Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie an der Technischen Universität München (TUM) studieren möchten, müssen Sie eine Hochschul­zugangs­berechtigung (HZB) oder eine berufliche Qualifikation nachweisen. Die Fachhochschulreife alleine berechtigt nicht zu einem Studium an der TUM.

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung

  • Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben.

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Internationale Hochschulzugangsberechtigung

  • Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.
  • Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Internationalen Schule in Deutschland erworben haben.

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Beruflich Qualifizierte sowie Meister:innen und Gleichgestellte

  • Meister:innen sowie ihnen Gleichgestellten wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
  • Beruflich Qualifizierten wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis – jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich – die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat.
Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

Studienberatung und -information

 +49 89 289 22245
 studiumspam prevention@tum.de

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Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung

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