Einschreibung und Rückmeldung in München, Garching, Freising
Wenn Sie Ihr Studium an der TUM am Campus München, Garching oder Weihenstephan (Freising) beginnen bzw. fortsetzen möchten, müssen Sie den Semesterbeitrag innerhalb der jeweiligen Frist vollständig überwiesen haben.
Grundbeitrag
Den Grundbeitrag müssen alle Studierenden jedes Semester im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium. Ausnahmen sind nicht möglich.
Der Grundbeitrag für das Studierendenwerk beträgt derzeit 85,00 Euro.
Weitere Informationen: Studierendenwerk München Oberbayern
Wichtige Informationen
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Bitte beachten Sie, dass die Informationen nur für Studierende am Campus München, Garching und Weihenstephan gelten. Hier finden Sie Informationen für Studierende am Campus Heilbronn, Campus Straubing oder über Doppelimmatrikulationen.
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Studierende von TUM Asia müssen nur den Grundbeitrag des Studierendenwerks München Oberbayern zahlen.
Der Grundbeitrag wird direkt von der TUM Singapur an die Technische Universität München überwiesen. Studierende von TUM Asia müssen den Grundbeitrag nicht überweisen. -
Für die Rückmelde- und Einschreibefrist gilt das Datum des Zahlungseingangs an der TUM, und nicht das Überweisungsdatum. Bitte berücksichtigen Sie daher die Banklaufzeit (3–5 Werktage).
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Ihre Überweisung erscheint innerhalb von ca. 5 Werktagen im TUMonline-Beitragskonto. Bitte kontaktieren Sie uns erst, wenn die Zahlung seit mindestens einer Woche nicht verbucht wurde.
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Ihre Immatrikulation erfolgt erst nach Zahlungseingang. Wenn Sie die Zahlungsfrist verpasst haben sollten, zahlen Sie bitte umgehend den Beitrag nach.
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Bei Zahlungen von außerhalb des SEPA-Raums informieren Sie sich bitte bei Ihrer Bank, ob Bankgebühren anfallen. Geben Sie bitte an, dass alle Bankgebühren vom Überweisenden zu tragen sind.
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Für manche weiterbildende Studiengänge fallen zusätzliche Gebühren an. Informationen dazu finden Sie bei der jeweiligen School.
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Bei Studiengängen mit Numerus Clausus (DoSV) gelten andere Fristen für die Zahlung. Hier muss die Zahlung der Beiträge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zulassung an der TUM eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass auch hier das Datum des Zahlungseingangs an der TUM, und nicht das Überweisungsdatum. Bitte berücksichtigen Sie daher die Banklaufzeit (3–5 Werktage).
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zum Sommersemester: bis 15.03.
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zum Wintersemester: bis 15.09.
Bitte überweisen sie Ihren Semesterbeitrag so bald wie möglich nach Erhalt der Zulassung in einer Summe. Nach vollständigem Eingang des Semesterbeitrags auf unserem Konto sind Sie an der TUM immatrikuliert und damit reguläre/r Studierende/r. Sie können Ihre Studienpapiere (Immatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung) ausdrucken und sich zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden.
Bitte beachten Sie die abweichenden Fristen für Studiengänge mit Numerus Clausus (DoSV)
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für das Sommersemester: bis 15.02.
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für das Wintersemester: bis 15.08.
Studierende, die sich nicht fristgerecht (nach den Bestimmungen des §10 der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung) rückmelden, werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Erst wenn der Semesterbeitrag auf unserem Konto eingegangen ist, können Sie Ihre Studienpapiere (Immatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung) für das aktuelle Semester ausdrucken und sich zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen anmelden.
ACHTUNG: Für Studierende des Didaktikfachs Sport gelten andere Fristen zur Rückmeldung (siehe Doppelstudium).