Beurlaubung

Sie können sich für eine bestimmte Zeit während Ihres Studiums aus wichtigen Gründen freistellen lassen. Man spricht dann von einer Beurlaubung. Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen müssen.

Rechtsgrundlagen

Die Beurlaubung ist in den §§ 11 und 12 der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Technischen Universität München i.V.m. Art. 93 Abs. 2 und 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz geregelt.

Beantragung der Beurlaubung

Sie können die Beurlaubung per E-Mail an studiumspam prevention@tum.de beantragen. Bitte dazu den Antrag ausdrucken, unterschreiben und als PDF einscannen. Wenn Sie einen PDF-Antrag auf Beurlaubung per E-Mail einschicken, schreiben Sie bitte in den Betreff der E-Mail: „Antrag auf Beurlaubung“ und fügen Sie Ihre TUM-Matrikelnummer hinzu. Damit kann die Bearbeitung Ihres Antrages erheblich beschleunigt werden. Bitte schicken Sie auch die Nachweise für die Beurlaubung direkt als PDF-Anhänge mit (Geburtsurkunde, Praktikumsvertrag, Atteste o.ä.).

Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

Studienberatung und -information

 +49 89 289 22245
 studiumspam prevention@tum.de

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Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung

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