Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie an der Technischen Universität München (TUM) studieren möchten, müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder eine berufliche Qualifikation nachweisen. Die Fachhochschulreife alleine berechtigt nicht zu einem Studium an der TUM.
Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben.
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Internationale Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.
- Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Internationalen Schule in Deutschland erworben haben.
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Beruflich Qualifizierte sowie Meister:innen und Gleichgestellte
- Meister:innen sowie ihnen Gleichgestellten wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
- Beruflich Qualifizierten wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis – jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich – die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat.
Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.
+49 89 289 22245
studium @tum.de
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Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung
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Campus München
Arcisstraße 21, Raum 0144
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Montag, 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
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