Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie an der Technischen Universität München (TUM) studieren möchten, müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder eine berufliche Qualifikation nachweisen. Die Fachhochschulreife alleine berechtigt nicht zu einem Studium an der TUM.
Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben.
Mehr Informationen
Internationale Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.
- Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Internationalen Schule in Deutschland erworben haben.
Mehr Informationen
Beruflich Qualifizierte sowie Meister:innen und Gleichgestellte
- Meister:innen sowie ihnen Gleichgestellten wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
- Beruflich Qualifizierten wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis – jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich – die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat.
Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.
+49 89 289 22245
studium @tum.de
Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.
Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie: Zwischen dem 24.12.2024 und dem 01.01.2025 ist die Studienberatung und -information nicht erreichbar.
Campus München, Arcisstraße 21, Raum 0144, 80333 München
Montag, 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
Mittwoch, 9:00 – 12:00 Uhr
Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Zwischen dem 24.12.2024 und dem 01.01.2025 ist der Service Desk nicht erreichbar.