Rückerstattung des Semesterbeitrags
Wann können Beiträge erstattet werden?
Gezahlte Beiträge können nur dann erstattet werden, wenn folgende Bedingungen der Beitragssatzungen des Studierendenwerks München Oberbayern erfüllt sind.
- Doppelimmatrikulation: Wenn Sie die Beiträge doppelt an zwei Hochschulen bezahlt haben, kann die Rückerstattung von der Hochschule erfolgen, bei der Sie nicht beitragspflichtig sind.
- Exmatrikulation:
- Exmatrikulation zum Ende eines Semesters und bereits bezahlter Beitrag für das Folgesemester:
Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Studierendenausweis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Semesters von der Hochschule ungültig gemacht wird.
Geben Sie den Studierendenausweis daher rechtzeitig bei uns ab oder entwerten Sie die Karte nach der Exmatrikulation fristgerecht in einem Validierungsautomaten. - Exmatrikulation nach Beginn des Semesters, die innerhalb von 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn wirksam wird:
Bitte stellen Sie dafür einen Antrag auf taggenaue Exmatrikulation, den Antrag finden Sie auf TUMonline. Weitere Informationen finden Sie auch unter Rücktritt vom Studium
Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Studierendenausweis am Tag der Exmatrikulation von der Hochschule ungültig gemacht wird.
Geben Sie diesen daher rechtzeitig bei uns ab oder senden Sie die Karte spätestens am Tag der Exmatrikulation per Einschreiben an TUM CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 München
- Exmatrikulation zum Ende eines Semesters und bereits bezahlter Beitrag für das Folgesemester:
Der Antrag auf Rückerstattung kann in TUMonline unter Studienbeitragsstatus heruntergeladen werden.
Wann können Beiträge nicht mehr erstattet werden?
- Wenn Sie länger als fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn immatrikuliert sind, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.
- Wenn Ihre validierte Student Card nicht fristgerecht zurückgegeben wird, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.