Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Zu den deutschen Hochschulzugangsberechtigungen gehören:
Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife ermöglichen ein Studium sämtlicher Studiengänge an Universitäten und (Fach-)Hochschulen in allen Bundesländern. Als allgemeine Hochschulreife gelten unter anderem folgende Zeugnisse:
- Zeugnis eines Gymnasiums
- Zeugnis eines Abendgymnasiums
- Zeugnis einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
- Zeugnis eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg)
- Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung eines (Fach-)Hochschulstudienganges mit mindestens sechssemestriger Regelstudienzeit
→ Auflistung aller Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife
Wurde ein Zeugnis außerhalb Bayerns erworben, ist es zusätzlich erforderlich, dass ein Zeugnis einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule bzw. Hochschule vorliegt, das Zeugnis im Herkunftsland als Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife anerkannt ist und es an einer den bayerischen Verhältnissen gleichwertigen Unterrichtseinrichtung nach Durchlaufen eines gleichwertigen Bildungsgangs und unter gleichwertigen Leistungsanforderungen erworben wurde.
Über die Anerkennung von Vorprüfungszeugnissen außerbayerischer staatlicher Fachhochschulen entscheidet die Hochschule auf Basis der Qualifikationsverordnung, im Zweifelsfall im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt für ein Studium bestimmter, genau definierter Studiengänge. Sie kann auf unterschiedlichen Wegen nachgewiesen werden:
- Zeugnis über das Vordiplom oder Nachweis von mindestens 60 ECTS-Punkten von einer (Fach-)Hochschule
- Zeugnis über die fachgebundene Hochschulreife an einer Berufsoberschule oder Fachoberschule
- Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Eine Auflistung der Zeugnisse finden Sie in der Qualifikationsverordnung. Die Zuordnung zu möglichen Studiengängen finden Sie der Zuordnungsliste (Stand: 01.10.2019).
Außerbayerische Vorprüfungszeugnisse berechtigen nur zum Studium, wenn die Fachhochschulreife und der Nachweis einer fachpraktischen Ausbildung oder Vorpraxis vorliegt, die Studienzeit bis zur Vorprüfung der einer bayerischen Fachhochschule entspricht und wenn sie auch im Herkunftsland als fachgebundene Hochschulreife gelten.
Bitte beachten Sie: Die Fachhochschulreife (oder: Fachabitur) allein berechtigt nicht zu einem Studium an der TUM
(Ausnahme: Brauwesen mit Abschluss Diplom-Braumeister).
Vorbildungsnachweise, die im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vor dem 03.10.1990 erworben wurden, gelten nur dann als Nachweis der Hochschulreife für ein Studium in Bayern, wenn sie im Rahmen des Zulassungs- und/oder Immatrikulationsverfahrens anerkannt worden sind, in Zweifelsfällen jedoch nur im Einvernehmen mit der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern.
Ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife einer deutschen Auslandsschule wird wie ein entsprechendes bayerisches Zeugnis behandelt. Ausländische Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (auch mit Zeugnissen deutscher Auslandsschulen) sind im Hinblick auf die Bewerbung zum Hochschulstudium den deutschen Studienbewerbern gleichgestellt.
Ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife an einer Europäischen Schule wird wie ein entsprechendes deutsches Zeugnis behandelt.
Es gilt allerdings nicht automatisch als Nachweis für deutsche Sprachkenntnisse. Als Nachweis für deutsche Sprachkenntnisse wird nur ein Europäisches Abiturzeugnis mit erfolgreich absolvierter Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) anerkannt.
Bitte laden Sie ihr vollständiges Zeugnis der Europäischen Schule sowie den zugehörigen Bescheid der Kultusministerkonferenz ausgestellt vom deutschen Inspektor für die Europäischen Schulen hoch. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Schule.
Das AbiBac ist ein deutsch-französisches Abitur. Der Abschluss wird in beiden Ländern als Hochschulreife vollwertig anerkannt, ohne dass eine Gleichwertigkeit erst noch beantragt werden muss. Eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist ist zur Bewerbung nicht notwendig. Absolventen des bayerischen AbiBac reichen bei der Bewerbung zusätzlich zu ihrem Zeugnis eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle an der TUM ein, die sie in Bayern über ihre Schule erhalten.