Notenumrechnung mit der Bayerischen Formel
Diese Notenumrechnung gibt eine Hilfestellung bei der Umrechnung von Noten, die im Ausland erbracht wurden. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine erste Orientierung, und nicht um eine verbindliche Auskunft handelt. Bei der Umrechnung von Noten gelten auch immer die Bestimmungen der Fachprüfungs- und Studienordnung.
Zur Umrechnung dient die so genannte "modifizierte bayerische Formel". Weitere Informationen finden Sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz (PDF, 0,1MB).
Notenumrechnung
Geben Sie die beste Note im Notensystem Ihrer Universität (Maximalnote), die unterste Bestehensnote im Notensystem Ihrer Universität und Ihre aktuelle Gesamtnote ein. Das Ergebnis ist die Entsprechung Ihrer Note im deutschen System, in dem 1,0 die beste Note, und 4,0 die unterste Bestehensnote ist.
Bitte beachten Sie: Bewertungs- und Notensysteme sind international sehr unterschiedlich. Das Ergebnis dieser Berechnung ist daher unverbindlich und dient nur einer ersten Orientierung.
Wenn Ihre Noten nicht als Zahlen vorliegen, dann können Sie für die Umrechnung jeder Bewertungsstufe eine Zahl zuordnen.
Ein Beispiel: Ein Notensystem bewertet Leistungen mit A+, A, B, C, D und E (Fail). Dabei ist A+ die beste Note, und D die schlechteste Note, mit der eine Leistung noch bestanden wird. In diesem Fall können Sie dem Notensystem für die Umrechnung aufsteigende Zahlenwerte ab 1 zuordnen:
- A+ entspricht 1
- A entspricht 2
- B entspricht 3
- C entspricht 4
- D entspricht 5
- E entspricht 6
Geben Sie dann bei der Notenumrechnung als Beste Note an Ihrer Universität die 1 (entsprechend A+), und als Unterste Bestehensnote die 5 (entsprechend D) ein. Wenn Sie dann als Ihre aktuelle Gesamtnote den Wert eingeben, der Ihrer Leistung im ursprünglichen Zahlensystem entspricht, erhalten Sie Ihre Note im deutschen Notensystem.
An der TUM werden Noten von 1 bis 5 vergeben. Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können die Noten um 0,3 auf Zwischenwerte erhöht oder erniedrigt werden; die Noten 0,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.
Die Noten stehen für folgende Bewertungen der Prüfungsleistungen:
- 1,0–1,5 „sehr gut“: eine hervorragende Leistung
- 1,6–2,5 „gut“: eine Leistung, die erheblich über den Durchschnittsanforderungen liegt
- 2,6–3,5 „befriedigend“: eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
- 3,6–4,0 „ausreichend“: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht
- ab 4,1 „nicht ausreichend“: eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt