Der Hochschulrat der TUM
Der Hochschulrat ist das zentrale Aufsichtsgremium der TUM. Er besteht aus zehn externen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik sowie zehn internen Mitgliedern (Senat).
Vorsitz
Prof. Dr.
Heyo K. Kroemer
Vorstandsvorsitzender
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Mitglieder
Ilse Aigner
Präsidentin des Bayerischen Landtags
Prof. Dr.
Patrick Cramer
Präsident der Max-Planck-Gesellschaft
Prof.
Heather Hofmeister, Ph.D.
Professorin für Soziologie mit Schwerpunkt Arbeitssoziologie
Goethe-Universität-Frankfurt a.M.
Direktoriumsmitglied
Center for Leadership and Behavior in Organizations (CLBO)
Dipl.-Ing.
Laura Lammel
Geschäftsführerin
Lammel Bau GmbH & Co. KG,
LAMMEL.digital
Prof. Dr.
Martin Plendl
Ehem. Chief Executive Officer
Deloitte DCE
Dr.-Ing.
Reinhard Ploss
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Knorr-Bremse AG
Prof. Dr.-Ing.
Wolfgang Reitzle
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Continental AG
Maximilian Schöberl
Generalbevollmächtigter und
Leiter Konzernkommunikation und Politik
BMW Group
Stefan Vilsmeier
Vorstandsvorsitzender
Brainlab AG
Die internen Mitglieder
Die 10 internen Mitglieder sind die gewählten Mitglieder des Senats.
Der Hochschulrat beschließt
- die Grundordnung der Universität
- Vorschläge zur Bestellung des Kanzlers / der Kanzlerin
- den Entwicklungsplan der Universität
- Vorschläge zur Gliederung der Universität in Fakultäten
- die Einrichtung / Änderung / Aufhebung von Studiengängen
wählt
- den Präsidenten / die Präsidentin
- auf Vorschlag des Präsidenten / der Präsidentin die Geschäftsführenden Vizepräsidenten/-innen (Senior Vice Presidents) (mit Ausnahme des Kanzlers / der Kanzlerin) und entscheidet über deren Abwahl
nimmt Stellung
- zur Errichtung / Änderung / Aufhebung von wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen sowie von Betriebseinheiten
- zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt / zum Entwurf des Wirtschaftsplans
Der Hochschulrat der TUM besteht aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern: 10 externen Persönlichkeiten sowie den 10 gewählten Senatsmitgliedern. Den Vorsitz des Hochschulrats hat ein externes Mitglied inne, den stellvertretenden Vorsitz der Senatsvorsitzende. An der TUM besteht zusätzlich die Möglichkeit der Kooption weiterer externer Mitglieder. Beratend nehmen an den Sitzungen teil: das Hochschulpräsidium, die Hochschulfrauenbeauftragte sowie der Vertreter des Doktorandenkonvents.
Der in seiner Zusammensetzung so konzipierte Hochschulrat geht auf jenes Strukturmodell zurück, das die TUM erstmals in der deutschen Hochschullandschaft zum 1.10.1999 eingeführt und erfolgreich erprobt hatte („Experimentierklausel“ im Bayerischen Hochschulgesetz).