Zulassungsarten
Die Zulassung zu einem Studiengang kann unterschiedlich geregelt sein. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Arten der Zulassung.
Bitte informieren Sie sich auch immer in der Fachprüfungs- und Studienordnung, der Satzung über das Eignungsfeststellungsverfahren oder der Satzung über das Studienorientierungsverfahren Ihres Studiengangs über die genauen Bestimmungen.
Keine Zulassungsbeschränkung
Bewerber/innen erhalten bei einem zulassungsfreien Studiengang eine Zusage, wenn
- die Onlinebewerbung vollständig mit allen geforderten Unterlagen fristgerecht abgeschlossen,
- und Ihre Unterlagen geprüft wurden.
Für einige Studiengänge muss vor dem Studienbeginn zusätzlich ein Praktikum absolviert werden. Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang wird geprüft, ob der absolvierte Bachelorstudiengang anerkannt werden kann. Das geschieht insbesondere, wenn die Bewerber:innen von anderen Hochschulen kommen.
Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) für Bachelorstudiengänge
Bei diesem Verfahren werden zunächst die Abiturnote sowie fachspezifische Einzelnoten mittels eines Punktesystems ausgewertet. Welche Noten herangezogen werden und inwieweit sie gewichtet sind ist vom gewählten Studiengang abhängig; in der Satzung des jeweiligen Studienganges ist die entsprechende Formel angegeben. Je nach Studiengang und Höhe der erreichten Punktzahl werden Bewerber:innen entweder direkt zugelassen oder von der Fakultät bzw. School zu einem Auswahlgespräch oder zu einem schriftlichen Test eingeladen. Durch das Gespräch bzw. den Test soll festgestellt werden, ob die Bewerber:innen erwarten lassen, das geplante Studium erfolgreich zu absolvieren. In bestimmten Studiengängen soll dabei zudem geprüft werden, ob die notwendigen Sprachkenntnisse vorliegen. Bei einigen Studiengängen können Bewerber:innen unterhalb einer bestimmten Punktegrenze auch ohne Gespräch oder schriftlichen Test abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zu Studiengängen mit einem Numerus Clausus ist die Anzahl der Studienplätze (Kapazitätsgrenze) nicht begrenzt. Wir nehmen alle Bewerber:innen an, die wir für geeignet halten. Von daher findet nach der Auswahl auch kein Losverfahren statt bzw. können abgelehnte Bewerber:nnen auch nicht auf frei gewordene Studienplätze nachrücken.
Studienorientierungsverfahren (SOV) für Bachelorstudiengänge
Durch dieses Verfahren können Bewerberinnen und Bewerber selbst besser einschätzen, ob ein Studiengang die richtige Wahl für sie ist.
Zunächst werden die Abiturnote sowie fachspezifische Einzelnoten mittels eines Punktesystems ausgewertet. Welche Noten herangezogen werden und inwieweit sie gewichtet sind ist vom gewählten Studiengang abhängig. In der Satzung eines Studienganges ist die Formel angegeben. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerber:innen entweder sofort zugelassen oder zu einem verpflichtenden, etwa 20-minütigen Gespräch direkt von der School oder Fakultät eingeladen. Durch das Gespräch soll festgestellt werden, ob ein:e Bewerber:in erwarten lässt, das geplante Studium erfolgreich zu absolvieren. Ein schriftlicher Test findet nicht statt.
Das Ergebnis des Gesprächs bestimmt, ob eine Empfehlung für den entsprechenden Studiengang ausgesprochen wird. So sollen Bewerber:innen bei der Studienwahl unterstützt werden. Die Zulassung zum Studium ist aber nicht vom Ergebnis des Studienorientierungsverfahrens abhängig.
Studiengänge mit Numerus Clausus (NC)
NC-Studiengänge haben eine festgelegte Anzahl an Studienplätzen, die hauptsächlich aufgrund der Abiturnote sowie Wartezeit vergeben werden. Als Wartezeit zählt jedes nach dem Abitur verstrichene Semester, an dem man nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war. Zeiten, in denen man als Gasthörer:in eingeschrieben war, oder Studienzeiten im Ausland gelten auch als Wartezeit. Da die Bewerber:innen ohne Zusage automatisch auf eine Nachrückerliste gesetzt werden, kann es sein, dass sie später eine Zulassung erhalten, wenn vergebene Studienplätze nicht angenommen wurden.
Als Orientierung für den NC dienen lediglich die Ergebnisse der vergangenen Jahre. Die Abiturnote desjenigen, der den letzten Studienplatz erhalten hat, ist der aktuelle NC. Da die Anzahl der Bewerber:innen und deren Kriterien (Abiturnote, Wartezeit etc.) nicht vorhersehbar sind, ist eine Bewerbung auch mit einer schlechteren Abiturnote im Vergleich zu den NC-Werten möglich.
Studiengänge mit Numerus Clausus
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung und Zulassung für Studiengänge mit Numerus Clausus wird durch das Dialogorientierte Serviceverfahren DoSV der Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert.
Eignungsverfahren für Masterstudiengänge
In der ersten Stufe dieses Verfahrens werden die Bachelor-Note und schriftlichen Unterlagen mittels eines Punktesystems ausgewertet.
Bei manchen Studiengängen unterscheidet sich die erste Stufe des Eignungsverfahrens für Bewerber:innen, die ihren Bachelorabschluss in einem Land außerhalb des Geltungsbereichs der „Lissabon-Konvention“ erworben haben: Sie müssen einen Online-Test absolvieren. Ob das für Ihren Wunschstudiengang zutrifft, können Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite im Abschnitt „Wie bewerbe ich mich?“ sehen.
Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerber:innen entweder sofort zugelassen, abgelehnt oder zu einem etwa 20-minütigen Auswahlgespräch direkt von der School eingeladen; für internationale Bewerber:innen finden teilweise Telefon- oder Videointerviews statt. Durch das Gespräch soll festgestellt werden, ob die Bewerber:innen erwarten lassen, das geplante Studium erfolgreich zu absolvieren. Bei einzelnen Studiengängen der TUM School of Engineering and Design und TUM School of Management ersetzt ein schriftlicher Test oder die Bewertung Ihrer akademischen Vorbildung und des Essays das persönliche Gespräch.
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