bitte überprüfen Sie vor einer Bewerbung, ob Sie eine Vorprüfungsdokumentation benötigen. Diese müssen Sie zusätzlich zu einer Onlinebewerbung an der TUM direkt bei uni-assist beantragen. Das bedeutet, dass Sie eine Onlinebewerbung bei der TUM anlegen und gleichzeitig einen Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist stellen.
Der Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist alleine zählt nicht als Bewerbung für einen Studiengang an der TUM. Eine Bewerbung über TUMonline ist immer notwendig.
Die Vorprüfungsdokumentation bei der Bewerbung für Bachelorstudiengänge gibt an, ob Sie alle Fächer (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung) oder nur bestimmte Fachrichtungen (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) studieren können.
Die Vorprüfungsdokumentation bei der Bewerbung für Masterstudiengänge gibt an, ob Sie die Voraussetzungen für ein Masterstudium an der TUM erfüllen.
Außerdem enthält die VPD eine Umrechnung all Ihrer Leistungen und Noten in das deutsche Notensystem bzw. das ECTS-Notensystem.
- Alle Bewerberinnen und Bewerber für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht im deutschen Schulsystem im Inland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich um einen Platz in einem höheren Fachsemester eines Studiengangs bewerben.
- Alle Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang, die ihre akademische Vorbildung (z.B. einen Bachelorabschluss) in einem Land außerhalb der EU/EWR erworben haben. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss aus der Schweiz benötigen keine Vorprüfungsdokumentation. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss aus Großbritannien müssen sich über uni-assist bewerben.
Bitte beachten Sie: Für Bewerbungen für einen Studienstart ab Wintersemester 2025/26 müssen alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Masterzugangsberechtigung, die nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurde, eine Vorprüfungsdokumentation beantragen; das betrifft also auch Masterzugangsberechtigungen, die in EU-/EWR-Staaten erworben wurden. - Bewerberinnen und Bewerber mit International Baccalaureate Diploma, die keinen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle haben.
- Bewerberinnen und Bewerber, die das Studienkolleg absolviert haben. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die während des Studienkollegs an der TUM immatrikuliert waren, sowie solche, die bereits eine Zulassung zum Bachelorstudium hatten, dieses aber nicht aufnehmen konnten.
Auf Seite 3 der VPD wird die Durchschnittsnote Ihres Sekundarschulabschlusses Ihres Heimatlandes aufgeführt. Ihre Gesamtdurchschnittsnote (gemittelt aus der Note aus Ihrem Heimatland mit der Note aus dem Zeugnis über die Feststellungsprüfung) finden Sie auf Seite 4 der VPD unter dem Punkt „Bewertung“. Bitte beachten Sie, dass uni-assist in der VPD nur die Einzelnoten Ihres Sekundarschulabschlusses aus dem Heimatland in das deutsche Notensystem umrechnet. Bei der Bewerbungsbearbeitung werden dann von der TUM die Einzelnoten aus dem Zeugnis über die Feststellungsprüfung mit den Einzelnoten aus dem Heimatland gemittelt.
Für Bachelorstudiengänge:
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im deutschen Schulsystem im Inland oder ihr Abiturzeugnis an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben.
- Absolventen der Europäischen Schulen: Ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife an einer Europäischen Schule wird wie ein entsprechendes deutsches Zeugnis behandelt. Bitte laden Sie ihr vollständiges Zeugnis der Europäischen Schule sowie den zugehörigen Bescheid der Kultusministerkonferenz ausgestellt vom deutschen Inspektor für die Europäischen Schulen hoch. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Schule.
- Bewerberinnen und Bewerber mit AbiBac: Diese Bewerber müssen mit ihrem Zeugnis die „Bescheinigung über den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife“ an der TUM einreichen.
- Absolventen der Deutschen Schulen in Griechenland: Bitte reichen Sie mit Ihrem Zeugnis über die Ergänzungsprüfung auch das Apolitirio ein.
- Bewerberinnen und Bewerber mit einem International Baccalaureate Diploma, die bereits einen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle haben.
- Bewerberinnen und Bewerber für das Studienkolleg bewerben sich nur an der TUM und nicht bei uni-assist!
- Bewerberinnen und Bewerber für Double Degree Programme an der TUM
Für Masterstudiengänge:
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihre akademische Vorbildung (z.B. ihren Bachelorabschluss) in einem Land der EU/EWR oder der Schweiz erworben haben. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss aus Großbritannien müssen sich über uni-assist bewerben.
Bitte beachten Sie: Für Bewerbungen für einen Studienstart ab Wintersemester 2025/26 müssen alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Masterzugangsberechtigung, die nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurde, eine Vorprüfungsdokumentation beantragen; das betrifft also auch Masterzugangsberechtigungen, die in EU-/EWR-Staaten erworben wurden.